23. Januar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Sachstandsbericht über Airbnb in Aachen

FB 23/0422/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli teilt für die Fraktion der Linken mit, dass man es nicht einfach hinnehmen könne, dass 300 Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen würden. Aus ihrer Sicht könne die bereits im Jahr 2012 abgeschaffte Bettensteuer eventuell wieder in Frage kommen, um die kurzfristige Vermietung von Wohnraum über Airbnb einzudämmen. Die Stadt Köln würde mit der Bettensteuer im Jahr ca. 7,5 Mio. Euro einnehmen. Sie schlug vor, nicht erst bis 2019 zu warten, sondern frühzeitig zu handeln.

Herr Baal sagte für die CDU-Fraktion, dass eine Bettensteuer nichts mit der Umnutzung von Wohnraum zu tun habe. Außerdem gäbe es bisher keine Anträge auf Einführung einer Bettensteuer o.ä. im Finanzausschuss. Aus seiner Sicht habe die Stadt Aachen mit der Vermietung von Wohnraum über Airbnb deutlich geringere Probleme als Großstädte wie Köln oder Berlin. Der Anteil der Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt entzogen würden, sei relativ gering. Seine Fraktion sei mit der Vorlage zufrieden und folge daher auch dem Beschlussentwurf.

Herr Dr. Breuer (Die Grünen), Herr Kuckelkorn (SPD) und Herr Moselage (FDP) konnten sich ebenfalls den Ausführungen der Vorlage anschließen und begrüßten den Beschlussvorschlag.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung bzgl. Airbnb gemeinsam mit dem aachen tourist service weiter zu beobachten und Anfang 2019 einen neuen Sachstandsbericht vorzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung bzgl. Airbnb gemeinsam mit dem aachen tourist service weiter zu beobachten und Anfang 2019 einen neuen Sachstandsbericht vorzustellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 14.02.2017 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Wohnraumschutzsatzung – aktueller Sachstand“ erstmals über einen Fall berichtet, bei dem eine bis dato vermietete Eigentumswohnung über ein Internetportal wie Airbnb als Ferienwohnung angeboten und somit dem Wohnungsmarkt entzogen wurde.

Dieses Homesharing-Modell ist in den vergangenen Monaten in den verschiedensten Kommunen, insbesondere auch in NRW, verstärkt in den Fokus genommen wurden, da befürchtet wird, dass eine Vielzahl von Wohnungen, insbesondere in den Ballungszentren, dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Daher hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem aachen tourist service versucht, einen Überblick bzw. Sachstandsbericht in Sachen Airbnb, dem Marktführer in Sachen Homesharing, für die Stadt Aachen zu erstellen.

Airbnb in Aachen (2016)

Seitens Airbnb wurde der Verwaltung ein Bericht für 2016 vorgelegt, aus dem einige Daten und Zahlen für Aachen hervorgehen. Inwieweit die nachfolgenden Zahlen valide sind, lässt sich mangels überprüfbarer Daten nicht feststellen.

Demnach gab es in Aachen in 2016 ca. 300 aktive Anbieter, deren durchschnittliche Jahreseinnahmen sich auf ca. 1.400,00 € beliefen. Die Unterkünfte, dazu zählen Privatzimmer, gemeinsam genutzte Zimmer sowie ganze Unterkünfte, wurden durchschnittlich an 37 Tagen im Jahr vermietet.

Die Gesamtzahl der Airbnb-Gäste, im Schnitt 35 Jahre alt, wird mit 10.000 beziffert. Jeder Gast hat sich durchschnittlich 3,5 Nächte in der angemieteten Unterkunft aufgehalten.

Es gab 393 aktive bzw. angebotene Unterkünfte. Hierbei sei erwähnt, dass bei der Suche nach Unterkünften in Aachen auf dem Internetportal auch Ergebnisse aus dem nahen Umland, sprich nicht ausschließlich im Stadtgebiet Aachen, angezeigt werden. Von den vorgenannten Unterkünften handelte es sich bei 54 % um vollständige Unterkünfte, 44 % der Angebote waren Privatzimmer in einer Unterkunft, lediglich 2 % waren gemeinsam genutzte Zimmer.

Insgesamt wurden 43 % aller Unterkünfte in Summe an weniger als 30 Nächten vermietet. Der Anteil der Unterkünfte, die an mehr als 180 Nächten vermietet wurden, betrug 8 %.

Bei der Suche nach Unterkünften auf Airbnb ist festzustellen, dass es neben den Anbietern, die ihre eigene Wohnung für einen bestimmten Zeitraum anbieten, auch solche gibt, die gleichzeitig mehrere Unterkünfte für verschiedenste Zeiträume anbieten. Bei letzteren liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Anbieter handelt, die Unterkünfte ganzjährig als Ferienwohnung mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten. Das Unternehmen Airbnb weigert sich jedoch bisher, auf Nachfrage anderer Kommunen Daten über etwaige Anbieter herauszugeben, so dass eine Überprüfung nahezu unmöglich erscheint.

Vor- und Nachteile des Airbnb-Angebots

Das Konzept des Homesharings wie Airbnb bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Dies ist insbesondere von der Sicht des jeweiligen Betrachters abhängig.

Aus städtischer Sicht überwiegen zunächst die Nachteile. Bei einem stetigen Wachstum dieses Markts besteht die Gefahr, dass die ohnehin vorhandene Wohnungsknappheit zusätzlich verschärft wird. Überdies ist das Erheben von Steuern (insb. Gewerbe- und Umsatzsteuer) aufgrund der undurchsichtigen Datenlage unmöglich.

In eine ähnliche Richtung tendiert die Sichtweise der gewerblichen Anbieter (bspw. der Hotellerie). Diese müssen diverse steuerliche Abgaben tätigen oder auch ein erhöhtes Maß an (bauordnungsrechtlichen) Auflagen erfüllen, um den Hotelbetrieb überhaupt aufnehmen zu dürfen. Überdies beschäftigt die Hotellerie eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Insgesamt könnte man also zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine ungerechte Benachteiligung von Marktteilnehmern handelt.

Betrachtet man die Entwicklung aus der Nutzer- oder der Touristiksicht im Allgemeinen, so birgt dieser neue Markt hingegen durchaus auch Vorteile:

-das Angebot steigt insgesamt, insbesondere auch im Low-Budget-Segment und zu Spitzenzeiten

-das Angebot ist sehr nutzerorientiert und individuell

-es handelt sich bei dem Homesharing um einen deutlichen Trend im weltweiten Reiseverhalten

Maßnahmen anderer Städte

Aufgrund der Tatsache, dass Portale wie Airbnb rasant wachsen und daher schnell an Bedeutung gewinnen, ist auch der Umgang der Kommunen mit diesen teils sehr unterschiedlich.

Beispielsweise dürfen in Berlin seit 2016 Wohnungen ausschließlich mit einer Ausnahmeregelung des jeweiligen Bezirksamtes zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden und anhängigen Gerichtsverfahren gegen diese Regelung ist vorgesehen, die Regelung dahingehend zu ändern, dass Wohnungen an bis zu 60 Tagen im Jahr ohne Genehmigung an Gäste vermietet werden dürfen.

Die Stadt Dortmund hat den Fokus hingegen auf eine steuerrechtliche Regelung gelegt. So wurde jüngst mit dem Unternehmen Airbnb vereinbart, dass die in Dortmund gültige Bettensteuer in Höhe von 7,5 % seitens Airbnb vereinnahmt und turnusmäßig an die Stadt Dortmund überwiesen wird.

Fazit

Aufgrund der vorbeschriebenen Sachlage und der intransparenten Datenlage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Handlungsempfehlung seitens der Verwaltung ausgesprochen werden. In Aachen herrscht eine Wohnungsknappheit. Es ist jedoch, wie zu vor beschrieben, nicht eindeutig festzustellen, in welchem Maße tatsächlich Wohnraum im Stadtgebiet Aachen dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Überdies gibt es widerstreitende Interessen, die sehr detailliert betrachtet und abgewogen werden müssen.

Daher wird die Verwaltung die Situation bzw. die Entwicklung gemeinsam mit dem aachen tourist service weiter beobachten und Anfang 2019 einen neuen Sachstandsbericht vorstellen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-09 FB 23_0422_WP17 Sachstandsbericht ueb SAO.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 23.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:55