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Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Querung der Kapellenstraße, Ecke Malmedyer Straße, in Richtung FerberparkAntrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 06.09.2017

FB 61/0838/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Conradt berichtet über die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (BV 0) und erläutert die Gründe, warum diese einen geänderten Beschluss gefasst hat.

Der Vorsitzende Herr Ferrari liest den Beschluss der BV 0 vor und lässt anschließend darüber abstimmen. Es ergeht sodann der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, an der Einmündung Malmedyer Straße in Richtung Robert-Schumann-Straße einen Fußgängerüberweg über die Kapellenstraße anzulegen. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, eine generelle Überprüfung der bestehenden Verkehrssituation vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt an der Einmündung Kapellenstraße / Malmedyer Straße keinen Fußgängerüberweg anzulegen.

Der Antrag vom 06.09.2017 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben mit Ratsantrag vom 06. September 2017 die Verwaltung beauftragt, die Querung der Kapellenstraße an der Ecke Malmedyer Straße in Richtung Ferberparkdurch einen Fußgängerüberweg zu sichern. Begründet wird der Antrag damit, dass viele Familien mit Kindern den Ferberpark zur Naherholung nutzen. Um den Ferberpark aus Richtung Malmedyer Straße zu erreichen müssen Fußgänger die Kapellenstraße kreuzen. Für Fußgänger könnten enge und unübersichtliche Situationen entstehen, da dort Linksabbieger aus der Malmedyer Straße auf den Busverkehr in Richtung Siegel treffen.

Sachstand

DieEinrichtung eines Fußgängerüberweges soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.

In unmittelbarer Umgebung (ca. 70 m stadteinwärts) des in Rede stehenden Fußgängerüberweges befindet sich im Einmündungsbereich Viehhofstraße bereits ein Fußgängerüberweg, am Ende der Kapellenstraße (in Richtung Robert-Schuman-Straße) befindet sich eine Fußgängerdrucktastenampel. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges sind neben den allgemeinen Grundsätzen, auch die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz.

Bei der letzten Erhebung von Fußgängern und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am Standort Kapellenstraße / Malmedyer Straße, wurden am 16.06.2012 in der Spitzenstunde (von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr) die Querungen über die Kapellenstraße, vor und hinter der Kreuzung Malmedyerstraße, gezählt.

An der Zählstelle wurden insgesamt 67 Fußgänger gezählt, die die Kapellenstraße querten und es wurden insgesamt 723 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (von der Einmündung in FR Viehhofstraße, stadteinwärts)sowie 631 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (von der Einmündung in FR Robert-Schuman-Straße, stadt-auswärts) gezählt. Nach den Richtlinien wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlichmöglich, wenngleich die Zählung bereits in 2012 erfolgt ist, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.

Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer und eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Bei einer in der Kapellen-straße zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h muss ein Fußgängerüberweg auf mindestens 100 m erkennbar sein und die Sichtweite auf die Wartefläche muss mindestens 50 m betragen. Bei einer Anfahrt aus Richtung Viehhofstraße und Robert-Schuman-Straße wäre eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges nichtgegeben, da die Fahrzeugführer den Überweg erst bei weniger als 100 m erkennen könnten. Die Mindestsicht-entfernung auf die Warteflächen an den Örtlichkeiten wäre gegeben.

A) Lage des Fußgängerüberweges über die Kapellenstraße auf der Seite der Einmündung Malmedyer Straße In Richtung Viehhofstraße:

Aufgrund der Lage der bestehenden Bushaltestelle Burtscheid (Fahrtrichtung stadtauswärts als Fahrbahn-randhaltestelle) vor der Einmündung Malmedyer Straße, wäre durch die dort haltenden Busse die Sicht für nachfolgende Fahrzeuge auf querungswillige Fußgänger an dem Fußgängerüberweg verdeckt. Ein Vorbeifahren für Fahrzeuge an dem haltenden Bus muss dort mit Hinweis auf die R-FGÜ, durch eine Mittelinsel wirkungsvoll verhindert werden.

Bei einer Mittelinsel (2,50 m x 1,00 m) muss die Fahrbahn mindestens 7,50 m breit sein. Die Fahrbahn ist an den in Rede stehenden Stellen nur 6,50 m breit, sodass eine Mittelinsel nur angelegt werden kann, wenn vor den Häusern Kapellenstraße Nr. 37 bis 43 insgesamt 4 Schrägparkplätze entfallen und 4 Schrägparkplätze in Längsparkplätze umgewandelt werden, um die Fahrbahn auf zu weiten. Die Kosten für den Fußgängerüberwegund den Umbau im Straßenbereich (Mittelinsel, Demarkierung und Markierung) betragen ca. 43.000,00 €.

Ein Plan für die entsprechenden Schleppkurven ist dieser Vorlage beigefügt.

B) Lage des Fußgängerüberweges über die Kapellenstraße auf der Seite der Einmündung Malmedyer Straße in Richtung Robert-Schuman-Straße:

Bei der Anlage eines Fußgängerüberweges muss der Gehweg auf der Seite des Ferberparks auf die Parkstandsflächen vorgezogen werden, damit dort die Mindestsichtfläche für die dort fahrenden Fahrzeugführer gegeben ist. Der Fußgängerüberweg ist soweit von den haltenden Linienbussen entfernt, dass die notwendige Sichtweite auf die Wartefläche von 50 m an dieser Stelle gewährleistet ist. Insofern bedarf es keines Eingriffesauf die Fläche vor den Häusern Kapellenstraße 37 – 43. Gegebenenfalls wäre die Bushaltestelle um ca. 5 mzurückzuverlegen. Der derzeit vorhandene Taxistand ist zu verlegen und 5 öffentliche Parkplätze müssen an der Örtlichkeit entfallen. Die Kosten für den Bau des Fußgängerüberweges und den Umbau des Gehweges betragen ca. 36.000,00 €.

Eine Häufung von Querungsangeboten in dichter Folge greift erheblich in den fließenden Verkehr ein und führt zu Staubildungen im Berufsverkehr. Im Rahmen der notwendigen Anhörung hat die ASEAG wegen der befürchteten zusätzlichen Fahrzeitverzögerungen im Linienverkehr sich gegen den weiteren Fußgängerüberwegausgesprochen und auf die bereits vorhandenen sicheren Querungsangebote für Fußgänger in unmittelbarer Nähe verwiesen.

Fazit

Obwohl ein Fußgängerüberweg auf der stadteinwärtigen Seite der Einmündung Malmedyer Straße mit großem baulichen und finanziellem Aufwand, sowie auf der stadtauswärtigen Seite der Einmündung Malmedyer Straßetrotz Nähe zur Fußgängerampel Heißbergstraße denkbar wären, empfiehlt die Verwaltung wegen der damit verbundenen Beinträchtigungen des Kfz-Verkehrs im Allgemeinen und des Linienverkehrs im Besonderen, auf einen weiteren Fußgängerüberweg zwischen den beiden Querungsangeboten zu verzichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-12-18 FB 61_0838_WP17 Einrichtung eines Fu SAO.pdf

20.11.2024

581.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirates
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:10