22. Februar 2018 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Nutzung des ehemaligen Studienseminargebäudes Malmedyerstraße 7 „Haus am See“ durch das Einhard-Gymnasium

FB 45/0460/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Brötz merkt im Vorfeld der Diskussion an, dass im Titel der Vorlage die korrekte Hausnummer 61-63 laute. Zudem werde der Planungsausschuss erst am 22.03.2018 ebenfalls mit Entscheidungskompetenz beteiligt.

Herr Krott legt dar, dass die Große Koalition mit den Ausführungen der Verwaltung einverstanden sei. Im Hinblick auf die zu erwartenden schulpolitischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen sei die Nutzung des Hauses am See durch das Einhard-Gymnasium gegebenenfalls auch langfristig einzukalkulieren. Er könne jedoch auch die Bedenken der VHS nachvollziehen, da diese bisher ein Hauptnutzer des Gebäudes gewesen sei und daher nun eine dauerhafte Lösung einfordert. Der Beschlussvorschlag sei dahingehend zu ergänzen, dass der BA Theater/VHS eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation der VHS erarbeiten solle.

Frau Griepentrog schließt sich den Ausführungen von Herrn Krott weitestgehend an. Sie sehe es jedoch problematisch, wenn die in der Vorlage behandelte Auslagerung mit der übergeordneten Thematik der Schulentwicklungsplanung verknüpft werden würde. Hier habe die Stadt Aachen eine Gesamtverantwortung allen Gymnasien gegenüber, welche sich mit der Herausforderung der Umstellung von G 8 auf G 9 konfrontiert sähen. Daher sollte die Verwendung der Räumlichkeiten nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wieder geprüft werden.

Herr Fischer ist der Meinung, dass die Räumlichkeiten auch nach der Maßnahme dem Einhard-Gymnasium zur Verfügung gestellt werden sollten, da ein zusätzlicher Raumbedarf bereits jetzt absehbar sei. Den BA Theater/VHS sehe er hier nicht in der Verpflichtung.

Frau Schwier ergänzt, dass nicht der BA Theater/VHS, sondern vielmehr die Verwaltung eine Lösung für die VHS finden müsse.

Herr Brötz erläutert, dass in der Kommunikation mit der Schulleitung des Einhard-Gymnasiums immer davon ausgegangen worden sei, dass die Nutzung des Hauses am See zunächst nur vorübergehend während der Baumaßnahme vorgesehen sei. Die weitere Verwendung der Räumlichkeiten müsse sich an den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung orientieren. Diese seien jedoch bisher nicht abzusehen und würden über diese Vorlage nicht präjudiziert.

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Abdeckung des aktuellen Raumbedarfs dem Einhard-Gymnasium für die Dauer der Hüllsanierung die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ für den Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen. Er empfiehlt der Verwaltung eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation der VHS zu erarbeiten. Er empfiehlt dem Planungsausschuss sich den Beschlüssen anzuschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Planungsausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Planungsausschuss und der Schulausschuss beschließen zur Abdeckung des aktuellen Raumbedarfs dem Einhard-Gymnasium für die Dauer der Hüllsanierung die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ für den Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangssituation:

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mensa sowie der Unterdeckung des Raumbedarfs des Einhard-Gymnasiums hatte die Stadt in 2011 das ehemalige Seminargebäude, Malmedyer Str. 61-63, nun „Haus am See“, vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW erworben.

Auf der Grundlage eines seinerzeit von der Schulverwaltung entwickelten Gesamtnutzungskonzeptes für das dreigeschossige Gebäude wurde im Erdgeschoss eine Mensa eingerichtet sowie dem Einhard- Gymnasium zur Abdeckung des Raumbedarfs weitere Räumlichkeiten im Untergeschoss und im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt.

Die Räume im Obergeschoss sowie Verwaltungs- und Funktionsräume im Erdgeschoss wurden in der Folge der VHS zur Nutzung überlassen (Vorlage – FB40/0079/WP16).

Wie in der vorangehenden Vorlage „Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium“ erläutert wird nunmehr eine Hüllsanierung des Gebäudes erforderlich.

Während der Sanierungsphase ergibt sich für die Schule ein Ausweichbedarf, da das der Finanzierung zugrundliegende Förderprogramm - das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) – angesichts eines knappen Zeitfensters eine stringente Durchführung der Arbeiten erfordert. Infolge dessen kann die Sanierung der Schule nicht ausschließlich in den Ferien durchgeführt werden, so dass in der Ablaufplanung auch Arbeiten unmittelbar vor bzw. nach Ferienzeiten vorgesehen werden müssen.

So sind vor den diesjährigen Sommerferien bereits zweiwöchige Arbeiten während der Unterrichtszeit notwendig. Dies erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleitung und der Schulaufsicht. In diesem Zeitraum kann die Schule bereits die derzeit von der VHS genutzten Räumlichkeiten im OG des „Hauses am See“ nutzen.

Unabhängig davon wird es während den regulären Unterrichtszeiten im Schulgebäude zu Beeinträchtigungen für den laufenden Unterrichtsbetrieb kommen. Ein Ausweichen innerhalb des äußerst störgeräuschempfindlichen Schulgebäudes ist kaum möglich. Selbst bei einer Verlagerung der Arbeiten auf den Nachmittag verbleiben nicht genügend zumutbare Unterrichtsräume für den Nachmittagsunterricht und für die Nachmittagskurse der gymnasialen Oberstufe.

2. Vorgehen der Verwaltung:

Nach Einschätzung der Schule und des Schulbetriebs FB 45/400 kann ohne eine Gesamtnutzung des „Hauses am See“ ein Gesamtplan zur Verlegung und Umlenkung des Unterrichts für die umfängliche Bauarbeiten im Schulgebäude nicht gelingen.

Im „Haus am See“ nutzt derzeit in Volkshochschule sechs Unterrichtsräume, einen größeren Gruppenraum und vier Büroräume im OG, sowie weitere Büros im EG.

Diese Räumlichkeiten sollen dem Einhard-Gymnasium als Ausweichräume zunächst für die Dauer der Sanierungsarbeiten und je nach zukünftigen Festlegungen der Schulentwicklungsplanung auch über diesen Zeitpunkt hinaus zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Möglichkeit einer Teilauslagerung der Schule erhöht sich das Risiko von Störungen während des Bauablaufs erheblich.

Aufgrund des derzeitigen hohen Raumbedarfs der VHS einerseits und den Schwierigkeiten in städtischen Gebäuden freie Raumkapazitäten anzubieten, kann die VHS in Absprache mit der Schule zunächst bis Sommer 2019 Räumlichkeiten im „Haus am See“ außerhalb des Unterrichtsbetriebs weiternutzen. Im Einzelnen sind das bis zu vier Büroräume und in den Abendstunden nach 18.00 Uhr Unterrichtsräume im OG zur Durchführung von Kursangeboten zum fremdsprachlichen Unterricht sowie Seminare im kaufmännischen Bereich.

Es ist vorgesehen, die VHS zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien, ab 25.06. in das Gebäude der ehemaligen KHS Klaus-Hemmerle-Schule in die Franzstr. temporär zu verlagern. Bekanntlich erfolgt die Übergabe des Gebäudes an den Investor erst im Jahr 2019.

Dieses Gebäude bietet ausreichend Platz, um neben der Nutzung der Musikschule auch die Kurse der VHS dort durchzuführen.

Die Überlegungen zur weiteren Unterbringung der VHS sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

3. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dem Einhard-Gymnasium zunächst für die Dauer der Sanierungsarbeiten die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ zur Verfügung zu stellen.

Hierdurch kann ein ordnungsgemäßer Unterricht für die Oberstufe während des Schuljahres als auch eine Verlängerung der Arbeitsblöcke in Teilen gewährleistet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-06 FB 45_0460_WP17 Nutzung des ehemalig SAO.pdf

9.11.2024

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 22.02.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:07

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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