Einrichtung einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für das Quartiersmanagement
FB 56/0111/WP17-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Plum merkt an, dass das Landesförderprogramm mit dem Schwerpunkt der Flüchtlingsintegration erst Ende 2018 auslaufe. Sie erkundigt sich, inwieweit bei einer zeitnahen Besetzung der Stelle für 2018 Doppelstrukturen geschaffen würden. Aus diesemGrund bitte sie die Verwaltung, die Stelle erst zum 01.11.2018 -wenn möglich mit einer/m Mitarbeiter/in aus dem Personalpool- frühestens jedoch zum 01.07.2018 zu besetzen.
Herr Dr. Kremer erläutert, dass die Verwaltung Doppelstrukturen grundsätzlich vermeiden wolle bzw. werde. Die Möglichkeit, eine Stelle mit einer/m Mitarbeiter/in aus dem Personalpool zu besetzen, werde obligatorisch im Vorfeld entsprechend geprüft.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Inhaltlich wird auf die Vorlage FB 56/0111/WP 17 des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration, behandelt am 07.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, verwiesen.
Mögliche zusätzliche Stellen über das Jahr 2018 hinaus werden im Rahmen einer Evaluation bei Bedarf zum Stellenplan 2019, ggf. unterjährig in 2018, berücksichtigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 42.300 € | 0 € | 253.800 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -42.300 € | -253.800 € | ||||
Deckung nicht vorhanden | ||||||
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.07.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:
- 1,0 x A 11 à 84.600 € p. a.= 42.300 € für d. J. 2018 ab 01.07.
sowie = 84.600 € p. a. ab 2019
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 84849
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84849
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-12-18 FB 56_0111_WP17-1 Einrichtung einer St SAO.pdf
8.11.2024
3.3 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 11.01.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 21:52