25. Januar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 12Öffentlich

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Martin-Luther-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)

B 03/0099/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Martin-Luther-Straße soll neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet.

Die Martin-Luther-Straße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „erschließungsbeitragsfreie Straße" geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, sondern lediglich Instandsetzungsarbeiten, die nicht der Beitragspflicht nach KAG NW unterliegen. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten, was die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.

Der Neuausbau der Martin-Luther-Straße soll niveaugleich erfolgen und als „verkehrsberuhigter Bereich" (Mischfläche) ausgewiesen werden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.

Für die Martin-Luther-Straße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 70 v.H. festgesetzt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-12-08 B 03_0099_WP17 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

9.11.2024

505.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 25.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:58