Kommunale Pflegeplanung der StädteRegion Aachen, Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 und Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen
FB 56/0130/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Hüllenkremer findet es erschreckend, dass der Bedarf an Pflegeplätzen in den nächsten Jahren so schnell ansteigt. Sie merkt an, dass bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurde, dass durch Umbaumaßnahmen an bestehenden Seniorenwohnheimen auch Plätze wegfallen und fragt nach, wie dieser Wegfall kompensiert wird.
Herr Frankenberger bestätigt, dass ein Wegfall von Pflegeplätzen nicht berücksichtigt wurde. Er geht davon aus, dass eventuell bei einer Einrichtung wegfallende Plätze durch Erweiterungen oder örtliche Verlagerung von bestehenden Einrichtungen aufgefangen werden.
Herr Müller teilt mit, dass die Schaffung von weiteren Pflegeplätzen in Richterich schon weit vorangeschritten ist, während in Aachen Mitte und Soers Grundstücke hierfür fehlen. Die hohen Grundstückspreise schrecken potentielle Investoren ab.
Herr Frankenberger bestätigt, dass die Suche nach einem passenden Grundstück in einigen Stadtteilen nicht einfach ist. Man muss die Angebotslage abwarten und flexibel hierauf reagieren.
Frau Piana fragt nach, warum der Bedarf nur bis zum Jahr 2020 kalkuliert wurde.
Herr Frankenberger erläutert, dass der vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitrahmen für die Pflegebedarfsplanung nur auf drei Jahre festgelegt und damit sehr knapp bemessen ist.
Frau Piana fragt nach, warum nur 160 neu einzurichtende Pflegeplätze ausgeschrieben wurden, obwohl ein Fehlbedarf bis zum Jahr 2020 von 190 Plätzen kalkuliert wurde.
Herr Frankenberger erläutert, dass es sich um eine städteregionsweite Planung handelt. In anderen städteregionsangehörigen Kommunen, z.B. in Eschweiler, gibt es ein Überangebot. Bei der Ausschreibung von 160 Plätzen handelt es sich um eine Kompromisslösung, bei der dem Wunsch nach wohnortnaher Unterbringung Rechnung getragen wird.
Herr Müller betont, wie wichtig es für älter werdende Menschen ist, in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu verbleiben. Ein Umzug nach Eschweiler stellt keine Option dar.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Oktober 2017 wurde dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit der Bitte um Stellungnahme die aktuelle verbindliche Pflegebedarfsplanung der StädteRegion Aachen, die als zuständige Behörde für die Bedarfsplanung im vollstationären Pflegebereich fungiert, zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Die Bedarfsplanung prognostiziert die Bedarfe für den Zeitraum 2018-2020.
Die Prognose zeigt, dass bereits im Jahr 2018 von einem Mehrbedarf auszugehen ist und sich dieser bis zum Jahr 2020 deutlich erhöhen wird. 2020 werden in der Stadt Aachen den Berechnungen zur Folge 190 Plätze im vollstationären Pflegebereich fehlen. Damit ergibt sich im Vergleich zu den anderen Kommunen in der StädteRegion besonders in Aachen eine Handlungsnotwendigkeit, um Engpässen in den nächsten Jahren vorbeugen zu können. Daneben wird aus den Analysen deutlich, dass die Auslastung der bestehenden Einrichtungen auf einem kontinuierlich hohen Niveau liegt. Die durchschnittliche Jahresauslastungsquote im 1. Halbjahr 2017 in der Stadt Aachen lag bei 94,3 %. Eine Kompensation über Plätze in anderen Kommunen der StädteRegion ist nur bedingt möglich. In der Regel wollen Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen, in der Nähe ihres Lebensumfeldes bleiben. Das Ziel der Versorgung der betroffenen Personen an ihrem Wohnort sollte daher grundsätzlich verfolgt werden. Es ist daher wichtig, dass jede Kommune über entsprechende Kapazitäten zur Versorgung ihrer Einwohner verfügt. Die Prognose der StädteRegion zeigt, dass dieser ohne eine Erweiterung der Angebote nicht mehr gegeben sein wird.
Da Pflegeinfrastrukturplanungen und -realisierungen eine lange Umsetzungsphase benötigen wurde kurzfristig eine Bedarfsausschreibung unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfe an vollstationären Pflegeplätzen vorgenommen.
In Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration schreibt die StädteRegion Aachen aktuell zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweils 80 Pflegeplätzen für das Stadtgebiet Aachen aus (s. Anlage). Damit wären 160 Pflegeplätze geschaffen. Darüber hinaus haben die in der Planung befindlichen Projekte im Bereich des altengerechten Wohnens oder der gemeinschaftlichen Wohnprojekte kompensatorische Effekte. Sie stärken die Inanspruchnahme ambulanter Versorgungsmöglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Mehrbedarf im Bereich Pflege dadurch abgedeckt werden kann.
Die Ausschreibung sieht vor, dass die Konzepte der Bewerber zur Schaffung von Pflegeplätzen auch teilstationäre Angebote enthalten (z.B. eine Tagespflege) können. Vorzugsweise sollen die Einrichtungen im innerstädtischen Bereich, bzw. im Bereich Soers, sowie in Richterich gebaut werden, da hier bereits jetzt konkrete Bedarfe bestehen. Es kommen alternativ auch andere Stadtteile bzw. Bezirke in Frage, in Abhängigkeit von der jeweiligen Flächenverfügbarkeit
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 85522
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=85522
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-01-31 FB 56_0130_WP17 Kommunale Pflegeplan SAO.pdf
20.11.2024
1.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 22.02.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:07