30. Januar 2018 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Sachstandsbericht Projektaufruf - Green City Plan

FB 36/0244/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Costard (Dez. I) berichtet mit Hilfe einer Präsentation über dieses Thema. Die Präsentationsfolien sind dieser Niederschrift beigefügt und werden den Ausschussmitgliedern vorab durch den Geschäftsführer zugesendet.

Ratsfrau Griepentrog dankt Herrn Costard für seinen Vortrag.

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD-Fraktion) äußert die Sorge, dass das Abrufen der Fördermittel einen hohen Personalaufwand generieren würde. Ferner wäre es notwendig, möglichst viel Eigenmittel bereitzuhalten. Viele Kommunen würden über solche Mittel in ihren Haushalten nicht verfügen und könnten somit nicht an den bereitgestellten Fördergeldern partizipieren.

Sie hätte die Hoffnung gehabt, dass die notwendigen Eigenbeiträge nicht in dieser Höhe notwendig gewesen wären. Sie fragt in Richtung der Verwaltung, was der Stadt Aachen diese Fördermittel konkret bringen würden und wie viele Mitarbeiter die Stadt Aachen für die Abrufe bereitstelle. Aus ihrer Sicht seien viele Fachbereiche mit in dieses Thema eingebunden und es müsse auch weiter in Ausschüssen behandelt werden.

Herr Larosch (B 03) stellt klar, dass in der Stadt Aachen lediglich die Fördermittel beantragt werden, bei denen der Restbetrag aus Eigenmittel getragen werden könne. Ziel sei es, entsprechende Mittel im Haushalt veranschlagt zu haben. Diesbezüglich sei man bereits mit der Finanzsteuerung im Gespräch.

Die Fristen zwischen dem Call bis zur Antragseinreichung seien oft nur vier Wochen. Er dankt dem Personaldezernenten für die Einrichtung eine Halbtagsstelle zur Projektakquirierung. Weiterhin weist er darauf hin, dass ein dauerhaftes Controlling stattfände.

Ratsherr Neumann (Fraktion: Die Grünen) dankt Herrn Larosch für den Vortrag und fragt, wann bekannt sei, wie viele und für welche Zwecke die Stadt Aachen Fördermittel erhalten würde. Er sehe eine Problematik in der Bearbeitung, da hierfür möglicherweise zu wenig Personal abgestellt wäre. Er fragt bezüglich eines Zeitplanes und welche Prioritäten bei den Fördermitteln seitens der Verwaltung festgesetzt worden seien.

Herr Costard teilt mit, dass erst im Masterplan festgelegt werde, welche Maßnahmen priorisiert durchgeführt werden sollten. Allerdings könnten einige Maßnahmen – z.B. die Ausstattung von Dieselbussen mit SCRT-Filtern – unabhängig vom Masterplan einfacher und damit auch schneller umgesetzt werden. Bei vielen Maßnahmen gebe es allerdings keine Möglichkeit, Bundes- und Landesmittel zu kumulieren.

Ratsfrau Griepentrog (Fraktion: Die Grünen) zeigt Verständnis, dass die Verwaltung mit verschiedensten Arbeiten sehr ausgelastet wäre. Jedoch sei es aus ihrer Sicht eine Selbstverständlichkeit, dass genügend Personal für die Bearbeitung der Anträge und die Umsetzung für solche Fördermittel bereitgestellt werden müsse. Eine Halbtagsstelle sei aus ihrer Sicht zu wenig.

Herr Dr. Kremer betont, dass der Thematik in den Stellenplänen der letzten beiden Jahre Rechnung getragen worden sei. Im operativen Bereich seien bereits neue Stellen geschaffen worden. Er bedauert, dass die Abläufe für eine Beantragung von Fördermitteln heutzutage anders ablaufen würden als früher. Er betont, die Arbeitsmarktlage sei aktuell nicht einfach und es sei schwer, kurzfristig gutes Personal zu finden. Es sei eine große Herausforderung für die Verwaltung, entsprechende Stellen zu besetzen.

Sehr komplexe Richtlinien beim Abruf von Fördermitteln bedürften auch kompetenter Mitarbeiter. Es gebe für einen Abruf von verschiedenen Fördergeldern noch viel Klärungsbedarf für die eingesetzten Mitarbeiter. Er erklärt weiter, dass die Stadt Aachen eine Modellregion sei und hohe Finanzmittel im Raum stehen würden.

Es sei in der Verwaltung noch nicht abschließend geklärt, wofür die jeweiligen Gelder eingesetzt werden könnten. Er sehe in der Möglichkeit, Fördermittel für die Stadt Aachen zu erlangen, eine große Chance und ein gutes Zeichen für die Entwicklung der Stadt. Er bittet Herrn Costard, das Förderprojekt „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ vom „Green City Plan“ in seinem Vortrag abzugrenzen.

Herr Hofmann bedauert, dass die Förderung für die Digitalisierung nicht unmittelbar zur Verbesserung der Umwelt beitragen würden. Er gibt den Hinweis, dass die Europäische Union gegenüber der Bundesregierung ein Ultimatum mit Frist bis nächste Woche gestellt habe. Er bittet um eine Information, aus welchen Fördertöpfen die Stadt Aachen konkret abrufen möchte und wie der Masterplan aussehe.

Die Ausschussvorsitzende verweist hierzu auf die Vorlage und deren Inhalte.

Herr Costard ergänzt die Maßnahmen, die in Aachen möglich seien, und erklärt, welcher Fördertopf bzw. welche Maßnahmen auf die jeweiligen Fördertöpfe passen würden.

Herr Larosch bestätigt die Aussage von Herr Costard und erläutert, dass seitens der Verwaltung primär keine zusätzlichen, neuen Maßnahmen entwickelt würden. Somit werde der städtische Haushalt entsprechend entlastet. Er stellt klar, dass genügend Eigenmittel vorhanden seien, um sicher und schnellstmöglich Fördermittel aus verschiedene Töpfen abrufen zu können.

Herr Costard erläutert die Mitteilung der Verwaltung zum Förderprojekt „Kommunaler Klimaschutz NRW“ (besonderer Förderbereich: „Emissionsfreie Innenstadt“) mit weiteren Folien und stellt sie in Zusammenhang zum „Green City Plan“.

Ratsherr Neumann fragt, was die weiteren Schritte seien und wann der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hierzu informiert werde. Ferner möchte er wissen, ob in Aachen bereits vorher Maßnahmen durchgeführt würden.

Hierauf antwortet Herr Costard, dass der 01.01.2019 der Startzeitpunkt des Förderprogrammes laut eingereichter Projektskizze „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ sei.

Anschließend habe man drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Aktuell würden Auftaktgespräche mit der Landesregierung, der Bezirksregierung und dem Projektträger geführt. Der „Green City Plan“ werde zum 03.07.2018 fertiggestellt sein. Danach könnten die darin beschriebenen Maßnahmen beantragt werden, sofern nicht bereits im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit der Umsetzung begonnen werden dürfe.

Herr Larosch ergänzt, dass jetzt bereits aktiv in Förderprogramme eingestiegen werde. Als Beispiel hierzu nennt er die Umrüstung der dieselbetriebenen Linienbusse. Dieses Projekt sei schnell umsetzbar und in erster Linie sollten die Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden, die einen schnellen ökologischen Erfolg bringen würden. Hierfür sehe er eine klare Priorisierung in Aachen.

Frau Dr. Vankann (FB 36/001) ergänzt zum Startpunkt „Kommunaler Klimaschutz.NRW“, dass zu der vom Land befürworteten Projektskizze nun die Anträge zu einzelnen Maßnahmen zu stellen seien. Sie führt aus, dass hierbei auf den Erhalt der in der Skizze beschriebenen Gesamtstrategie zu achten sei.

Ratsfrau Griepentrog (Fraktion: Die Grünen) spricht der Verwaltung ihr Vertrauen aus, dass möglichst viele Fördermittel für Aachen angefordert werden und bestmöglich verwendet werden. Sie dankt Herrn Costard, Herrn Larosch und Frau Dr. Vankann für die Ausführungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Stadt Aachen ist eine von 28 Kommunen in Deutschland, die von einer besonders hohen Belastung durch Stickstoffdioxidemissionen (NO2) betroffen ist. Beim Verwaltungsgericht Aachen ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bezirksregierung Köln anhängig, um eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Grenzwertes von 40 μg/m³ (Jahresmittelwert) zu erreichen. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die für den 22. Februar erwartet wird, zurückgestellt. In insgesamt 19 deutschen Städten sind ähnliche Klagen anhängig. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen (VG Düsseldorf im September 2016, VG Stuttgart im Juli 2017) ist nicht auszuschließen, dass der Aachener Luftreinhalteplan mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge fortgeschrieben werden muss.

In einem ersten Treffen des „Nationalen Forums Diesel“ haben Anfang August 2017 die Bundesregierung und einige Ministerpräsidenten der Länder mit Vertretern der Auto- und Zulieferindustrie zunächst Software-Updates bei Diesel-Pkw der Klassen Euro 5 und 6 vereinbart. Im Anschluss wurde ein Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ aufgelegt, der insgesamt 1 Milliarde Euro umfassen soll. Als Ergebnis eines Treffens zur Luftreinhaltung Anfang September von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vertretern der Länder und Kommunen – auch Oberbürgermeister Marcel Philipp nahm daran teil – hat das Bundesverkehrsministerium ein „Sonderprogramm zur Förderung der Erarbeitung zielgenauer Minderungsstrategien(Masterpläne)“für die von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und Regionen aufgelegt. Als Förderrichtlinie diente die zu diesem Zweck überarbeitete Richtlinie „Automatisiertes und vernetztes Fahren“. DieMasterpläne sollen die Voraussetzungen schaffen, um kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zurGestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in den betroffenen Regionen aus dem "Fonds:Nachhaltige Mobilität in der Stadt" zu fördern.

Antragsverfahren „Green City Plan“

Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Termingerecht wurde am 30. September 2017 eine Projektskizze eingereicht, in der bereits die Maßnahmenschwerpunkte genannt und die zu erzielenden Effekte geschätzt wurden. Ende Oktober hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Skizze als förderwürdig eingestuft und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Förderantrag zur Erstellung eines Masterplans, eines sogenannten „Green City Plans“, bis 24. November 2017 einzureichen. In einem Leitfaden wurden die Maßnahmenschwerpunkte konkretisiert:

-Digitalisierung des Verkehrssystems/Vernetzung im ÖPNV(z. B.Intelligente Verkehrssysteme (IVS), Aufbau nutzerfreundlicher, verkehrsmittelübergreifender Verkehrsauskunftssysteme, Ausstattung bestehender Verkehrsinfrastrukturen mit intelligenten Technologien, Stärkung des ÖPNV mit Hilfe der Vernetzung von Verkehrsinformationen und Ticketsystemen, effizientes betriebliches oder kommunales Mobilitätsmanagement, Intelligente vernetzte Mobilitätsdienste („MaaS“-Konzepte), Aufbau smarter Mobilitätspunkte, z. B. fest eingerichtete Car- oder Bikesharing-Stationen an Umsteigepunkten Schiene/Straße zur Verbesserung der individuellen Erreichbarkeit)

-Radverkehr (Entwicklung eines intelligenten Radwegenetzes; ggf. einschließlich Vernetzung mit ÖPNV, pendlerorientierte Radschnellwege, Konzepte für die Nutzung von Pedelecs)

-Elektrifizierung des Verkehrs (Einsatz elektrischer Fahrzeuge: Busse, kommunale Fahrzeuge, Nutz- und Sonderfahrzeuge, Taxen, Carsharing etc., Ladeinfrastruktur)

-Urbane Logistik (Anreize zur Nutzung umweltfreundlicher Lieferfahrzeuge, z. B. Wirtschaftsverkehre mit Lastenrädern, Elektrofahrzeuge; Verkehrsreduzierende Konzepte (z. B. Mikrodepotstandorte, Bündelungsplattformen)

Der Projektantrag wurde fristgerecht eingereicht, hierbei wurden die in der Projektskizze bereits genannten Maßnahmen an den Leitfaden angepasst und weiterentwickelt. Auch dieser Antrag war erfolgreich: Am 20. Dezember 2017 wurde der Förderbescheid an Oberbürgermeister Marcel Philipp überreicht. DerMasterplan soll bis zum 31. Juli 2018 fertiggestellt werden. Die Förderquote der Erstellung des „Green City Plans“ beträgt 100 Prozent; es wurde eine Fördersumme von knapp 250.300 € bewilligt. Auf dieser Basis soll im Anschluss eine Förderung der Maßnahmen erfolgen. Über die förderfähigen Maßnahmen und die Höhe der Förderung wird dann im Einzelnen entschieden.

Masterplan „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken

Der Masterplan wird den Titel „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken“ tragen (kurz: MAp-Mobil). Die Digitalisierung des Verkehrs und Vernetzung im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist ein Maßnahmenschwerpunkt, der beiErstellung des Masterplans eine große Rolle spielen wird. Darunter fällt unter anderem der Betrieb eines autonomfahrenden, elektrischen Kleinbusses zwischen Hauptbahnhof und Markt, der Aufbau der technischen Infrastruktur zur Verkehrsdatenerfassung sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung des vorhandenen,digitalen Mobilitätsmarktplatzes „Mobility Broker“, der multimodale Mobilitätsangebote u.a. mit Hilfe des elektronischen Tickets von ASEAG und AVV miteinanderverzahnt.

Daneben werden nachhaltig wirksame Mobilitätsmanagement-Maßnahmen entwickelt, die zueiner spürbaren Reduktion des schadstoffemittierenden Verkehrs führen sollen. Auch die Fortschreibungund Umsetzung eines intelligenten Radverkehrsnetzes dient diesem Ziel. Maßnahmen sind derBau weiterer Radvorrangrouten, der Lückenschluss im bestehenden Netz, der Ausbau und die Sanierung bestehenderRadwege, der Aufbau hochwertiger Fahrradparkinfrastruktur und der weitere Ausbau eines Netzes vonPedelec-Verleihstationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Elektrifizierung des ÖPNV; vorgesehen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur für rund 100 Busse, die Beschaffung von weiteren 13 Elektrobussen und dieAusstattung eines Großteils der verbliebenen Dieselbusse mit Stickoxid-Filtern.

Im Arbeitspaket Urbane Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Lieferverkehr vorgesehen, unter anderem die Elektrifizierung des Lieferverkehrs durch den Einsatzvon Lastenrädern, Mikrodepots und Güterverkehrszentren, intelligente Routenplanung und Parkkonzepte.Die Abschätzung der Minderungswirkung für die lokale NO2-Belastung, die Priorisierung der Maßnahmenunter dem Aspekt Wirkungsentfaltung und Kosteneffizienz sowie die Schaffung der notwendigenVoraussetzungen zur Maßnahmenumsetzung bilden die Klammer für den Masterplan.

Weiteres Vorgehen

Der Masterplan wurde anhand des vorgegebenen Leitfadens in verschiedene Arbeitspakete unterteilt, für die unterschiedliche Bearbeiter beauftragt werden. Die Erstellung des Masterplans wird dabei eng durch eine Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus verschiedenen Dienststellen der Verwaltung zusammensetzt (Dezernat 1, Fachbereiche Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Umwelt, Bauverwaltung). Die Arbeitsgruppe gibt den Rahmen vor, setzt Impulse und unterstützt die externen Bearbeiter nach Kräften.

Von den Städten wurde wiederholt - insbesondere zum zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 im Bundeskanzleramt - die Forderung erhoben, ein unbürokratisches Verfahren festzulegen, das den betroffenen Kommunen einenvorzeitigen Vorhabenbeginn gestattet, da es Maßnahmen gebe, die ohne vorherige Erstellung eines Masterplans sofort umgesetzt werden könnten. Die Bundesregierung hat daraufhin das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ erstellt. Maßnahmen, die die Elektrifizierung des Verkehrs (u.a. Busflotten, urbaner Wirtschaftsverkehr, Taxis, Mietwagen, Carsharing, Ladeinfrastruktur) und die Nachrüstung von Dieselbussen betreffen, sollen bereits Anfang 2018 umgesetzt werden können. Auch im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV ist teilweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Rahmen des Sofortprogramms möglich.

Darüber hinaus haben die Kommunen eine Reduzierung ihres Eigenanteils bei der Umsetzung der im Masterplan identifizierten Maßnahmen gefordert, da die Verantwortlichkeit für die Stickoxid-Problematik nicht auf die Kommunen verlagert werden sollte. Das BMVI hat angekündigt, dies zu prüfen, und darauf hingewiesen, dass die Länder dieKommunen beim Eigenanteil durch Kofinanzierung unterstützen sollten. Die Verwaltung wird untersuchen, ob sich die Maßnahmen evtl. im Rahmen weiterer Programme komplementär fördern lassen.

Für die Kommunen stehen sogenannte „Lotsen“ zur Verfügung, welche die Städte bei der Erstellung des Masterplans und in der Frage des vorzeitigen Maßnahmenbeginns unterstützen sollen. Ein Lotse wird drei Kommunen betreuen. Die Arbeitsgruppe Masterplan wird zeitnah ein Treffen mit dem Lotsen vereinbaren. Die Verwaltung wird die Politik regelmäßig über die weiteren Entwicklungen in diesem Projekt informieren.


Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-10 FB 36_0244_WP17 Sachstandsbericht Pr SAO.pdf

20.11.2024

205.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 30.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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