16. Januar 2018 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Zukünftige Finanzausstattung des Eigenbetriebs Stadttheater und Musikdirektion – Abschluss einer ZielvereinbarungRatsantrag Nr. 257/17 der Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen – „Eigenbetriebe im Bereich Kultur brauchen Planungssicherheit“

Dez II/0017/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Plum erläutert, dass die Frage der Finanzausstattung des Theaters und im Besonderen die Erstellung einer Zielvereinbarung ein bereits lange andauernder Prozess gewesen sei. Die Zielvereinbarung führe im Ergebnis einerseits zu einer hohen Planungssicherheit für das Theater, da hierin steigende Zuschusse verbindlich und unabhängig der Haushaltsplanung einzelner Jahre zugesagt würden. Umgekehrt sichere die Zielvereinbarung aber auch die Einbindung des Theaters in die gesamtstädtischen Konsolidierungsbemühungen ab, ohne der Flexibilität des Theaters starre Grenzen zu setzen. Hinzu komme, dass die vorgesehene Rückstellung ein „Polster“ für den Fall der teilweisen Zielverfehlung ermögliche. Sie begrüßt, dass sich das Kulturdezernat auf diese Zielvereinbarung einlasse und bereits Einsparungsmöglichkeiten identifiziert habe, die auf die Laufzeit der Vereinbarung bezogen die Konsolidierungsvorgaben bereits nahezu erreichen.

Ratsherr Pilgram erwidert, dass die schwierige finanzielle Lage bereits seit mehreren Jahren offenkundig und darauf auch hingewiesen worden sei. Zudem stelle die Zielvereinbarung keine Lösung dar, sondern begründe ausweislich der Aussage des Intendanten kontraproduktive Stresssituationen für die Theaterbeschäftigten. Die Erreichung der Konsolodierungsziele sei aus seiner Sicht nicht ohne Eingriff in die Struktur und den Personalkörper möglich, auch wenn Entlassungen angesichts der tarifvertraglichen Regelungen nicht zu befürchten stünden. Mit der Zielvereinbarung werde die Diskussion ohne wirkliche Lösung befriedet. Zielführender wäre die Bildung einer Strukturkommission, in der auch fachlich diskutiert werde.

Zudem kritisiert er die Höhe des vereinbarten Ziel-Kostendeckungsgrades als nicht begründet. Die Reduktion von ursprünglich 18% auf nunmehr 16% wirke willkürlich. Es fehle an konkreten Belegen, dass ein Kostendeckungsgrad von 16 % erreichbar sei. Auch die bereits identifizierten Maßnahmen begründeten lediglich Einsparungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro p.a.. Dem Eigenbetrieb drohe die Schuldzuweisung im Falle der Nichterreichung eines aus seiner Sicht nicht erreichbaren Ziels.

Außerdem moniert er, dass die Ernsthaftigkeit der Zielvorgaben nicht eindeutig erkennbar sei. In der Diskussion werde der Konsolidierungsrahmen durch die mögliche Abfederung durch die zu bildende Rückstellung fortwährend relativiert. Eine Konsequenz im Falle der Zielverfehlung sei nicht vorgesehen.

Ratsfrau Plum führt aus, dass die erfolgreichen Umstrukturierungen der VHS nicht auf das Theater übertragbar seien. Die VHS habe tatsächlich strukturelle Veränderungen vornehmen müssen, die im Falle des Theaters nicht notwendig seien. Die Vorlage führe deutlich aus, dass die Kostensteigerungen des Theaters durch den städtischen Zuschuss kompensiert worden seien, die Zuschusserhöhungen aber nicht darüber hinausgehende Ertragsminderungen haben auffangen können. So müsse man sich schon die Frage stellen, ob die Ertragslage nicht verbessert werden könne. Man müsse sich auch an den Eintrittspreisen anderer Einrichtungen messen, die wirtschaftlich agieren, wobei der Zugang zum Theater selbstverständlich auch für sozial benachteiligten Menschen offen gehalten werden müsse. Ausreichende Stellschrauben abseits der Sozialvergünstigungen seien vorhanden.

Die vorgesehene Evaluation sei zwingend erforderlich, um nötigenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Der Ziel-Kostendeckungsgrad von 16 % entspreche dem Kostendeckungsgrad zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen der letzten Strukturkommission. Hinzuweisen sei auch darauf, dass die noch bestehende Lücke zwischen Konsolidierungsrahmen in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro und den über die Laufzeit aufsummierten, identifizierten Optimierungen in Höhe von rund 1,15 Mio. Euro (300 T€ p.a. über 3 Jahre zzgl. 250 T€ Einmaleffekt) durch eine erhöhte Landeszuweisung noch reduziert würde.

Die vorgetragenen Bedenken zum Eingriff in den Personalkörper teile sie nicht. Eingriffe in die Struktur seien ausdrücklich nicht beabsichtigt. Die Umsetzung der konkreten Konsolidierungsmaßnahmen obliege entsprechend der gesetzlich verankerten Eigenverantwortung der Theaterverwaltung und dem Betriebsausschuss.

Ratsherr Linden bemängelt, dass die Erreichung des Ziel-Kostendeckungsgrades von vornherein für unerreichbar erklärt und damit die Vorgehensweise generell abgelehnt werde. Man müsse Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft diskutieren und umsetzen. Wenn die Evaluation dann zeigt, dass das Ziel nur zum Teil erreicht worden sei, habe man dennoch zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit insgesamt beigetragen. Angesichts umfangreicher Variablen, wie z.B. der Entwicklung der Landeszuweisungen oder möglichen Synergien in den Werkstattabläufen, halte er Optimierungen durchaus für möglich und erstrebenswert. Die Identifizierung von Konsolidierungspotentialen habe schließlich bereits zum jetzigen Stand – ohne die Einberufung einer Strukturkommission – ein Volumen von 300 T€ p.a. erreicht. Er halte die vorgehensweise der Zielsteuerung für den richtigen Weg. Die inhaltlichen Diskussionen im Betriebsausschuss seien jedoch – auch hinsichtlich der immanenten Dynamisierung – zwingend erforderlich.

Ratsherr Teuku hält die Vereinbarung von Zielen ebenfalls für zweckdienlich. Er bemängeltjedoch die Ausrichtung am Kostendeckungsgrad. Die verschiedenen Variablen seien nicht einschätzbar. So erlaube z.B. die Erhöhung der Landeszuweisung um 1 Mio. Euro Mehraufwendungen in Höhe von rund 6 Mio. Euro. Er betont, dass das Theater nicht mit einem Wirtschaftsbetrieb, etwa einem Kino, zu vergleichen sei. Zudem kritisiert er, dass die Politik in die Ausgestaltung der Zielvereinbarung im Vorfeld nicht ausreichend eingebunden worden sei.

Ratsherr Deumens befürwortet ebenfalls grundsätzlich die zielorientierte Steuerung, nicht aber die konkret vorliegende Zielvereinbarung. Er bezweifelt, dass der Kostendeckungsgrad in Höhe von 16% erreichbar sei. Zudem habe das Theater kultur- und gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen. Auch wenn sich das Theater grundsätzlich nicht vom Konsolidierungszwang lossagen könne, halte er Einsparungen in der vorgesehenen Höhe nur für erreichbar, wenn entweder Personal abgebaut werde oder aber die Preise erheblich angehoben würden. Ersteres führe zu Arbeitsverdichtungen beim Personal, letzteres hindere insbesondere Menschen in angespannter wirtschaftlicher Lage am Besuch des Theaters.

Frau Grehling stellt klar, dass die grundsätzliche Ausrichtung der politischen Diskussion vorbehalten sei. Ein Theater könne aus ihrer Sicht schlichtweg nicht kostendeckend betrieben werden. Die vorliegende Zielvereinbarung ermögliche die Einbindung in die gesamtstädtisch wirkungsorientierte Zielsteuerung und könne bei Bewährung als Beispiel auch für andere Eigenbetriebe herangezogen werden. Es werde eine Venetzung mit dem Haushalt über die reine Zuschussgröße hinaus ermöglicht.

Der avisierte Kostendeckungsgrad von 16% sei keinesfalls willkürlich gewählt, sondern entspreche dem Ist-Wert im Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Strukturkommission. Ergänzend stellt sie noch einmal klar, dass die Zielvereinbarung als Zielerreichung zum einen den Kostendeckungsgrad von 16 % in der Spielzeit 2020/2021 vorsehe, zum anderen aber auch die Erreichung des ermittelten Gesamtkonsolidierungsvolumens von rund 1,3 Mio. Euro. Dieses Gesamtvolumen entspräche im gleichen Zeitraum beinahe den bereits identifizierten Einsparpotentialen.

Hinsichtlich der Bedenken des Ratsherrn Teuku führt sie aus, dass gerade für diese Fälle, indenen zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbare Veränderungen der Ausgangslage einträten, die Evaluationsklausel mit der Folge greife, dass eine Anpassung der Vereinbarung auszuhandeln ist. Außerdem würde eine evtl. über den Konsolidierungsrahmen hinausgehende Rücklage mit der Stadt hälftig geteilt. Im Sinne beiderseitiger Sicherheit solle weder das Theater einen „Sparstrumpf“ anlegen, noch die Stadt über die Maße hinaus Konsolidierungen verlangen können.

Sie ergänzt, dass der jahresbezogen höchste Konsolidierungsbeitrag bei rund 900 T€ liege. Die Sorge, dieses Ziel nicht nachhaltig erreichen zu können, sei verständlich. Sie betont aber nochmals, dass keine Entlassungen vorgesehen seien. Nötigenfalls stünde die Möglichkeit der Neuverhandlung offen, sofern sich zeige, dass die Zielsetzung wider Erwarten nicht erreichbar sei.

Inhaltlich erfolge, wie bereits in der Vorlage und auch im Vorfeld dazu betont, keine Einmischung seitens der Finanzverwaltung. Auch diese Verbriefung stelle einen Vorteil dar und stärke die Eigenverantwortung des Theaters und des Betriebsausschusses. Letztlich würde nunmehr vom Theater das gleiche gefordert, wie von den Produktverantwortlichen im städtischen Haushalt: Im Wege der Darstellung von Zielen und Kennzahlen werde Transparenz geschaffen, um die politische und inhaltliche Beratung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den singulären Ergebnisse der Strukturkommission, die keine nachhaltige Verbesserung nach sich gezogen hätten, könne nunmehr ein effektives Controlling greifen.

Letztlich sei sie sich gemeinsam mit der Kulturdezernentin im Klaren darüber, dass die Zielvereinbarung ein ehrgeiziges, aber durchaus erreichbares Ziel definiere, dessen Erreichung fortwährend zu controllen sei. Natürlich müssten diese Controlling und die sich daraus ergebenden inhaltlichen Fragestellungen durch den Betriebsausschuss begleitet werden. Dazu würden die Evaluation der Zielvereinbarung und das Berichtswesen im Allgemeinen aufeinander abgestimmt.

Ratsherr Pilgram teilt mit, dass nach seiner Ansicht keine Erhöhungen des Landeszuschusses in nennenswerter Höhe zu erwarten sei. Zwar habe die Landesregierung die Stärkung kommunaler Theater als Ziel definiert, allerdings seien im Entwurf des Landeshaushalts lediglich eine Zuschusserhöhung von landesweit insgesamt 500 T€ vorgesehen. Angesichts des Gesamtzuschusses von rund 23 Mio. Euro falle die Erhöhung damit nur gering aus und werde wohl nicht zu einer deutlich erhöhten Bezuschussung des Aachener Theaters führen.

Er stellt fest, dass strategische Überlegungen Grundlage für die Definition eines Ziels seien. Gegen die Formulierung ambitionierter Ziele sei grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings müsse die Komplexität angesichts der Vielzahl von „Stellschrauben“ beachtet werden. Die nun folgenden Detailfragen hinsichtlich der Umsetzung der Konsolidierung seien bisher nicht beantwortet. Er sei insbesondere die Kulturpolitik gefragt, da die strategische Ausrichtung nicht in der Verantwortung der Verwaltung, sondern der Politik liege. Er fordere dazu auf, diese Verantwortung auch wahrzunehmen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen weist auf den vom Betriebsauschuss Theater und VHS gefassten Beschluss hin, der vom Beschlussvorschlag der Vorlage abweicht. Er schlägt vor, dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschuss Theater und VHS zu folgen und stellt folgenden abweichenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Zielvereinbarung in der durch den Betriebsausschuss Theater und VHS geänderten Fassung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Zielvereinbarung in der durch den Betriebsausschuss Theater und VHS geänderten Fassung zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 zu bestätigen.“

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt mehrheitlich mit vier Gegenstimmen die Ausführungen der Verwaltung sowie die Zielvereinbarung in der durch den Betriebsausschuss Theater und VHS geänderten Fassung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiter, die Zielvereinbarung in der durch den Betriebsausschuss Theater und VHS geänderten Fassung zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 zu bestätigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Theater und VHS nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die in der Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss der vorgestellten Zielvereinbarung zu. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Zielvereinbarung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 zu bestätigen.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die in der Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Zielvereinbarung zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 zu bestätigen.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die in der Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur Kenntnisund beschließt die entsprechenden haushalterischen Auswirkungen mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018.

Der Ratsantrag Nr. 257/17 der Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen – „Eigenbetriebe im Bereich Kultur brauchen Planungssicherheit“ gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag Nr. 257/17 (siehe Anlage 3) beantragt die Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Finanz- und Strukturkommission für die städtischen Eigenbetriebe im Bereich Kultur. Ziel sei, ein abgestimmtes Konzept zu erarbeiten, das den Eigenbetrieben im Bereich Kultur mittelfristig für den Zeitraum von 3-5 Jahren Planungssicherheit gibt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Bildung einer Strukturkommission für den Kulturbereich insgesamt nicht angezeigt. Die Wirtschaftspläne der VHS sowie des Kulturbetriebs, aber auch die Jahresabschlüsse dieser Kulturbetriebe weisen keine strukturellen Defizite aus, was insbesondere auch den nachhaltigen Konsolidierungsbemühungen der Betriebe zu verdanken ist. Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion weisen hingegen seit mehreren Jahren ein strukturelles Defizit aus, dass voraussichtlich nach Ende der Spielzeit 2017/2018 nicht mehr aus der Rücklage gedeckt werden kann.

Anstelle einer Strukturkommission hat die Verwaltung gemeinschaftlich die Erarbeitung einer Zielvereinbarung bereits vor dem o.g. Ratsantrag eingeleitet. Zielsetzung ist, die zukünftige Finanzausstattung des Theaters nachhaltig mithilfe von wirkungsorientierten Steuerungsmechanismen sicherzustellen. Die Verknüpfung zwischen den Belangen und qualitativen Zielen aller Eigenbetriebe sowie den notwendigen Vorgaben der gesamtstädtischen Verwaltung und damit die sichtbare Einbindung der Eigenbetriebe in den wirkungsorientierten Haushalt im Wege einer Zielvereinbarung soll grundsätzlich wesentliches Element der Steuerung werden. Die erarbeitete Zielvereinbarung mit dem Theater ist folgerichtig beispielhaft für das zukünftige Vorgehen.

Ohne entsprechende vertrags- bzw. vertragsähnliche Gestaltung (wie etwa im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens) werden keine zwingenden Eckdaten für nachfolgende Wirtschafts- und Haushaltsplanungen geschaffen. Ebenso fehlen verbindliche Grundlagen für bilanzielle Maßnahmen.

Zur Erarbeitung der Grundlagen wurde in einem ersten Schritt die wirtschaftliche Entwicklung des Theaters seit der Spielzeit 2006/2007 analysiert. Die Analyse ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Datengrundlage sind die öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne des Theaters. Nicht einbezogen wurden jeweils die Zinsen für eventuelle Gesellschafterdarlehen, Beamtenkosten und der Verwaltungskostenbeitrag, da es sich hierbei aufgrund der 100 % Berücksichtigung im Betriebskostenzuschuss im Ergebnis um wirtschafts- und haushaltsplanneutrale Positionen handelt.

Im Wesentlichen ist festzuhalten, dass

•die Gesamtaufwendungen des Theaters im Durchschnitt um rund 2 % p.a. steigen, was im Vergleichszeitraum eine Aufwandssteigerung von insgesamt rund 4,5 Mio. Euro bedeutet,

•der Betriebskostenzuschuss im gleichen Zeitraum um 5 Mio. Euro angestiegen ist (Steigerung von durchschnittlich 2,7 % p.a.)

•die Gesamterträge – aus verschiedenen Gründen - um zuletzt rund 0,3 Mio. Euro/Jahr gesunken sind (bei mindestens gleichbleibender Landesförderung).

•Der Kostendeckungsgrad, also das Verhältnis der erwirtschafteten Erträge zu den entstehenden Aufwendungen, ist in der Folge von rund 16 % in der Spielzeit 2011/2012 auf 13,1 % Stand heute gesunken.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Zuführungen durch den städtischen Haushalt zwar ausreichten, um die steigenden Aufwendungen auszugleichen, nicht aber den darüber hinaus zu verzeichnenden Rückgang von Erträgen kompensieren konnten.

Wie in der Präambel der vorgelegten Zielvereinbarung (siehe Anlage 1) ausgeführt, ist die verbindliche Regelung der finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Theater und der Stadt Vereinbarungsgegenstand.

Dabei hat die Stadt der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung der kulturellen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber dem Theater Rechnung zu tragen, sodass eine wirtschaftliche Unterstützung in Form des Betriebskostenzuschusses nicht allein aus den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung selbstverständlich erfolgen muss. Andererseits unterliegt die Stadt Aachen – insbesondere in den freiwilligen Bereichen – ebenso selbstverständlich dem Gebot der Konsolidierung und kann den Eigenbetrieb nicht von dieser gesamtstädtischen Vorgabe ausnehmen. Dieses Spannungsverhältnis wird aufgelöst, indem im Sinne der beiderseitigen Planungssicherheit einerseits ein ansteigender Zuschuss, andererseits aber auch Konsolidierungsbemühungen des Theaters verbindlich festgelegt werden.

Dabei orientiert sich die Festlegung des Konsolidierungsbeitrages an den Ergebnissen der vorangegangenen Jahresabschlüsse und Wirtschaftsdaten sowie den Vorgaben einer wirkungsorientierten Steuerung mittels Zielen und Kennzahlen. Zur Sicherung der Eigenständigkeit des Eigenbetriebs erfolgen ausdrücklich keine inhaltlichen Vorgaben etwa hinsichtlich Qualität und Quantität der Veranstaltungen. Die Vereinbarung beschränkt sich allein auf wirtschaftliche Zielgrößen. In der Folge wird darauf zu achten sein, dass die Festlegung inhaltlicher Ziele die Erreichung der wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht gefährden darf.

Die Kennzahl „Kostendeckungsgrad“ als Bemessungsgrundlage für den vom Theater zu erbringenden Konsolidierungsbeitrag bietet die größtmögliche Flexibilität für das Theater, da ein Ziel-Kostendeckungsgrad sowohl durch Ertrags- als auch durch Aufwandsveränderungen erreicht werden kann. Dabei ist begünstigend für das Theater, dass etwaige Zuschüsse Dritter allein auf der Ertragsseite des Theaters – quasi als Eigenbeitrag – zu Buche schlagen. Aufgrund der simplen Berechnungsmethodik ergeben sich eine hohe Vergleichbarkeit und nachhaltige Transparenz.

Hinzuweisen ist allerdings auch darauf, dass die Ausrichtung an einem Zielkostendeckungsgrad im Sinne der Planungssicherheit eine Dynamisierung von Konsolidierungsbemühungen erforderlich macht, da die Bezugsgröße „Gesamtaufwendungen“ in der Regel ansteigt.

Mit der vorgeschlagenen Zielvereinbarung wird das Ziel festgesetzt, den Kostendeckungsgrad bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021 auf 16 % zu steigern. Die zur Erreichung dieses Kostendeckungsgrades erforderlichen Ertragsmehrungen oder Aufwandsreduzierungen stellen den Konsolidierungsbeitrag des Theaters dar. Um eine ausreichende Vorlaufzeit zur Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird seitens des Haushalts auf einen Konsolidierungsbeitrag für die Spielzeit 2018/2019 verzichtet. Etwaige Konsolidierungserfolge können seitens des Eigenbetriebs „vorgetragen“ werden und werden bei der Zielerreichung berücksichtigt.

Spiegelbild der verbindlichen Zusage entsprechender Konsolidierung ist die Zusage einer jeweiligen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe der Differenz zwischen dem prognostizierten Verlust und dem so ermittelten Konsolidierungsbeitrag.

Da entsprechende Erfahrungswerte hinsichtlich der Realisierung mehrjähriger wirtschaftlicher Ergebnisse fehlen, ist als Folge der verbindlichen Vereinbarung die Bildung einer Rückstellung im städtischen Haushalt für den Fall vorgesehen, dass der Konsolidierungsbeitrag des Theaters (teilweise) nicht erreicht werden kann, um der grundsätzlichen Verlustausgleichsverpflichtung gem. Eigenbetriebsverordnung ausreichend Rechnung zu tragen. Dabei wird der über die mittelfristige Planung zu erwirtschaftende Konsolidierungsbeitrag als Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Sofern keine verbindliche Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen würde, entfiele dieser Rückstellungsbedarf.

Als Zuschuss bzw. Konsolidierungsbeitrag wird damit festgelegt:

Sollte während der Umsetzung dieser Zielvereinbarung erkennbar werden, dass sich dieser Vereinbarung zugrunde liegende Annahmen nicht bestätigen, Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund externer Einflüsse nicht erfolgreich umgesetzt werden können oder sonstige, nicht zu vertretende Bevor- oder Benachteiligungen eintreten, regelt § 8 zudem die Möglichkeit der Anpassung der Vereinbarung. Hier ist zudem eine fortlaufende Evaluationsverpflichtung im Rahmen der regelmäßigen Quartalsberichte, Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne vorgeschrieben. Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit eingeräumt, auf von den heutigen Erkenntnissen abweichenden Entwicklungen auf beiden Seiten reagieren zu können, ohne die gewählte Vorgehensweise an sich in Frage zu stellen.

Darüber hinaus enthält § 8 eine Öffnungsklausel, die im Falle eines drohenden Haushaltssicherungskonzepts eine Neuverhandlung dieser Zielvereinbarung ermöglicht. Diese kommunalrechtlich gebotene Öffnungsklausel verpflichtet dabei ausdrücklich nicht zur Aufkündigung der Vereinbarung, sondern schließt lediglich eine stillschweigende Weiterführung im Sinne eines Automatismus aus.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist zunächst bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021 begrenzt, wobei eine Neuverhandlung spätestens im Jahr 2020 verpflichtend vorgegeben ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2018

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

21.439.700

21.439.700

65.195.500

65.517.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-321.700

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Im Jahr 2017 wird zudem die Bildung einer Rückstellung – wie in den Erläuterungen dargestellt – notwendig.

Die jahresbezogene Aufteilung von Betriebskostenzuschusserhöhung und Konsolidierungsbeitrag kann den Erläuterungen entnommen werden.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-12-27 Dez II_0017_WP17 Zukuenftige Finanzaus SAO.pdf

8.11.2024

951.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 16.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:53