Haushaltsplanberatungen 2018
FB 20/0123/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Claßen weist auf die vorab verteilten bzw. versandten Korrekturen der Verwaltung betreffend der Darstellung einzelner Haushaltspositionen und der Übersicht über die Veränderungen der 2. VN (investiver Teil) hin.
Frau Grehling führt angesichts der in der Sitzung verteilten Korrekturpositionen aus, dass bei den weitergehende Kontrollen und Prüfungen des Haushalts kurz vor der Sitzung aufgefallen sei, dass im Berichtswesen einzelne Veränderungspositionen nicht korrekt in der Veränderungshistorie dargestellt worden seien. Sie betont, dass sich die einzelnen Ansätze inhaltlich nicht verändert hätten und dies damit auch keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung insgesamt habe, sondern „lediglich“ ein technisch bedingtes Problem des Berichtswesens sei.Dennoch weise die Verwaltung der Vollständigkeit halber auf die Problematik hin, um Irritationen zu vermeiden. Die korrigierten Auswertungen würdender Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ratsherr Pilgram erinnert an zwei bereits im Planungsausschuss gestellten Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit der Einplanung von Haushaltsmitteln für die „3D-Darstellung von Planungsvorhaben“ und der „Rahmenplanung Nord-West“.
Frau Grehling sichert zu, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.
Ratsherr Deumens fragt ergänzend, ob im Rahmen der Ermächtigungsübertragung Mittel für den Planungswettbewerb am Bushof im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung ständen.
Herr Kind antwortet, dass im Sinne der Regelungen der geltenden Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschluss ein Maßnahmenbeginn erfolgt und in der Folge die Ermächtigungsübertragung bereits beschieden sei.
Ratsfrau Plum beantragt, folgende Anpassungen in den Haushalt aufzunehmen:
- Erhöhung der KASTE-Mittel (konsumtiv) via Zuschusserhöhung an den Kulturbetrieb E49 in Höhe von 25.000 Euro für das Jahr 2018 und 50.000 Euro für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Wirtschaftsplanung des E49, die zuschussseitig noch zu berücksichtigen sei.
- Bereitstellung von Planungsmitteln (investiv) in Höhe von 150.0000 Euro im Jahr 2018 für den 3. Bauabschnitt der Sanierung des Freibads Hangeweiher. Entgegen dem Anschein handle es sich bei den vorgesehenen Maßnahmen nicht um kosmetische Ausbesserungen. Vielmehr könnten nach erfolgter Sanierung Betriebsabläufe zur Steigerung der Nutzerzufriedenheit verbessert werden.
- Aufteilung der bisher vollständig im Jahr 2018 veranschlagten Förderung freier Netzwerke im IT-Bereich (konsumtiv) in Höhe von 20.000 Euro, sodass nunmehr für 2018 ein Ansatz in Höhe von 8.000 Euro und 2019 ein Ansatz in Höhe von 12.000 Euro bereitstünde. Hintergrund sei eine Absprache mit einem Netzbetreiber, der von einer zeitversetzten Realisierbarkeit ausgehe.
Der zugehörige schriftliche Ergänzungsantrag liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Ratsherr Linden ergänzt, dass dieser Antrag auf einem im Sportausschuss seitens der Grünen gestellten, aber mehrheitlich abgelehnten Antrag zurückgehe. Die grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme habe dort aufgrund der angespannten Situation im investiven Teil des Haushalts für das Jahr 2018 nicht aufgenommen werden können. Nach Verschiebung von Mitteln im Zusammenhang mit der Sanierung des Spielcasinos sei das nun anders, sodass der 3. Bauabschnitt nunmehr haushaltsverträglich aufgenommen werden könne.
Ratsherr Pilgram gibt an, den Antrag zur Erhöhung der KASTE-Mittel mitzutragen, auch wenn die ursprünglich diskutierte Erhöhung um 50.000 Euro bereits im Jahr 2018 nun nicht Teil des Antrags sei, obwohl die Haushaltslage dies ermöglichen würde. Er weist zudem darauf hin, dass die Förderung für freie Netzwerke ebenso auf eine Initiative der Grünen zurückzuführen sei wie die nunmehr vorgesehene Bereitstellung von Planungsmitteln für den 3. Bauabschnitt am Freibad Hangeweiher. Das diese Initiative nun augenscheinlich eine Mehrheit finden werde, begrüße er ausdrücklich, bemängele aber zugleich, dass die Maßnahmen schon früher hätten begonnen werden können. Für die Förderung der freien Netzwerke verweise er in diesem Zusammenhang auf die zwischenzeitlich angepasste Rechtslage, z.B. hinsichtlich der Störerhaftung.
Ratsherr Teuku freut sich ebenfalls über die Bereitstellung von Fördermitteln für freie Netzwerke. Die Anbieter böten hier gute Lösungen zum stadtweiten WLAN-Ausbau ohne weitere Kosten an.
Hinsichtlich der Planungsmittel für die Sanierung des Freibads Hangeweiher führt Ratsherr Helg aus, dass noch vor der Sanierung des Eingangsbereichs und des dortigen Betonbaus die Sanierung der Duschen und Umkleiden prioritär sei.
Frau Grehling weist darauf hin, dass bei entsprechendem Beschluss zur Bereitstellung von Planungsmitteln die voraussichtlichen Baukosten in die §14-Liste aufgenommen würden. Ergänzend führt sie aus, dass keine Mittel im Zusammenhang mit der Ernennung der Stadt Aachen zur „Modellkommune Digitalisierung“ Eingang in den Haushalt gefunden hätten. Hierzu seien die landesweite Verteilung der Fördermittel sowie die Förderbestimmungen, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Eigenanteils, noch unbekannt. Inwieweit eine Verteilung auf die Kommunen erfolge, sei auch hinsichtlich der beschlossenen Weiterleitung der Integrationspauschale durch das Land noch nicht bekannt. Zudem bestünde Ungewissheit, ob die Weiterleitung nur einmalig aus den landesseitigen Überschüssen des Jahres 2017 oder nachhaltig vorgesehen sei, sodass auch hier eine Berücksichtigung im Haushalt noch nicht möglich gewesen sei. Außerdem liege die Vermutung nahe, dass die entsprechenden Verbesserungen durch die bisher nicht gesetzgeberisch festgelegte, aber im Landeshaushalt verankerte weitere kommunale Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung durch eine mögliche Weiterleitung der Integrationspauschale kompensiert werden könnte.
Ratsherr Deumens stimmt Ratsherrn Pilgram zu, dass die beantragte Erhöhung der KASTE-Mittel erfreulich sei, auch wenn die Planung für das Jahr 2018 noch ein gegenüber den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung reduzierten Ansatz enthalte.
Ratsherr Pilgram bemängelt abschließend, dass viele sinnvolle Anträge insbesondere zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Kultur, zum Umweltschutz und zur Mobilität keine Mehrheit gefunden hätten. Da sich die haushalterische Lage verbessert habe, hätten mit der Bewilligung dieser Anträge viele Weichen für die Zukunft gestellt werden können.
Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen stellt den o.g. Ergänzungsantrag zur Abstimmung. Der Finanzausschuss beschließt die Ergänzungen einstimmig und ohne Enthaltungen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die ausstehende Beantwortung der Fragen zur Notwendigkeit der Einplanung von Haushaltsmitteln für die „3D-Darstellung von Planungsvorhaben“ und der „Rahmenplanung Nord-West“ ist mit E-Mail vom 18.01.2018 beantwortet worden. Das Antwortschreiben ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2018 unter Einbeziehung:
- der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2018
- der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
- der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung
zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2018 unter Einbeziehung:
- der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2018
- der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
- der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 18.10.2017 wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die 1. Ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Verfügung gestellt.
Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.
Der Vorlage sind demnach beigefügt:
-Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und §14-Liste
-Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, geänderte Produktblätter, §14-Liste)
Für die Beratung der Veränderungsnachweisung der übrigen Produkte im Finanzausschuss und im Rat wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.
Die 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird - in der Auflistung in haushaltsrelevant bzw. haushaltsneutral unterteilt – wie vereinbart und im Vorjahr praktiziert in der 2. Kalenderwoche 2018 als
-Anlage 3: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, Produktblätter und §14-Liste)
nachgereicht. Eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen der 2.VN im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitgliedern des Finanzausschusses und des Rates vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.
Diese 2. Veränderungsnachweisung kann Positionen enthalten, die bereits in der 1. Veränderungsnachweisung enthalten waren und nunmehr durch die Verwaltung aktualisiert oder aufgrund eines Ausschussbeschlusses angepasst werden. Der jeweiligen Haushaltsposition kann die Veränderungshistorie anhand einzeln dargestellter Zeilen ebenso entnommen werden wie der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss). Zudem werden haushaltsneutrale Verlagerungen ebenfalls in einer einzelnen Zeile ausgewiesen, sodass sie von tatsächlich haushaltsrelevanten Änderungen differenziert werden können.
Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden folgende Unterlagen ebenfalls in der 2. Kalenderwoche 2018 nachgereicht:
-Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals
-Anlage 5: Haushaltssatzung
Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals und die Anlage 5: Haushaltssatzung an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.
Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt 01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und –volumen nach Beschluss des Rates an die Beratungsergebnisse angeglichen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 84935
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84935
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-12-27 FB 20_0123_WP17 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
20.11.2024
5.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 16.01.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 21:53
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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