22. Februar 2018 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 4Öffentlich

Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang

FB 45/0442/WP17 · Entscheidungsvorlage

Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Lennartz stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor. Er betont, dass bei dieser sehr komplexen Maßnahme ein hohes Engagement von allen Beteiligten notwendig sei. Die Schule habe hier eine große Bereitschaft gezeigt, man befinde sich daher auf einem guten Weg.

Herr Krott unterstreicht, dass es sich bei der Maßnahme um eine enorme baulogistische und schulorganisatorische Herausforderung handele und er sei froh, dass die Schule so früh in die Planungen einbezogen worden sei. Daher sei ein Beschluss heute elementar wichtig, um dasvon der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen einzuleiten.

Herr Fischer findet die Planung sehr überzeugend. Er erkundigt sich danach, ob die Aula in der Zeit der Sanierung gesperrt werde. Dadurch, dass die Aula für die Stadt Aachen eine wichtige kulturelle Funktion erfülle, würde eine Sperrung die Möglichkeiten deutlich einschränken.

Herr Lennartz bestätigt, dass die Aula in Abstimmung mit der Schulleitung voraussichtlich mit Beginn der Maßnahme aus der Nutzung genommen werde. Die konkreten Zeiträume seien noch nicht abschließend festgelegt.Nachträglich wurde von E 26 mitgeteilt, dass nach derzeitigem Standdie Aula während der Unterrichtszeit weiter genutzt werden könne. Eine Nutzung in den Ferienzeiten müsse ab dem letzten Schultag bis zum letzten Ferientag angesichts der dann stattfindenden Arbeiten mit massiven Belästigungen ausgeschlossen werden. Dieser Umstandwürde in diesem Jahr wegen vorgezogener Arbeiten bereits zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eintreten, ausgenommensei hierbei der Tag der Abiturfeier.

Unter Bezugnahme auf die Formulierung unter Kapitel vier der Vorlage, dass „alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken“ müssten, erkundigt sich Herr Sahm nach einem alternativen Vorgehen, sollten die positiven Annahmen hinsichtlich der Umsetzung und des Zeitplans nicht eintreten.

Herr Lennartz erwidert, dass derzeit kein Plan B möglich sei. Bei der Komplexität der Maßnahme seien die Risiken nicht abzuschätzen und eine komplette Auslagerung der Schule zu einem anderen Standort nicht umsetzbar. Die Fassadensanierung am Couven-Gymnasium habe beispielsweise auch mehrere Jahre gedauert, da hier ebenfalls in Abschnitten vorgegangen worden sei. Sollte es am Einhard-Gymnasium zu Verzögerungen kommen, werde der Zeitplan entsprechend angepasst. Das Risiko einer möglichen zeitlichen Verzögerung sei ihm bewusst.

Herr Brötz formuliert einen Beschlussvorschlag. Dieser habe in Abhängigkeit der politischen Debatte zur Beschlussfassung zu TOP 3 erst in der heutigen Sitzung gefasst werden können.

Beschluss

Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes – ohne den Aulatrakt sowie den Fensteraustausch und die Sanierung der Vorhangfassade des Kunst- und Musikbereichs – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 5,9 Mio. Euro durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung mündlich formuliert.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation:

Das Einhard Gymnasium ist in den 1970-er Jahren durch das Land NRW errichtet worden.

Die aus dieser Entstehungszeit vorhandenen Bauteile der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster) sind abgängig oder stark sanierungsbedürftig.

Eine komplette Erneuerung der gesamten Hülle soll nunmehr im Rahmen der Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Jahre 2015 – 2018,verlängert bis Ende 2020, umgesetzt werden.

Nach energetischen Bauteil- und Voruntersuchungen im Rahmen einer extern beauftragten Machbarkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Rongen und der Vorlage der Entwurfs- und Ausführungsplanung des von E26 auf dieser Grundlage beauftragten Architekturbüro PBS liegen nunmehr erstmals eine belastbare Kostenberechnung sowie die Bauablaufplanung vor.

Zur Ablaufplanung fand am 16.11.2017 eine Informationsveranstaltung für das Schulkollegium und die Eltern statt.

2. Vorgehen der Verwaltung:

Die Umsetzung der Bauarbeiten kann aufgrund enormer Lärmbelästigung im Wesentlichen nur in den Ferien erfolgen. Ausgenommen hiervon sind laufende Arbeiten an Dächern und bei der Möglichkeit von kurzfristigen Auslagerungen von Klassen auch zeitlich begrenzte, weniger lärmintensive Bauabschnitte, wie ein Austausch von Fenstern.

Die Aula kann während der reinen Bauarbeiten nicht genutzt werden; die Übergabe der Abiturzeugnisse in der Aula im Jahr 2018 ist aber möglich.

Gearbeitet wird in Bauabschnitten von oben nach unten.

Es ist vorgesehen, in den Osterferien 2018 mit der Baumaßnahme zu beginnen.

Folgende Maßnahmen sind in Bauabschnitten bis zu den Herbstferien 2020 vorgesehen:

  • Gerüstarbeiten
  • Fensterausbau – Schadstoffsanierung PCB-haltiger Restbereiche in Fensterprofilen und Betonfugen
  • Außenfassaden
  • Einbau neuer Fenster – Sonnenschutzanlagen
  • Einbau von Einzellüftungsgeräten
  • Fluchttreppen, Brandschutzmaßnahmen
  • Demontage und Neuaufbau Flachdächer
  • Fassadendämmung und Montage von Vorhangfassaden

Die Teilnahmewettbewerbe für Schadstoffsanierung, Fenster/Sonnenschutz, Vorhangfassade und Flachdachsanierung sind vorbereitet.

3. Unterrichtsorganisation während der Bauzeit:

Um die Ferien, insbesondere die Sommerferien, effektiv nutzen zu können, sind schulorganisatorische Maßnahmen, durch die der Zeitraum für die Durchführung der Baumaßnahmen verlängert werden kann, anzustreben.

Die Schule wird in Verantwortung für den Unterricht von ca. 1000 Schülerinnen und Schüler vorbehaltlich der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde zunächst folgende Eckpunkte in die Stundenplanung einbeziehen:

  • Eine Unterstützung und Erleichterung der notwendigen Bauarbeiten kann vor den Sommerferien 2018 durch Umorganisation des Unterrichts für 2 Wochen berücksichtigt werden, nach den Sommerferien 2018 ist dies nicht möglich.
  • Für die Zeugnisübergabe 2018 an die Abiturientinnen und Abiturienten ist ein halbtägiges Ruhen der Arbeiten erforderlich.
  • Im Frühjahr 2019 ist eine Verlängerung der Osterferien aufgrund des landesweiten Zentralabiturs nicht realisierbar.
  • Die Sicherung des Schulbetriebs kann ohne eine Gesamtnutzung des “Hauses am See“, des jetzigen Oberstufengebäudes der Schule, nicht gewährleistet werden.

4. Risiken:

Die energetische Hüllsanierung ist aufgrund ihrer erheblichen Komplexität und zusätzlich durch das fragile Zusammenwirken von enger Taktung der Baudurchführung nur in den Ferienzeiten und Anbindung an den Förderzeitraum mit einem unverrückbaren Bauzeitende ungewöhnlichen Risiken gerade in der Abwicklungsphase ausgesetzt und extrem empfindlich für Störungen jeglicher Art (Wetter, Insolvenzen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.).

Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster führen zu einer tagesscharfen, peniblen Abwicklungsplanung zahlreicher zeitlich voneinander abhängiger Gewerke, die im Gesamtsystem nur funktioniert, wenn alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken.

Alle Beteiligten sind sich dessen bewusst und haben engste Kommunikation miteinander abgestimmt, um die tendenziell divergierenden Ziele zu erreichen:

-einerseits die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bzw. des Schulbetriebes insgesamt,

-anderseits die Ermöglichung, überhaupt die Baumaßnahme mit allen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen) durchführen zu können.

Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht in Gänze auszuschließen und die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien sind von großer Bedeutung um Störungen einfangen zu können. So steht z. B. bereits jetzt fest, dass die Sanierung der großen Dachflächen ein erweitertes Zeitfenster bedarf.

5. Finanzierung der Maßnahme

Bei der Aufnahme von Maßnahmen in ein Förderprogramm liegt generell die für eine Verifizierung der Kosten erforderliche Planungstiefe nicht vor, meist noch nicht einmal ein sog. „Kostenrahmen“. Damit sind bei der Erstbenennung von Kosten erhebliche Kostenunsicherheiten (bei Kostenrahmen: ~ 40%)verbunden.

In der Folge muss diese „systemimmanente Fehlentwicklung“ innerhalb der Fördersystematik – frühe Kostennennung ohne vorherige Möglichkeit einer professionellen Verifizierung durch Planungstiefe - immer wieder dazu führen, dass Kostennennungen den daran anzulegenden Maßstäben nicht genügen können.

Derzeit stehen Haushaltsmittel in folgendem Umfang zur Verfügung:

Fördermittel (KP III) incl. Eigenanteil Stadt Aachen4,889 Mio. €

Mittel aus Schulreparaturprogramm, anteilige Arbeiten (=“echte“ Deckung)1,011 Mio. €

Dieser Betrag gewährleistet zunächst eine äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes ohne die Aula. Ein Fensteraustausch und die Sanierung der Vorhangfassade des Kunst- und Musik Bereichs sind dabei nicht inkludiert, auch, weil die stark einschränkten Bauzeitenfenster nur in den Ferien ein größeres Arbeitspaket im Gesamtförderzeitraum nicht zulässt.

6. Empfehlung der Verwaltung

Auf der Grundlage der im Schulausschuss vorangehenden Beratung zum „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz-Kapitel II“ empfiehlt die Verwaltung, das Bauvorhaben in dem beschriebenen Umfang einer energetischen Hüllsanierung des Schulgebäudes ohne Aula, Vorhangfassade und Fenster des Kunst- und Musikbereiches voranzutreiben.

In einem nachfolgenden zweiten Schritt können – z.B. durch Verwendung weiterer zukünftiger Förderprogramme – die noch verbleibenden Handlungsbedarfe in einem gesonderten Projekt schnellstmöglich angegangen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Haushaltsmittel stehen bei PSP 5-030104-900-02000-990-8 „Sanierung Einhard-Gymnasium“ in Höhe von 4.899.000,00 € einschließlich des Eigenanteils zur Verfügung.

Haushaltsmittel stehen weiter bei PSP 5-030104-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ in Höhe von 1.011.000 € in 2018 ff. zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-02 FB 45_0442_WP17 Energetische Huellsan SAO.pdf

25.11.2024

108.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 22.02.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:07