1. März 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

Schutz der Fußgänger in Fußgängerzonen

FB 61/0861/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Breuer begründet den Antrag der CDU- und SPD Fraktionen. Jeder kenne die Situation in den Fußgängerzonen, wo sich viele Menschen nicht an Regeln halten würden. Ab und zu gebe es Polizeikontrollen. Demnächst käme wieder die Außengastronomie hinzu. Speziell im Kurgebiet Burtscheid gebe es viele Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und beispielsweise mit Rollatoren unterwegs seien. In anderen Fußgängerzonen gebe es ähnliche Probleme. Insofern halte die Koalition es für eine gute Sache, Piktogramme auf die Straße aufzubringen in der Hoffnung, dass dies eher gesehen und beachtet wird. Finanziert werden könne dies aus der Haushaltsstelle „Kleinmaßnahmen“. Sie wünsche sich, dass der Ausschuss im Interesse der Menschen dies unterstütze.

Herr Fischer erklärt, die Grünen würden zwar das Ziel teilen, die Fußgängerzonen zu schützen, sie teilten aber nicht die Aussage, dass der Radverkehr das Problem sei. Vielmehr sei der KFZ-Verkehr, insbesondere der Lieferverkehr außerhalb der Ladezeiten das Problem. Ganz im Gegensatz zum Verwaltungsvorschlag forderten die Grünen sogar die Freigabe des Radverkehrs, wenn auch nur zeitweise, z. B. von 7.00 bis 9.00 Uhr. Es sei falsch, vom rücksichtslosen Verhalten einer Minderheit auf alle Radfahrer zu schließen.

Frau Rhie verweist auf die Vorlage. Diese ziele nicht auf die Diskriminierung der Radfahrer - die Freigabe des Radverkehrs wurde individuell berücksichtigt - und die Liefer- und Ladeverkehre seien auch behandelt worden. Es gehe hier um den Schutz der Fußgänger, den man in den Fokus genommen habe. Gerade in Burtscheid gebe es nun einmal viele Menschen mit Gehbehinderung. Man würde auch nicht einen begründeten Antrag auf Schutz der Radfahrer ablehnen.

Frau Breuer erinnert daran, dass im Ausschuss viele Vorlagen beschlossen worden seien, um den Radverkehr zu stärken und Radwege anzulegen. Es gehe nun aber um die Fußgänger, deshalb heiße es auch „Fußgängerzone“.

Herr Achilles sieht die Sache zwiespältig. Aus seiner Sicht könne man Fußgängerzonen unter Umständen durchaus freigeben, was aber in Burtscheid schwierig sein könnte. Es könnte effizienter sein, Schutzzonen attraktiver zu gestalten.

Es erfolgt die Abstimmung über den von der Koalition beantragten geänderten Beschlussentwurf, den der Vorsitzende Herr Ferrari vorliest. Somit ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird empfohlen, schnellstmöglich Piktogramme an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid aufzubringen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird empfohlen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird beschlossen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU und SPD – Fraktionen im Rat der Stadt beantragen die Überprüfung der Regelungen in den Fußgängerzonen, insbesondere bezieht sich der Antrag auf die Fußgängerzone in Burtscheid.

Die Liefer-und Ladezeiten in den Fußgängerzonen wurden grundsätzlich auf die Zeiten von 6.00 -12.00 h und 18.30 – 21.00 h festgelegt.
Diese Zeiten stellen einen Kompromiss zwischen den Interessen der verschiedenen Nutzer dar. So wird zum einem das Aufenthaltsbedürfnis der Fußgänger angemessen berücksichtigt, andererseits wird das für den Einzelhandel unbedingt notwendige Beliefern der Geschäfte sichergestellt. Hierbei wird das Liefern und Laden auf Zeiten beschränkt, in denen die Fußgängerzonen möglichst gering durch Fußgänger frequentiert werden.
Die Fußgängerzonen sind nur bedingt miteinander zu vergleichen, da sie sich hinsichtlich der verfügbaren Flächen, in der Fußgängerfrequenz und auch in der Nutzung der angrenzenden Gebäude unterscheiden.
In der Fußgängerzone Burtscheid sind durch das Kurviertel auch viele Personen mit eingeschränkter Mobilität unterwegs, diese Fußgängerzone ist anders zu bewerten als eine reine Einkaufsstraße (z.B. Adalbertstraße).

In der Stellungnahme des Ordnungsamtes ist zu erkennen, dass bei den täglichen Überwachungen nur selten Verstöße festgestellt wurden.
In der Fußgängerzone Adalbertstraße wurden vier, in der Fußgängerzone Willy-Brandt-Platz keine und in der Fußgängerzone Burtscheid acht Verstöße in der Zeit vom 21.08. bis 20.11.2017 (3 Monaten) geahndet. Seitens des FB 32 wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Liefer- und Ladezeiten so gut wie keine Beschwerden vorliegen. Der Einsatz der Überwachungskräfte liegt schon schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen.

Die Hauptbesuchszeiten der Fußgänger in den verschiedenen Fußgängerzonen wurden auch beim Erlauben des Radverkehrs berücksichtigt.
Die Freigabe der Fahrradfahrer in Fußgängerzonen ist von den Fußgängerströmen abhängig und wurde entsprechend berücksichtigt. Somit ergeben sich individuelle Zeiten.
Das Fahrradfahren wird dort erlaubt, wo genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer vorhanden ist. Dem Fahrradfahrer werden dadurch kürzere Verbindungen gegeben und durchgängige Fahrradrouten durch Aachen werden hierdurch ermöglicht. Die Zeiten der Freigabe sind jeweils auf die Zeiten beschränkt, in denen eine gemeinsame Nutzung möglich ist.

Zum Beispiel wurde in der Fußgängerzone Adalbertstraße das Radfahren von 20.00 – 9.00 h sowie sonn- und feiertags erlaubt, da zu diesen Zeiten hier wenige Fußgänger unterwegs sind. In den für den Radfahrer nicht freigegeben Zeiten ist die Befahrung mit dem Fahrrad parallel über den Willy-Brandt-Platz ganztägig möglich.

In der Fußgängerzone Burtscheid wurde das Fahrradfahren komplett untersagt, um auf die Bedürfnisse der Kurgäste einzugehen. Zudem ist die Fußgängerzone durch bauliche Anlagen (Pflanzbeete, Schachspiele) bereits eingeengt und nicht gut einsehbar. Auch ist die Fußgängerzone an dieser Stelle abschüssig, sodass hier die Gefahr besteht, dass die Radfahrer zu hohe Geschwindigkeiten entwickeln.
Eine Pauschalierung für alle Zonen würde auf den Einzelfall nicht mehr eingehen.

Die Unfallberichte der Polizei der letzten 3 Jahre ergeben keine Unfallhäufung.

In der Verkehrsbesprechung wurde gemeinsam mit der Polizei, der Straßenplanung und dem Straßenbaulastträger dieses Thema besprochen und beratschlagt.

Die Verwaltung und Polizei haben festgestellt, dass die bisherigen Regelungen der Fußgängerzonen keinen Handlungsbedarf bezüglich der Freigaben erkennen lassen. Es gibt keine Unfallhäufung und so gut wie keine Beschwerden beim Ordnungsamt.
Intensivere Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes könnten zur Verbesserung führen.

Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, die bisherigen Regelungen beizubehalten und verstärkte Kontrollen des FB 32 durchführen zu lassen.
Zudem wird vorgeschlagen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid (Viehhofstraße und Burtscheider Markt) jeweils ein Piktogramm „Verbot für den Radverkehr“ aufzubringen.

Kosten und Finanzierung

Für das Aufbringen der zwei Piktogramme (3 farbig, Vz. 254) ist mit Gesamtkosten von 410 € zu rechnen.

Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

180.000

180.000

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

180.000

180.000

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

97.700

97.700

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

137.700

137.700

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2018 durch den Rat und die Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 1 Ablehnung und 3 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

ratsantrag
313.6 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-22 FB 61_0861_WP17 Schutz der Fussgaenger SAO.pdf

20.11.2024

489.8 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirates
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:10