22. Februar 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Stellplatzsatzung der Stadt Aachenhier: Erprobung neuer Möglichkeiten

B 03/0103/WP17 · Entscheidungsvorlage

Stellplatzsatzung der Stadt Aachenhier: Erprobung neuer Möglichkeiten

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Larosch erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung, die auf einen Ratsantrag der SPD-Fraktion zurückgehe.Er bittet den Ausschuss darum, bei der Beschlussfasung zu berücksichtigen, dass entgegen der Ausführungen auf Seite 4, Pkt. 5 der Vorlage der Planungsausschuss für den Beschluss über eine Ablöse von mehr als 10 Stellplätzen zuständig sei.

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Der Stellplatzbedarf sei ein schwieriges Thema bei vielen Bauvorhaben, daher begrüße man die Initiative der Verwaltung, auf die geänderte Gesetzeslage, aber auch auf das geänderte Mobilitätsverhalten in der Gesellschaft mit neuen Modellen zu reagieren. Die beschriebene Erprobungsphase für Bauvorhaben mit sozialem Wohnungsbau oder studentischem Wohnen sei in jedem Fall sinnvoll, man bitte die Verwaltung aber, Möglichkeiten für den allgemeinen Wohnungsbau und für Gewerbe bereits mitzudenken.

Frau Breuer fügt ergänzend hinzu, dass ein Testlauf für neue Modelle zwar begrüßenswert sei, dennoch könne dies nur ein Baustein sein. Die Realität zeige, dass es einen bestimmten Bedarf an PKW-Stellplätzen gebe, der im öffentlichen Raum heute nicht gedeckt werden könne. Dies werde sich so schnell nicht ändern.

Für die Fraktion der Grünendankt Herr Rau der Verwaltung für diese Initiative, die man nicht nur als Folge der neuen Landesbauordnung begreife, sondern vor allem als Versuch, Lösungen in demschwierigen Spannungsfeld von Anforderungen an Mobilität und Verfügbarkeit von Flächen zu finden. Man sei der Überzeugung, dass Verwaltung und Politik steuernd eingreifen müssten, damit Mobilität anders organisiert werden könne. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Modelle böten hier einen ersten Ansatz, der vorteilhaft für viele Beteiligte sein könne. Man sehe allerdings auch die Notwendigkeit, die betroffenen Menschen mitzunehmen und zu unterstützen, hierzu halte man ein gut organisiertes Mobilitätsmanagement für unverzichtbar. Daher wolle man die Verwaltung beauftragen zu prüfen, ob ein solches Mobilitätsmanagement in der Satzung verankert werden könne.

Für die SPD-Fraktion erläutert Herr Plum, dass die Idee für den der Vorlage zugrunde liegenden Ratsantrag heraus entstanden sei um zu verhindern, dass die Stellplatzforderung sich zu einem Hemmnis für dringend benötigte Wohnungsbauprojekte entwickeln könne. Verbunden mit den Anforderungen aus der Luftreinhaltung habe diese Überlegung zu dem Wunsch geführt, moderne Wege zu gehen und sich im Vorfeld einer verbindlichen Regelung entsprechend der neuen Landesbauordnung Gedanken über andere Modelle zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs zu machen. Die Verwaltung habe hierzu gute Ideen unterbreitet, die man nun zunächst testen wolle, bevor man über weitere Maßnahmen entscheiden. Man bitte die Verwaltung darum, den Ausschuss über den Verlauf der Testphase zu informieren und erste Ergebnisse nach einem Jahr vorzustellen.

Für die Fraktion Die Linke vertritt Herr Beus die Auffassung, dass mehr Flexibilität und mehr Bewegung in der Stellplatzfrage notwendig sei, in diesem Sinne untersütze man die Vorlage der Verwaltung. Eine Verknüpfung mit dem ÖPNV sei grundsätzlich richtig, allerdings müsse dann auch bedacht werden, dass zum Beispiel das Bussystem mit den notwendigen Kapazitäten ausgerüstet werden müsse. Den Vorschlag der Grünen schließe man sich an, da man überzeugt sei, dass die Erfolgsquote der geplanten Modelle durch ein funktionierendes Mobilitätsmanagement erhöht werden könne.

Für die Piratenfraktion kündigt Herr Pütz ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an. Offensichtlich seien die Ablösebeträge in Aachen im interkommunlaen Vergleich sehr niedrig, dies müsse nach Auffassung seiner Fraktion möglichst zügig, spätestens aber mit dem Erlass der neuen Satzung korrigiert werden. Zudem bitte man die Verwaltung zu prüfen, ob nicht Beträge aus den bereits gezahlten Ablösesummen auch für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen eingesetzt werden könnten.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer und die Herren Gilson, Rau, Plum, Beus und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld und Herr Larosch beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen mit sozialem Wohnungsbau oder Studentenwohnheimen neue Modelle zur Ermittlung des Stellplatzbedarfes zu testen und die Ergebnisse in den Entwurf einer neuen Stellplatzsatzung, die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll, einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zudem ein Mobilitätmanagement in der Satzung verankert werden kann und inwieweit zur Finanzierung Ablösebeträge eingesetzt werden können. Über erste Ergebnisse der Testphase soll nach einem Jahr im Ausschuss berichtet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen mit sozialem Wohnungsbau oder Studentenwohnheimen neue Modelle zur Ermittlung des Stellplatzbedarfes zu testen und die Ergebnisse in den Entwurf einer neuen Stellplatzsatzung, die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll, einzuarbeiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die neue Landesbauordnung sieht vor, dass die Kommunen zukünftig den Stellplatzbedarf eigenständig über eine kommunale Satzung regeln können.

Dies bietet der Stadt Aachen die Option, mögliche neue Ansätze zur Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfes im Rahmen eines Pilotversuches zu erproben.

Die Stadt Aachen hat bereits im Rahmen von CIVITAS DYN@MO zusammen mit der städtischen Tochter Gewoge die Entwicklung von wohnungsbezogenen Mobilitätsangeboten im Bestand erprobt.

Einerseits weisen Investoren bei aktuellen Bauvorhaben darauf hin, dass der Stellplatzschlüssel von 1:1 als nicht zeitgemäß anzusehen ist, andererseits ist feststellbar, dass sich das Mobilitätsverhalten von Menschen in den letzten Jahren gewandelt hat. War in den 70 er Jahren des vorherigen Jahrtausend noch der Führerschein mit 18 und das erste Auto ein „must have“, hat dieser Ansatz zugunsten von Smartphone und flexiblem Einsatz von Mobilitätsmöglichkeiten an Bedeutung verloren.

Weiterhin ist der öffentliche Parkdruck in Aachen extrem hoch. Indikator ist hierzu, dass fast die gesamte Innenstadt als Anwohnerparkzone ausgewiesen ist.

Der letzte Beschluss des Planungsausschusses zum Thema Stellplatzschlüssel stammt vom 28.08.2014 in dem der Stellplatzschlüssel von 1:1 nochmals bekräftigt wurde und lediglich als Ausnahmetatbestand Studentenwohnheime mit 1 Stellplatz je 50 m² Wohnfläche zugelassen wurde.

Auch die Thematik der Luftreinhaltung erhält hier einen Stellenwert. Bei der Verfolgung des Ziels, durch verbesserte Rahmenbedingungen auf den Einsatz eines Fahrzeuges bzw. eines Zweitwagens verzichten zu können, führt im Ergebnis zu weniger PKW-Verkehr.

Neben einem sich an Wohnungsgrößen orientierten Stellplatzschlüssel könnten Mobilitätsangebote von Seiten der Investoren erforderlich zu schaffende Stellplätze substituieren.

Auch können Regularien erprobt werden, die unter den bisherigen Regelungen der Landesbauordnung nicht möglich sind, beispielsweise ein Nebeneinander von zu schaffenden Stellplätzen und ggfls. zu zahlenden Ablösen, wenn der Stellplatznachweis nicht vollumfänglich nachweisbar ist.

Ziel ist es, Erfahrungen im Laufe dieses Jahres zu nutzen, um eine neue kommunale Satzung mit Regelungsmöglichkeiten auszustatten, die zum 01.01.2020 zur Anwendung kommen soll.

Folgende Regelungen könnten in die Erprobungsphase für eine neue Berechnung von Stellplatzverpflichtungen einfließen:

  1. Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig einen Schlüssel nach Wohnungsgrößen mit den entsprechenden Wohnflächen anzuwenden, der sich im Wesentlichen an den Wohnflächenobergrenzen des sozialen Wohnungsbausorientiert.

Wohnungsgröße (Wohnfläche)KFZ-Stellplatzschlüssel

unter 25 m“0,5

bis 47 m²0,6

bis 62 m“0,7

bis 77 m²0,8

bis 92 m²0,9

bis 107 m²1,0

bis 120 m²1,2

bis 150 m²1,5

> 150 m²2,0

  1. Der Straßenraum in der Stadt ist nicht vergrößerbar. Ziel muss es daher sein, die Zahl der PKW in der Stadt zu verringern. Dies ist in erster Linie nur schwer über Verbote zu realisieren, erfolgversprechend sind in erster Linie Anreizsysteme.

Die Herstellung von Stellplätzen erfordert Kapitaleinsatz. Wenn dieser Kapitaleinsatz umgelenkt werden kann, um mobilitätspolitische Maßnahmen zu finanzieren, kann dies zur Zielerreichung beitragen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung weiterhin vor, einen solchen und auch weitergehende Mobilitätsmaßnahmen bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfes zu berücksichtigen.

So könnte die Errichtung von

- CAR-Sharing-Station,

- Bike-Sharing Station,

- Übernahme von Kostenanteilen für ÖPNV-Dauertickets für einen zu definierenden Zeitraum,

- Übernahme von Grundgebühren für Car- oder Bike-Sharing Angeboten für einen begrenzten Zeitraum,

mit einem Abminderungsfaktor versehen werden.

Dieser könnte sich an der Höhe der in der Stellplatzsatzung vorgesehen Ablösebeträge orientieren. Darüber hinaus sind allerdings entsprechende Sicherungsinstrumente vorzusehen. Der Vorschlag zum Berechnungsmodus ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

  1. Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Aachen sieht einen weiteren Abminderungsfaktor – allerdings nur für Nichtwohngebäude - in Abhängigkeit zur ÖPNV Anbindung vor.

Danach ist eine Abminderung um 10 % möglich, wenn das Bauvorhaben weniger als 400 Meter vom nächsten ÖPNV-Haltepunkt entfernt ist und (kumulativ) dieser Haltepunkt zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr in einem Takt von 20 Minuten bedient wird. Dieser soll so für Wohnbauprojekte übernommen werden.

  1. Analysen des Stadtgebietes zum PKW-Besitz je Wohneinheit in Aachen kommen zu Werten zwischen 0,5 und 1,3 PKW je Wohneinheit. Von daher wäre es denkbar, neben dem ÖPNV-Minderungsfaktor ggfls. einen lagebezogenen Zu- bzw. Abschlag vorzusehen. Dies bedarf jedoch eines genauen Monitorings der Entwicklung. Darüber hinaus wären diese Zonen kartografisch festzulegen.
  1. Nach derzeitiger Landesbauordnung sind Stellplatzablösen nur im Einzelfall zulässig, wenn die Stellplätze auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich sind. Dies führt immer wieder zu Diskussionen.

Nicht gewollt ist, dass durch die Zahlung von Ablöse die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen gänzlich substituiert wird. Um aber flexibel reagieren zu können und Bauvorhaben nicht wegen der Stellplatzproblematik scheitern zu lassen, wäre eine Regelung denkbar, die es erlaubt, dass bei einer tatsächlichen Schaffung von 70 % – 80 % der erforderlichen Stellplätze die restlichen Stellplätze abgelöst werden können. Bei einer Ablöse von mehr als 5 Stellplätzen ist eine Entscheidung des Mobilitätsausschusses erforderlich.

Die nach Ziffer 2 bis4 weitergehenden möglichen Abminderungen sollen allerdings die notwendigen Stellplätze nach Ziffer 1 berechnet um maximal 25 % zusätzlich reduzieren.

Mit diesen vorgeschlagenen Regelungen wird es zu reduzierten Stellplatznachweisen kommen. Sollten dann Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, bleibt nach wie vor das Instrument der Ablöse. Ein interkommunaler Vergleich hat ergeben, dass die Ablösebeträge, die seitens der Stadt gefordert werden, deutlich hinter denen vergleichbarer Städte zurückbleiben. Von daher hält die Verwaltung bei Berücksichtigung von Abminderungen eine Kompensation durch erhöhte Ablösebeträge für geboten. Die Verwaltung wird hierzu bei Umsetzung des neuen Stellplatzkonzeptes einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Bis dahin sollte es bei der bisherigen satzungsrechtlichen Lösung bleiben.

Diese Regelungen sollen zunächst nur für Projekte mit sozialem Wohnungsbau und Studentenwohnheimen erprobt werden. Um eine qualifizierte Evaluation leisten zu können, ist es unabdingbar, dass die Investoren für die Dauer der Erprobung mit den „besseren Stellplatzschlüsseln“ im Gegenzug dazu ein Monitoring liefern, mit dem der tatsächliche Stellplatzbedarf ermittelt werden kann.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-31 B 03_0103_WP17 Stellplatzsatzung de SAO.pdf

20.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 22.02.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:08