14. März 2018 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 9Öffentlich

Zusätzliche Eingangsklasse an der GGS Am Harbach

FB 45/0461/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bezirksbürgermeister Corsten verweist auf die Vorlage und freut sich, dass für das kommende Schuljahr eine dritte Eingangsklasse gebildet wird.

Auch stehen seiner Kenntnis nach die Zeichen gut, dass künftig an der GGS Am Haarbach wieder dauerhaft drei Eingangsklassen gebildet werden.

Diese Entwicklung wird von allen Anwesenden sehr begrüßt.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Zeit vom 06.11. bis 15.11 2017 wurde das Anmeldeverfahren für die städt. Grundschulen in der Stadt Aachen durchgeführt. Für die Grundschule am Haarbach sind nach Stand vom 02.02.2018 insgesamt 73 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Diese kommen nahezu alle aus dem Stadtbezirk Haaren, bzw. werden dort hin verziehen und haben darüber hinaus die GGS Am Haarbach als zuständige Gemeinschaftsgrundschule.

Nach dem gültigen Schulentwicklungsplan für die Aachener Grundschulen 2013 bis 2018 ist die Zügigkeit der Schule auf 2,5 festgelegt, demnach könnte die Schule im kommenden Schuljahr nur zwei Klassen aufnehmen, müsste also Kinder ablehnen.

Da die Raumsituation der Schule die Aufnahme einer dritten Eingangsklasse zulässt, spricht sich die Schulleitung der GGS Am Haarbach im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht und der Stadt Aachen als Schulträger dafür aus, zum kommenden Schuljahr 2018/2019 alle angemeldeten Kinder aufzunehmen und drei Eingangsklassen zu bilden.

Die einmalige Erweiterung der Klassenzahl des Eingangsjahrgangs um einen Zug erfolgt auf Grundlage der § 81 Abs. 1 i. V. mit § 46 Abs. 1 SchulGNRW.

Eine mögliche dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit der GGS Am Haarbach wird im Rahmen der Beratungen zur Erstellung des Schulentwicklungsplans für die Primarstufe geprüft werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-08 FB 45_0461_WP17 Zusaetzliche Eingangs SAO.pdf

25.11.2024

89.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 14.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:14

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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