11. Januar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 5.3Öffentlich

Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“

FB 11/0263/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli merkt vorweg an, dass die Einrichtung zum jetzigen Zeitpunkt richtig und leider auch dringend notwendig sei. Sie führt weiter aus, dass Prävention an der Stelle ansetze, wo man nach Ursachen forsche. Sie erkundigt sich aus diesem Grund, inwieweit durch die Verwaltung -bevor man in die Prävention einsteige- vorab eine diesbezügliche Analyse vorgesehen sei. Desweitern stellt sie die Frage, ob es nicht lohnenswerter sei, anstelle der privaten Securitykräfte städtische Mitarbeiter/innen einzusetzen. Mittelfristig könne ein entsprechend geschulter kommunaler Sicherheitsdienst bereits schon im Vorfeld deeskalierend eingreifen.

Herr Dr. Kremer bittet darum, dass man sich noch einmal in das Jahr 2016 zurückversetze. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Entscheidung zur Einrichtung des Sicherheitsdienstes im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße richtig gewesen. Aktuell sei der Vertrag zum Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes sowohl aufgrund inhaltlicher als auch betriebswirtschaftlicher Aspekte um 1 Jahr verlängert worden. Es funktioniere gut und bisher beschwerdefrei. Die zurückgehende Zahl der Einsätze führe er auf die Präsenz des privaten Sicherheitsdienstes zurück. Die Einlassung werde er jedoch selbstverständlich aufnehmen. Darüber hinaus berichtet Herr Dr. Kremer, dass sukzessiv -falls noch nicht vorhanden- für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse erstellt werde. Aus dieser ließen sich konkrete Präventionsstrategien (Was kann ich wie verhindern?) ableiten. Bereits hier werde deutlich, über welche Dimension man spräche. Immer öfter bliebe es nicht bei Beleidigungen und Beschimpfungen. Zur Bekämpfung des wachsenden Gewaltproblems setze die Verwaltung auf eine Nulltoleranzstrategie. Ein weiterer Baustein sei die Erstellung eines Nachsorgekonzeptes gewesen. Die Sozialpsychologische Mitarbeiterberatung beschäftige sich mit diesem Themenfeld soweit sie diesbezüglich qualifiziert sei.

Herr Servos lobt das rechtzeitige Reagieren der Verwaltung. Die Einlassung von Frau Begolli, anstelle der privaten Securitykräftestädtische Mitarbeiter/innen einzusetzen, halte er für gut, auch wenn eventuell mit höheren Kosten verbunden.Daher bitte er die Verwaltung, für eine der nächsten Sitzungen um Darlegung der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen und um Erstellung einer Übersicht zur Entwicklung der Übergriffe auf städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Verwaltungsstandorten.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Stelle im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) zu beschließen: 1,0 nach A 12 LBesO A / EG 11 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“. An der Stelle wird entsprechend ein kw-Vermerk (kw 2019) angebracht.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Stelle im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) zu beschließen:

  • 1,0 nach A 12 LBesO A / EG 11 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“.

An der Stelle wird entsprechend ein kw-Vermerk (kw 2019) angebracht.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Stelle im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11):

  • 1,0 nach A 12 LBesO A / EG 11 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“.

An der Stelle wird entsprechend ein kw-Vermerk (kw 2019) angebracht.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Stadtverwaltung Aachen wurde bis Ende 2016 unter Beteiligung von vier betroffenen Fachbereichen ein Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention entwickelt.

Durch das Sicherheitskonzept sollen gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen auf die Mitarbeitenden der Stadt Aachen verhindert, Rechts- und Handlungssicherheit bei bzw. nach gewalttätigen Vorfällen erreicht und das subjektive Sicherheitsgefühl der Beschäftigten sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz insgesamt erhöht werden.

Das Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention für die Stadt Aachen enthält

  • Handlungsanleitungen zur Gefahrenbewertung von Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten,
  • verbindliche Sicherheitsstandards für technische, organisatorische und personenbezogene Präventionsmaßnahmen entsprechend vier definierter Gefahrenstufen,
  • Grundsätze im Umgang mit Konflikten bzw. gewalttätigen Handlungen und
  • Bausteine für eine wirksame Nachsorge nach berufsbedingten traumatischen Ereignissen.

Das Konzept soll langfristig systematisch und sichtbar als verbindlicher Standard zur Gewaltprävention in allen Fachbereichen und Eigenbetrieben der Stadt Aachen umgesetzt werden.

Über dieses Ergebnis wurde der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits im Rahmen einer Präsentation informiert.

Im Kontext des Sicherheitskonzeptes zur Gewaltprävention wurden von Seiten des Verwaltungsvorstandes Pilotmaßnahmen für zwei Jahre beschlossen. Hierzu gehören diverse Trainings- und Beratungsdienstleistungen zu nachfolgenden Themenfeldern:

  • konflikthafte Gespräche mit dem Bürger,
  • Deeskalationstrainings,
  • Einsatztaktik und –strategie.

Diese Maßnahmen sollen Beschäftigte der Stadt Aachen dazu befähigen, in Konfliktsituationen mit verschiedenen Eskalationsstufen angemessen reagieren und solche Situationen präventiv entschärfen zu können. Ebenso sollen Führungskräfte in diesem Themenfeld beraten werden.

Bisher wurden solche Trainings in geringem Umfang durch einige Fachbereiche selber und auch durch den FB 11 zentral eingekauft. Der in Zukunft benötigte Umfang rechtfertigt jedoch die Einrichtung einer Stelle bzw. den Einsatz einer eigenen Kraft, die für die Stadt Aachen deutlich günstiger selber zu beschäftigen ist, als Maßnahmen in diesem Umfang einzukaufen.

Diesem Vorgehen wurde durch den Verwaltungsvorstand zugestimmt.

Daneben wird durch die Einrichtung einer entsprechenden Stelle sichergestellt, dass das notwendige Wissen bei der Stadt Aachen dauerhaft vorgehalten und langfristig weiter ausgebaut werden kann. Auch wenn die hier einzurichtende Stelle zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet wird, erwartet der FB 11 im Anschluss eine nachhaltige Verortung und dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe. Diese Annahme soll durch Evaluation nach einem Jahr der Stellenbesetzung verifiziert und dem Personal- und Verwaltungsausschuss erneut vorgelegt werden.

Folgende Aufgaben sollen der Stelle zugewiesen werden, die im Team Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement (FB 11/220) der Abteilung Personalentwicklung und –einsatz (FB 11/200) des FB 11 angesiedelt wird:

  • Entwicklung eines Deeskalationskonzeptes,
  • Umsetzung und Etablierung des Deeskalationskonzeptes und weiterer Aufgaben im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes,
  • Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Kontext Deeskalation und Gewaltprävention,
  • Veranstaltungsmanagement im Deeskalationsprojekt und weiterer Maßnahmen im Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“,
  • Aufbau der Gewaltpräventionsarbeit mit Führungskräften,
  • Gewaltpräventionsberatung vor Ort, Entwicklung und Durchführung von Übungen/Teamentwicklungen im eigenen Raum,
  • Information über das Deeskalationsprojekt und weitere Maßnahmen im Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“,
  • Auswertung und Evaluation des Deeskalationskonzeptes und weiterer Aufgaben im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 e

78.300 €

0 €

94.000 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-78.300 €

-94.000 €

Deckung vorhanden

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.03.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

  • 1,0 x A 12 à 94.000 € p. a.= 78.333,34 € für d. J. 2018 ab 01.03.

sowie = 94.000 € p. a. für 2019

Im Sachkostenetat des FB 11 sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel für das Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“ im PSP-Element 4-010803-910-1 berücksichtigt worden, die dem Personalkostenverbund (PSP-Element 1-010802-900-4) zur Verfügung gestellt werden. Die Verlagerung wird zur Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss angemeldet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-12-12 FB 11_0263_WP17 Befristete Stellenei SAO.pdf

20.11.2024

98.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5.3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 11.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:52