6. März 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Kommunale Pflegeplanung der StädteRegion Aachen, Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 und Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen

FB 56/0130/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Höller-Radtke (SPD) bedankte sich bei der Verwaltung für die Vorlage. Sie berichtete, dass die Vorlage in der letzten Sitzung des Sozialausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Sie bat die Verwaltung, die Politik weiterhin regelmäßig über den aktuellen Sachstand in Kenntnis zu setzen.

Frau Begolli teilte für die Fraktion der Linken mit, dass die 190 fehlenden Pflegeplätze bis zum Jahr 2020 beunruhigend seien. Der Bedarf würde aus ihrer Sicht auch in den Folgejahren weiter steigen. Sie stellte die Frage, inwieweit die Stadt Aachen in die Pflegebedarfsplanung der Städteregion eingebunden sei.

Herr Frankenberger erläuterte, dass zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion regelmäßige Beratungen in dieser Angelegenheit stattfänden.

Herr Pütz (Piraten) sagte, dass die in der Ausschreibung genannte Frist (15.07.2018) zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen knapp bemessen sei.

Herr Frankenberger erklärte, dass die Investoren und Wohlfahrtsverbände in der Regel die Konzepte bereits vorbereitet haben. Kompliziert sei hier tatsächlich die Flächenplanung. Er wies jedoch darauf hin, dass es nicht unbedingt städtische Flächen sein müssten, die zur Verfügung gestellt würden. Es könnten auch private Flächen genutzt werden.

Herr Cremer (SPD) wies nochmal auf die in der Vorlage genannten Zahlen hin. Die Stadt Eschweiler habe einen Überhang von knapp 300 Plätzen. Hier sei zu erwähnen, dass in der Stadt bereits vor Einführung der verbindlichen Bedarfsplanung 2 große Einrichtungen vorhanden waren.

Abschließend bat auch der Ausschussvorsitzende die Verwaltung, den Ausschuss erneut über den aktuellen Sachstand nach Ablauf der Ausschreibungsfrist in Kenntnis zu setzen.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Oktober 2017 wurde dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit der Bitte um Stellungnahme die aktuelle verbindliche Pflegebedarfsplanung der StädteRegion Aachen, die als zuständige Behörde für die Bedarfsplanung im vollstationären Pflegebereich fungiert, zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Die Bedarfsplanung prognostiziert die Bedarfe für den Zeitraum 2018-2020.

Die Prognose zeigt, dass bereits im Jahr 2018 von einem Mehrbedarf auszugehen ist und sich dieser bis zum Jahr 2020 deutlich erhöhen wird. 2020 werden in der Stadt Aachen den Berechnungen zur Folge 190 Plätze im vollstationären Pflegebereich fehlen. Damit ergibt sich im Vergleich zu den anderen Kommunen in der StädteRegion besonders in Aachen eine Handlungs­notwendigkeit, um Engpässen in den nächsten Jahren vorbeugen zu können. Daneben wird aus den Analysen deutlich, dass die Auslastung der bestehenden Einrichtungen auf einem kontinuierlich hohen Niveau liegt. Die durchschnittliche Jahresauslastungsquote im 1. Halbjahr 2017 in der Stadt Aachen lag bei 94,3 %. Eine Kompensation über Plätze in anderen Kommunen der StädteRegion ist nur bedingt möglich. In der Regel wollen Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen, in der Nähe ihres Lebensumfeldes bleiben. Das Ziel der Versorgung der betroffenen Personen an ihrem Wohnort sollte daher grundsätzlich verfolgt werden. Es ist daher wichtig, dass jede Kommune über entsprechende Kapazitäten zur Versorgung ihrer Einwohner verfügt. Die Prognose der StädteRegion zeigt, dass dieser ohne eine Erweiterung der Angebote nicht mehr gegeben sein wird.

Da Pflegeinfrastrukturplanungen und -realisierungen eine lange Umsetzungsphase benötigen wurde kurzfristig eine Bedarfsausschreibung unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfe an vollstationären Pflegeplätzen vorgenommen.

In Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration schreibt die StädteRegion Aachen aktuell zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweils 80 Pflegeplätzen für das Stadtgebiet Aachen aus (s. Anlage). Damit wären 160 Pflegeplätze geschaffen. Darüber hinaus haben die in der Planung befindlichen Projekte im Bereich des altengerechten Wohnens oder der gemeinschaftlichen Wohnprojekte kompensatorische Effekte. Sie stärken die Inanspruchnahme ambulanter Versorgungsmöglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Mehrbedarf im Bereich Pflege dadurch abgedeckt werden kann.

Die Ausschreibung sieht vor, dass die Konzepte der Bewerber zur Schaffung von Pflegeplätzen auch teilstationäre Angebote enthalten (z.B. eine Tagespflege) können. Vorzugsweise sollen die Einrichtungen im innerstädtischen Bereich, bzw. im Bereich Soers, sowie in Richterich gebaut werden, da hier bereits jetzt konkrete Bedarfe bestehen. Es kommen alternativ auch andere Stadtteile bzw. Bezirke in Frage, in Abhängigkeit von der jeweiligen Flächenverfügbarkeit

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-31 FB 56_0130_WP17 Kommunale Pflegeplan SAO.pdf

20.11.2024

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 06.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:11