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Sachstandsbericht Straßenüberführung Horbacher Straße

FB 61/0857/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Mohnen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert und ergänzt die Vorlage.

Der Landesbetrieb Straßen NRW rechnet mit 1,5 Jahren Bauzeit mit Vollsperrung. Die Vollsperrung sei aufgrund der beengten Platzverhältnisse notwendig. Seitens der Stadt wird versucht, die beiden Maßnahmen Bahnhaltepunkt (erst möglich nach der Elektrifizierung 2020/21)und Neubau der Straßenüberführung zu koordinieren.

Herr Bezirksvertreter Brantin begrüßt die Koordination der beiden Maßnahmen. Er kann jedoch nicht nachvollziehen, wie mit dem Neubau der Brücke vor Fertigstellung der Umgehungsstraße begonnen werden könne. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belastung der Horbacher Straße, der Anbindung an die Niederlande, der Anzahl der betroffenen Bürger und der dort angesiedelten Infrastruktur wie Grundschule, Kirche, Pfarrheim Demenzbetreuung, Jugendeinrichtung, Sporthalle, Gaststätten, Geschäfte etc. müsse die Umgehungsstraße nutzbar sein, bevor man die Horbacher Straße vom restlichen Stadtteil abtrenne.

Er beantragt die Abstimmung über den im Anschluss an die Diskussion gestellten geänderten Beschlussvorschlag und kündigt massiven Druck aller Beteiligten an.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn sieht zwar wenig Einflussmöglichkeit der Stadt auf die Planungen von Straßen NRW, jedoch ihre Zuständigkeit in Fragen der Verkehrslenkung. Eine Umleitung des Verkehrs bei Sperrung der Brücke über Uersfeld, Laurensberg oder Vetschau sei nicht vorstellbar. Bezogen auf den gleichlautenden SPD-Antrag sehe er zwar die Notwendigkeit der Erneuerung des Bodenbelags, aber frage sich, ob dies wirklich zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sei. Hinsichtlich der Umgehungsstraße und der damit verbunden schwierigen Verhandlungen mit der Bahn, müsse Druck dahingehend ausgeübt werden, dass die Umgehungsstraße vor Abriss und Neubau der Brücke fertig gestellt sei. Ferner regt er an, zu prüfen, ob eine längere Haltbarkeit des jetzigen Bodenbelags durch Sperrung für denSchwerlastverkehrs erreicht werden kann.

Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg fehlt die Einbeziehung des ebenfalls sanierungsbedürftigen Kreuzungsbereichs Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße. Die Bezirksvertretung habe ein Gesamtkonzept für den Bereich incl. eines mögl. Parkhauses gefordert. Er regt an, nochmals über die Einrichtung eines Kreisverkehrs nachzudenken.

Herr Mohnen erläutert Nachfragen von Herrn Bezirksvertreter Feil zur geplanten Breite der neuen Brücke. Herr Bezirksvertreter Feil schließt sich seinen Vorrednern an, dass für die Sperrung der Horbacher Straße eine vernünftige Alternative gefunden werden muss. Sollte sich der Neubau der Brücke zeitlich verzögern, befürworte er eine Abkopplung vom Projekt Bahnhaltepunkt. Dieses könne ggfls. zunächst auch ohne angebundene Treppe realisiert werden.

Herr Bezirksvertreter Pontzen betont für die CDU-Fraktion, dass es keine Sperrung der Horbacher Straße ohne den Bau der Umgehungsstraße geben dürfe. Außerdem schließt er sich dem Vorschlag von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn an, Maßnahmen zum zeitlichen Verzögerung der Notwendigkeit des Brückenneubaus (z. B. Sperrung für den Schwerlastverkehr) zu prüfen.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay nach den Einflussmöglichkeiten auf die Koordinierung der Baumaßnahmen, erläutert Herr Mohnen, dass es sich in beiden Fällen um Landesmittel handelt und Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Insofern sei der Einfluss sehr gering. Durch die Koordination der beiden Maßnahmen sei evtl. eine Kosteneinsparung denkbar.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit Straßen NRW zu prüfen, ob 1. der Abriss der Brücke bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung Richterich zurückgestellt werden kann, 2. der Abriss der Brücke durch flankierende Maßnahmen wie Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr solange hinausgezögert werden kann. Alternativ und ergänzend ist die Nutzung des provisorischen Autobahnschlusses Vetschau zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Auf Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurde zur Erneuerung der Straßenüberführung der Horbacher Straße über die DB Strecke zuletzt in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im Mai 2017 berichtet. Seinerzeit wurde beschlossen, dass die Verwaltung weitere Sachstandsberichte vorlegen soll.

Sachstandsbericht der Verwaltung zur Erneuerung Straßenüberführung Horbacher Straße

Ende des Jahres 2017 hat ein Abstimmungstermin von StraßenNRW, Stadt Aachen, Deutsche Bahn und NVR stattgefunden. Hierbei wurde das Planungskonzept für die Planung des Brückenneubaus vorgestellt. Es ist seitens StraßenNRW geplant, dass die Brücke in einem geringfügig breiteren Querschnitt (heute 12,20 m, geplant: 13,85 m) erneuert wird. Weitergehende Forderungen der Stadt Aachen wurden von StraßenNRW nicht berücksichtigt, da der Querschnitt im weiteren Verlauf der Horbacher Straße in Richtung Alt-Richterich nicht durchgängig realisiert werden kann und das Bauwerk nicht ausschließlich auf Flächen des Landes NRW realisiert werden könnte.

Auf Grundlage der vorgestellten Planung wird StraßenNRW weitere Abstimmungen mit der DB hinsichtlich der für den Abriss und den Neubau erforderlichen bahnseitigen Sperrpausen durchführen. Im Herbst 2018 sollen die Sperrpausen für den Abriss und den Neubau ab dem Jahr 2021 formell bei der DB beantragt werden. Für den Abriss des alten Bauwerks wird eine Sperrung der Bahnstrecke von rund zwei Wochen kalkuliert. Nach Auskunft von Straßen NRW wird mit einer Gesamtbauzeit von 1,5 Jahren gerechnet. StraßenNRW stellt sich für diesen Zeitraum eine Vollsperrung der Horbacher Straße vor, da eine Behelfsumfahrung an selber Stelle aufgrund der Lage von Straße und Eisenbahntrasse nicht möglich ist. Weitere Details zum geplanten Bauablauf können erst nach Abschluss der Entwurfsplanung (Fertigstellung ist nun für das 2.Hj 2018 geplant) von StraßenNRW genannt werden.

Zum Haltepunkt Richterich hat StraßenNRW bestätigt, dass die Planung für den Haltepunkt bei der laufenden Planung zur Straßenüberführung berücksichtigt wird. Der Anschluss des Treppenbauwerks vom Bahnsteig in Fahrtrichtung Kohlscheid an die Straßenüberführung Horbacher Straße kann in jedem Fall realisiert werden.

Zwischen NVR und Deutscher Bahn soll im Frühjahr 2018 ein Vertrag über die Durchführung der Stationsoffensive NRW geschlossen werden, über die nach Auskunft des NVR der Haltepunkt Richterich gefördert werden soll. Vom NVR wurde in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich gemacht, dass eine Inbetriebnahme des Haltepunktes erst mit Abschluss der Elektrifizierung des Euregiobahn-Netzes erfolgen kann. Derzeit wird für die Elektrifizierung die Förderung der Planungsleistungen bewilligt. Eine Umsetzung ist frühestens im Jahr 2021 geplant.

Die Stadtverwaltung wird weiterhin bei den beteiligten Partnern darauf hinwirken, dass der Haltpunkt möglichst früh realisiert werden kann und die beiden Maßnahmen (Haltepunkt und Straßenüberführung) möglichst gut koordiniert werden. Sperrpausen, Logistikkonzepte, Ausgleichsleistungen werden gleichermaßen für beide Planungen benötigt, so dass aus Sicht der Verwaltung eine gemeinsame Betrachtung beider Baumaßnahmen viele Effizienzpotenziale bietet.

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-11 FB 61_0857_WP17 Sachstandsbericht St SAO.pdf

25.11.2024

70.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 31.01.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage des Fachamtes wird nachgereicht.
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:02