27. Februar 2018 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18 - Aachener Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017

FB 20/0128/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Teuku teilt mit, dass er die Unterfinanzierung der Eigenbetriebe in der Vergangenheit kritisiert habe und die einmaligen Ertragszuschüsse daher begrüße.

Ratsherr Pilgram führt in diesem Zusammenhang aus, dass seit Jahren die Bemühungen vorhanden seien, die Kosten für nicht rentierliche Bereiche des E 18, wie beispielsweise die Grünpflege, innerhalb der Stadtverwaltung den Nutzern in Rechnung zu stellen, sodass das Jahresergebnis des E 18 entlastet und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werde.

Frau Grehling weist erneut darauf hin, dass die Bezirksregierung nach dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Jahresabschlusses 2016 gefragt habe. Dieser werde vermutlich in der Sitzung des Rates vom 18.04.2018 verabschiedet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 sei die Abwertung des E 18 aufgrund sinkenden Eigenkapitals und der Fehlbedarfsplanung diskutiert worden. In dieser Diskussion gelte es zu bedenken, dass der Jahresfehlbetrag des E 18 in den vergangenen Jahren stets etwa 1 Mio. € unterhalb des geplanten Wertes liege. Um eine Abwertung des E 18 zu verhindern, sei im Haushaltsplan 2018 eine Zuschusserhöhung der Stadt an den E 18 um jährlich 2,5 Mio. € vorgesehen. Dies sei auch aufgrund der vielfältig gestiegenen Anforderungen insbesondere in den Bereichen des Baumschutzes (auch hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten) sowie der geplanten Einführung eines Baumkatasters und den Ansprüchen der Grünflächenunterhaltung notwendig. Eine interne Leistungsverrechnung im nicht rentierlichen Bereich des E 18 mache nur dann Sinn, wenn Steuerungsmöglichkeiten bestünden. Die faktischen Kosten blieben jedoch gleich, unabhängig davon, ob E 18 diese komplett aus dem pauschalen Zuschuss finanziere oder diese auf die jeweiligen Fachbereiche als Nutzer aufgeteilt würden. Ein wesentlicher Mehrkostenblock sei vor allem die Baumsicherung, welche jedoch nicht durch eine Kostenleistungsrechnung steuerbar sei. Alleine das Erfordernis der Verkehrssicherung entscheide in diesen Fällen über die Notwendigkeit der Durchführung einer Maßnahme. Zudem seien die Kosten für solche Maßnahmen seitens der Fachbereiche nicht steuerbar.

Ähnlich sei die Situation auch beim E 26, der keine flächendeckendende Kostenleistungsrechnung betreibe. So mache beispielsweise eine Kostenleistungsrechnung im Bereich der Gebäudesanierung keinen Sinn, da der Fachbereich, der in einem sanierungsbedürften Altbau sitzt, weder für die Mehrkosten verantwortlich gemacht werden könne, noch Steuerungsmöglichkeit bzgl. z.B. der Durchführung von Sanierungen habe.

Vor der Diskussion über die weitere Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung müsse die Diskussion über die gewählten und die erforderlichen Standards stehen, da in den angesprochenen Bereichen, in denen das „ob“ nicht veränderbar sei, durchaus Optimierungspotentiale im „wie“ möglich seien.

Nach den erfolgten Zuschusserhöhungen gilt es gleichwohl, den operativen Verlust der Eigenbetriebe weiterhin engmaschig zu controllen und einem möglichen Abwertungsbedarf entgegenzuwirken.

Darüber hinaus sei ergänzend darauf hinzuweisen, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken gegen die Zahlung der Sonderzuschüsse erhoben worden sind.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigten Auszahlung eines freiwilligen Zuschusses an die Eigenbetriebe Gebäudemanagement (E26) und Aachener Stadtbetrieb (E18) einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigen Auszahlung eines freiwilligen Zuschusses an die Eigenbetriebe Gebäudemanagement (E26) und Aachener Stadtbetrieb (E18) zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausweislich des am 25.01.2017 beschlossenen Haushaltsplans rechnete die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem planerischen Fehlbedarf in Höhe von rund 33,2 Mio. Euro.

Bereits im Laufe des Haushaltsjahres wurde, wie in den einzelnen Finanzausschusssitzungen berichtet, deutlich, dass insbesondere aufgrund der allgemein sehr erfreulichen Entwicklung der Gemeindesteuern, v.a. der Gewerbesteuer, eine Unterschreitung dieses Plan-Fehlbedarfs möglich sein werde. Zusätzlich ziehen die auf Seiten des Landschaftsverbandes vorgenommene, nachträgliche Umlagereduzierung sowie die Sonderauskehrung des LVR nach Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Finanzierung der sog. Integrationshelfer weitere Haushaltsentlastungen nach sich.

Neben diesen positiven Effekten in den allgemeinen Finanzmitteln sind deutliche Einsparungen aufgrund unterjährig nicht besetzter Stellen und nicht zum Zuge gekommener Investitionen mit unmittelbarem Einfluss auf die Ergebnisrechnung (Festwerte und geringwertige Wirtschaftsgüter) absehbar.

Insgesamt kann nach den bisher vorliegenden Informationen – Stand der tatsächlichen Buchungen Mitte Januar zzgl. prognostizierter Wertaufhellung und Jahresabschlussbuchungen – davon ausgegangen werden, dass ohne weitere besondere Vorkommnisse ein in der Rechnung nahezu ausgeglichener Haushalt 2017 vorliegt.

Umgekehrt ist allerdings auch nicht damit zu rechnen, dass ein der Ausgleichsrücklage zuzuführender Jahresüberschuss in nennenswerter Höhe entstehen wird. Die in den Folgejahren jeweils vom genehmigungspflichtigen Jahresfehlbedarf abzuziehende Ausgleichsrücklage kann nicht aus unterjährigen Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsplan, sondern ausschließlich aus einem tatsächlichen Gesamtüberschuss gespeist werden.

Vor dem Hintergrund der deutlichen Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2017 ist für das Gebäudemanagement (E26) ein einmaliger Sonderzuschuss in Höhe der vom Landschaftsverband außerplanmäßig vorgesehenen Entlastungen von – bezogen auf die Stadt Aachen – rund 9,2 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund der nachgewiesenen stillen Reserven in den Werten für Grundstücke und Gebäude gem. Gutachten der Kommunalen Bewertungsstelle ergibt sich zwar keine bilanzielle Notwendigkeit hinsichtlich des Bilanzwertes des Gebäudemanagements. Die im Personal- und Verwaltungsausschuss am 12.09.2017 vorgestellten Überlegungen zur Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die Verwaltung jedoch begründen für z.B. einen Erweiterungsbau an der Lagerhausstraße mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 25,7 Mio. Euro einen erheblichen zusätzlichen Liquiditätsbedarf.

Die Deckung dieses Bedarfs folgt neben der Bedienung des räumlichen Mehrbedarfs ebenso dem Ziel der nachhaltigen Finanzwirtschaft, da im Falle der weiteren Unterbringung in den bisherigen Standorten ebenfalls Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe erforderlich würden – ohne, dass dem ein vermögenswirksamer Vorteil in Form der Investition gegenüberstünde. Schließlich soll die räumliche Ausweitung unter energetischen Gesichtspunkten auch fortlaufende Einsparungen gegenüber den bisherigen Standorten im Wirtschaftsplan des E 26 generieren und so das bisher ausgeglichene operative Ergebnis des Gebäudemanagements weiterhin sichern.

Vor diesem Hintergrund durchgeführte Abstimmungen mit der Bezirksregierung haben die vorgesehene haushaltsverträgliche (Teil-) Absicherung der voraussichtlichen Investitionssumme im Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Vorgaben

  1. Vermeidung einer Nettoneuverschuldung
  1. Berücksichtigung der Entwicklung der Kassenkredite

bestätigt.

In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Aachen und des hohen jährlichen Eigenkapitalverzehrs begrüße die Bezirksregierung alle Bemühungen, die darauf gerichtet sind, sparsam und effektiv zu wirtschaften.

Ausweislich der tatsächlich vorliegenden Kreditberechnungen ist im Jahr 2017 im Zuge der Bewirtschaftung eine Kassenkreditreduzierung in Höhe von rund 45 Mio. Euro eingetreten. Eine Nettoneuverschuldung ist für das Haushaltsjahr 2017 ebenfalls nicht zu verzeichnen, sodass die genannten Kriterien erfüllt und ausweislich der erfolgten Abstimmung bei der vorgesehenen Rücklagenerhöhung des E26 keine aufsichtsrechtlichen Bedenken zu erwarten sind.Tatsächlich werden die Liquiditätslage des E26 stabilisiert und die aktuell positive Lage am Kreditmarkt ohne übermäßige Belastung des Kassenkredites und ohne zusätzliche Neuverschuldung genutzt.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zum freiwilligen Zuschuss im Haushalt 2017 in diesem Zusammenhang im Rahmen der Haushaltsplanung Planungskosten in Höhe von 2,17 Mio. Euro im Jahr 2018 berücksichtigtsind. Im Übrigen sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 13,9 Mio. Euro auf der sog. „§14- Liste“ im Haushaltsplan 2018 für die Jahre 2019 und 2020 vorgemerkt.

Darüber hinaus besteht - wie auch in der Haushaltsrede und im Vorbericht zum Haushalt ausgeführt - ein zusätzlicher einmaliger Zuschussbedarf beim Aachener Stadtbetrieb (E18). Aufgrund andauernder Verluste der nicht-gebührenrelevanten Bereiche, insbesondere der Grünunterhaltung, in den vergangenen Jahren besteht hier ein Abwertungsrisiko des Sondervermögens in der städtischen Bilanz. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fehlbeträge bis einschließlich dem Jahr 2016 beträgt der zu vermeidende Abwertungsbedarf rund 2,4 Mio. Euro. Hinzu kommt in der Risikobetrachtung das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017.Der durchschnittliche Jahresfehlbetrag der Jahre 2014 bis 2016 beträgt rund 0,9 Mio. Euro, sodass sich bei Unterstellung einer gewöhnlichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 ein Abwertungsrisiko in Höhe von insgesamt rund 3,3 Mio. Euro ergibt. Auch wenn diese überschlägige Rechnung durch im Jahresabschluss auftretende Sondereffekte verzerrt werden könnte, wird sie zum jetzigen frühen Stadium der Jahresabschlussarbeiten im Folgenden unterstellt, da eine genaue Prognose der dauerhaften wirtschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der noch ausstehenden Evaluationen von Konsolidierungsprozessen, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, derzeit nicht möglich ist.


Durch Leistung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses zur Erhöhung der Rücklage des Eigenbetriebs in Höhe von 3,3 Mio. Euro sowie den bereits im Haushaltsplan 2018 enthaltenen dauerhaften Zuschusserhöhungen in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro / Jahr zur Sicherstellung der dauerhaften Wirtschaftsfähigkeit kann diese Abwertung, die gleichbedeutend mit einer Verringerung der städtischen Allgemeinen Rücklage wäre, voraussichtlich vermiedenwerden. Dabei ist zu beachten, dass das Jahresergebnis des E18 nach den bisherigen Erfahrungen in der Regel – wie ausgeführt - gegenüber der Wirtschaftsplanung deutlich besser abschließt.

Eine Entwicklung ähnlich der Vorjahre unterstellt, kann daher- auch unter Berücksichtigung des Mehraufwandes im Bereich der Grünpflege - nacherfolgter Zuschusserhöhung von 2,5 Mio. Euro / Jahr und dem damit verbleibenden planerischen Fehlbedarf in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro ein dauerhaftes Defizit ausgeschlossen werden. Im Gegenteil kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung ein Überschuss entstehen wird.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Höhe des Abwertungsrisikos einen einmaligen Sonderzuschuss mit Ergebniswirkung für das Jahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten an den Aachener Stadtbetrieb auszuzahlen,um auf diesem Wege die unterjährige Haushaltsverbesserung 2017 nachhaltig auch für die Folgejahre nutzen zu können.

Zusätzlich ist für das Jahr 2017 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 0,7 Mio. Euro zur Finanzierung von unaufschiebbaren, aufgestauten Instandhaltungsbedarfen im Krematorium vorgesehen, die gem. Wirtschaftsplanung 2018 nunmehr endgültig vorgesehen sind, aber bisher nicht ausfinanziert waren.

Von diesen Vorhaben unberührt bleibt die beabsichtigte Bildung einer Rückstellung im Zusammenhang mit dem Abschluss der Zielvereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadttheater und Musikdirektion.

Hinzuweisen ist darauf, dass unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Sondereffekte zwar eine deutliche Unterschreitung des Planfehlbedarfs von 33,2 Mio. Euro, nicht aber ein nominell ausgeglichener Haushalt erwartet wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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13.200.000

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-13.200.000

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dargestellt sind die einmaligen Zuschusszahlungen an den E18 in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. Euro sowie an den E26 in Höhe von 9,2 Mio. Euro.

Ausweislich der vorliegenden Jahresabschlussprognosen ist eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses gegeben. Alleine die Mehrerträge der Gewerbesteuer und der Sonderauskehrung des LVR im Zusammenhang mit der Finanzierung der Integrationshelfer begründen nach derzeitigem Stand eine Haushaltsverbesserung in Höhe von zusammen rund 21,8 Mio. Euro, die durch aufwandsseitige Einsparungen noch verstärkt wird.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-22 FB 20_0128_WP17 Einmaliger Ertragszu SAO.pdf

16.11.2024

101.3 KB

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 27.02.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:09