25. Januar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 17Öffentlich

Breslauer Straße

FB 61/0844/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Frau Breuer erinnert daran, dass der Mobilitätsausschuss am 25.08.2016 einen Beschluss gefasst hat, wonach die Nebenanlagen zur Optimierung der Entwässerung überplant werden sollten. Die jetzt vorliegende Vorlage sehe aber vor, alles zu überplanen. Die Fraktion der CDU sei dazu nicht bereit, da es diesen Beschluss gebe. Genügend andere Maßnahmen in Aachen hätten Priorität, z. B. die Radverkehrsanlage Ost. Dieser Beschluss sollte ausgeführt und nicht Personal für einen kompletten Ausbau gebunden werden.

Herr Blum schließt sich seiner Vorrednerin an. Die Vorlage gehe zu weit; nur die Entwässerung müsse überplant werden. Es handle sich hier um eine Straße, bei der alles relativ reibungslos verlaufe, z. B. ohne Verengung, die Staus verursachen könnte. Sie sei in einem guten Zustand.

Herr Fischer plädiert dafür, zunächst einen Sachvortrag von Herrn Müller zu hören und dann über Inhalte zu diskutieren. Seiner Meinung nach laufe der Verkehr auf dieser Straße nicht reibungslos.

Herr Müller stellt die Planungen mit einigen Querschnitten und den Beschluss vom 25.08.2016 vor. Der Vortrag ist zusammen mit einem Übersichtsplan sowie einer Übersicht über die Querschnittsvarianten als Anlage zu diesem TOP einsehbar. Das Thema Entwässerung habe den Ausschlag für die Planungen gegeben. Frau Poth erläutert ergänzend die geplanten Abmessungen.

Herr Müller führt weiter aus, die Breslauer Straße werde nicht mehr vom Landesbetrieb unterhalten.Es seien auch Simulationen durchgeführt worden. Wenn dieser Ausbau vom Ausschuss nicht gewünscht werde, sondern nur die Entwässerung, bleibe es so wie es ist, d. h. ohne Trennung von Rad- und Fußweg. Möglicherweise bleibe der Zustand dann aber die nächsten 30 Jahre bestehen.

Herr Nießen findet den Vortrag von Herrn Müller für einen Neuausbau nachvollziehbar.

Herr Schulz sieht noch Beratungsbedarf und fragt, wie dringend die Beschlussfassung ist.

Herr Müller antwortet, die Untere Wasserbehörde habe eine Frist zur Sanierung bis Ende 2018 gesetzt.

Frau Poth erklärt, wenn die Querschnitte nicht verändert werden sollen, müsse eine regelkonforme Lösung gefunden werden. Der Radweg entspreche nicht den geltenden Richtlinien.

Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt über den Vorschlag abstimmen, dass die Vorlage überarbeitet und in der nächsten Sitzung des Ausschusses erneut behandelt werden soll.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung zu.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Verwaltung hat am 25.08.2016 im Mobilitätsausschuss berichtet, dass die Entwässerungssituation entlang der Breslauer Straße dringend verändert werden muss. Mit der Übertragung der Breslauer Straße vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an die Stadt Aachen wurde auch die Abwasserbeseitigungspflicht für das dort anfallende Niederschlagswasser übernommen. Die Entwässerung muss auf gesamter Länge der Breslauer Straße den aktuellen Vorgaben des Wasserrechts angepasst werden. Aufgrund der Verkehrsmenge gilt das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen als belastet und muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. Es liegt ein Sanierungsbescheid der Unteren Wasserbehörde (UWB) vor. Da das Niederschlagswasser der Breslauer Straße derzeit unbehandelt in die Wurm eingeleitet wird, besteht dringender Handlungsbedarf. Es sind im Wesentlichen Straßenseitengräben notwendig. Dort, wo sie einmal vorhanden waren, müssen vorhandene Gräben ertüchtigt werden. Teilweise müssen aber auch Arbeiten an Straßenabläufen und an der vorhandenen Kanalisation vorgenommen werden.

Im Rahmen der Optimierung der Entwässerung sollen auch die Nebenanlagen der Breslauer Straße überplant werden.

Heutige Situation

Es gibt entlang der Breslauer Straße zwischen Peliserkerstraße/Stolberger Straße und Einmündung Berliner Ring auf der süd-östlichen Straßenseite einen gemeinsamen Beidrichtungsgeh – und Radweg von 2,50 m Breite. Dieser wurde im vergangenen Jahr wegen seines schlechten baulichen Zustands zunächst provisorisch instand gesetzt. Auf der nord-westlichen Straßenseite ist nur ein Gehweg von ca. 1,50 m Breite vorhanden, der wegen seines schlechten baulichen Zustandes derzeit im Abschnitt Berliner Ring bis Zufahrt Real gesperrt ist. Da sich auf beiden Straßenseiten gewerbliche Ziele befinden, die sowohl mit dem Fahrrad als auch zu Fuß sicher erreichbar sein sollten und der Straßenabschnitt eine wichtiges Verbindungsstück auf der Achse „Hüls“-Innenstadt ist, ist die Anlage von beidseitigen, ausreichend breiten Gehwegen und Radverkehrsanlagen notwendig. Daten aus den Jahren 2014/2015 weisen eine Gesamtbelastung von ca. 14.000 – 22.000 Kraftfahrzeuge im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr auf.

Die Breslauer Straße befindet sich als vier streifige Straße seit Oktober 2009 in der Baulast der Stadt. Die Ortstafel befindet sich im Bereich der Bebauung Peliserkerstraße, so dass auf nahezu der gesamten Strecke 70 km/h als Höchstgeschwindigkeit ausgewiesen sind. Dies resultiert aus der früheren Funktion als anbaufreie „Außerortsstraße“ (L 221). In den vergangenen Jahren hat allerdings die Erschließungsfunktion der Straße zugenommen; zusätzliche Ein- und Ausfahrten sind zu verschiedenen gewerblichen Unternehmen entstanden, weitere sind bereits beantragt. Perspektivisch sind weitergehende bauliche Entwicklungen auf den Grundstücken entlang der Straße denkbar, so dass diese zunehmend eine städtische Funktionalität aufweist.

Planung

Die Nebenanlagen der Breslauer Straße sollen gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) überplant werden.

Kfz-Verkehr

Im Zuge der Bearbeitung wurden zunächst auf Grundlage der aktuellen Verkehrszählungen die Anzahl der notwendigen Kfz-Spuren auf der Strecke und in den Knotenpunkten ermittelt. Hierbei wurde festgestellt, dass der durchgängige, 4-spurige Fahrbahnquerschnitt auf der Strecke nicht notwendig und jeweils nur eine Kfz-Spur pro Fahrtrichtung erforderlich ist. Sinnvoll erscheint ein zusätzlicher mittlerer Linksabbiegefahrstreifen, der jeweils für eine Verbesserung der Erschließung der angrenzenden Gewerbebetriebe genutzt werden kann. An den drei Knotenpunkten Breslauer Straße/Stolberger Straße, Breslauer Straße/Dresdener Straße und Breslauer Straße/Berliner Ring muss die Leistungsfähigkeit durch zusätzliche Spuren gewährleistet werden. Hierzu wurde eine Verkehrssimulation zu den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden durchgeführt, die die Leistungsfähigkeit nachweist. Die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, die der früheren Funktion der Breslauer Straße als anbaufreie, vier streifige Landesstraße entsprach, soll im Rahmen der Planung auf 50 km/h - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen in Aachen - reduziert werden.

Durch die Spurreduktion entstehen Spielräume für eine Neuaufteilung der Fahrbahnflächen, die für eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden können und die notwendige Anpassung der Entwässerungssituation ermöglichen. Zusätzlich sind im Einmündungsbereich zur Peliserkerstraße sowie zum Berliner Ring punktuelle Flächenankäufe notwendig, um die gewünschten Querschnittsbreiten zu realisieren.

In einem ersten Schritt wurde ein Vorschlag erarbeitet, der anhand von fünf Querschnitten (siehe Anlagen) eine zukünftig denkbare Verkehrsflächenaufteilung darstellt.

Rad- und Fußverkehr

Auf der Strecke wird das Prinzip eines beidseitig 2,00 m breiten, baulich abgetrennten auf Fahrbahnniveau geführten Radfahrstreifens vorgeschlagen.

Die Gehwege sollen im Regelfall eine Breite von 2,50 m aufweisen und hinter der teilweise vorhandenen Grünkulisse verlaufen. Abschnittsweise reduzieren sich die Gehwegbreiten auf ca. 2,10 m. Im weiteren Entwurfsprozess ist zu klären, wie hier das Regelmaß von 2,50 m herzustellen ist.

In den Knotenzufahrten, in denen zusätzliche Kfz- Abbiegespuren erforderlich sind, soll der Radverkehr von den Radfahrstreifen auf beidseitig 3,0 m breiten, gemeinsamen Geh-und Radwegen in den Seitenraum geführt werden.

Für den Abschnitt Dresdener Straße bis Berliner Ring wurde eine weitere Variante erarbeitet, bei der der stadteinwärts gerichtete Radverkehr hinter einer Baumkulisse geführt wird. Dazu müsste allerdings die bestehende Baumreihe gefällt und durch eine neue Baumreihe ersetzt werden.

Bei der Planung sollen weiter die Belange des ÖPNVs berücksichtigt und eine komfortable Anfahrbarkeit der Haltestellen „Dresdener Straße“ gewährleistet werden. Die Sicherheitsbelange des Radverkehrs werden dabei beachtet.

Weiteres Vorgehen:

Nach Diskussion der Verkehrsflächenaufteilung in den Gremien wird die weitere Vorentwurfsplanung erarbeitet und zum Planungsbeschluss in die politische Beratung eingebracht. Die Entwässerungsplanung wird im Zusammenhang der neuen Verkehrsflächenaufteilung durch ein externes Planungsbüro erarbeitet.

Zur Finanzierung der Maßnahme werden Beiträge aus dem von der Stadt Aachen vorgelegten Dieselgipfelpaket erwartet.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-12-22 FB 61_0844_WP17 Breslauer Strasse SAO.pdf

9.11.2024

593.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 25.01.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 21:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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