22. Februar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan - Kasernenstraße / Krakaustraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgrabenhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0864/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Kasernenstraße / Krakaustraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgrabenhier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und kündigt an, dass man die aktuelle Planung im nichtöffentlichen Teil unter dem Tagesordnungspunkt „Private Bauvorhaben“ vorstellen werde.

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Ergänzend schlage man vor, auch eine Quote an öffentlich geförderten Wohneinheiten in Höhe von 20% - 40% in die Beschlussfassung aufzunehmen.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Gilson, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde, zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Quotenregelung für öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegen wolle. Im ersten Schritt benötige man ein Instrument zur Sicherung der städtebaulichen Ziele in diesem Bereich, dies sei mit dem Aufstellungsbeschluss in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung erreicht. Über darüber hinaus gehende Regelungen müsse in einem eventuellen Verfahren entschieden werden.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen - Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße - Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich - Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben

Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses –Kasernenstraße/ Krakaustraße- liegt im Blockinnenbereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben und umfasst zusätzlich Teile der Blockrandbebauung entlang der Kasernen- und Krakaustraße.

Während der Blockrand durch eine Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung geprägt ist, wurde im Blockinnenbereich eine gewerblich genutzte Halle niedergelegt, so dass dieser weitestgehend unbebaut ist.

Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß § 34 BauGB, nach dem sich ein geplantes Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.

Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2013 sah für den Bereich eine Ergänzung der Blockränder und eine Bebauung des Blockinnenbereiches mit 4 Punkthäusern für eine Wohnbebauung vor. Über einen Weg sollte die Kasernenstraße mit der Krakaustraße verbunden werden.

Da sich das damalige Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden sollte, in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte, wurde die Bauvoranfrage planungsrechtlich positiv beschieden.

Eine Überarbeitung der Planung mündete im Dezember 2017 in einem Bauantrag, der im Januar im Planungsausschuss beraten wurde.

Die Änderungen gegenüber der positiv beschiedenen Bauvoranfrage beziehen sich neben einer Erweiterung der Grundstücksfläche (Flurstück 1136, Flur 81) im Wesentlichen auf die Gebäudestruktur im Blockinnenbereich.

So sollen die nördlichen zwei der vier Punkthäuser untereinander und mit der Blockrandbebauung verbunden werden.

Hierdurch entsteht ein massiver Gebäudekomplex, der studentisches Wohnen in Mikroappartements beherbergen soll und den Blockinnenbereich dominiert.

Eine Wegeverbindung zwischen Kasernenstraße und Krakaustraße ist im Bauantrag nicht weiter vorgesehen.

Um eine städtebaulich wünschenswerte Entwicklung in diesem Bereich zu sichern, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Insbesondere sollen folgende städtebaulichen Ziele verfolgt werden:

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

Da das vorhandene planungsrechtliche Instrument als nicht ausreichend angesehen wird, um diese Ziele umzusetzen, soll ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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18-02-22 Übersicht
3.5 MB · PDF
18-02-22 Luftbild
3.6 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-24 FB 61_0864_WP17 Bebauungsplan - Kase SAO.pdf

20.11.2024

7.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 22.02.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:08