Sportförderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport
FB 52/0083/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Brammertz führt aus, dass sie die jetzt vorliegenden Sportförderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport sehr begrüßt.
Herr Orthen spricht ebenfalls seinen Dank für die Erarbeitung der Richtlinien aus, fragt aber gleichzeitig nach, ob es nicht möglich ist eine flexiblere Regelung hinsichtlich der Antragsfrist zu finden. Frau Prömpler erläutert, dass nur ein Antragstermin für sinnvoll angesehen wird, damit dem Sportausschuss als Entscheidungsträger alle Anträge bekannt sind, wenn über die Verteilung der Mittel entschieden wird. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird erwartet, dass viel mehr Zuschüsse beantragt werden, als Mittel für 2018 zur Verfügung stehen. Es folgen weitere Wortmeldungen der Herren Deloie, Paul, Balthasar und Hilgert sowie von Frau Prömpler, in deren Verlauf u. a. auf die für 2018 noch bestehende ausreichende Zeit von 6 Wochen bis zur Antragsfrist hingewiesen wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sportausschuss-Sitzung am 30.11.2017 wurden erstmalig für die Förderung von „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ die Bereitstellung von 20.000 € - jeweils 10.000,-- € bei den Produkten 080202 – Vereinssport - und 080203 – vereinsungebundener Sport - beschlossen. Die Sportverwaltung wurde beauftragt Förderrichtlinien für die Vergabe der Mittel zu entwickeln und dem Sportausschuss zur Beratung vorzulegen.
Die Überlegungen, welche Grundlagen für die Entwicklung von Förderrichtlinien für „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ wichtig sind, wurden auch im Arbeitskreis „Integration durch Sport“ diskutiert.
Grundsätzlich soll sich die Vergabe der Fördermittel an den sportfachlichen Kriterien für die Vergabe des Förderpreises „Integration durch Sport“, orientieren. Diese lauten:
- Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.
- Diese sollen
- sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.
-durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.
-sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern.
-sich durch soziale Aspekte, wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.
Zusätzlich gelten folgende Kriterien:
- Der Sportausschuss entscheidet über die zu fördernden Projekte.
- Die Zuwendung erfolgt seitens der Sportverwaltung mittels eines Zuwendungsbescheides mit dem auch ein Verwendungsnachweis versandt wird. Dieser ist spätestens 2 Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes der Sportverwaltung vorzulegen.
- Bereits begonnene Projekte und auch jahresübergreifende Projekte sind förderfähig.
- Personal- wie auch Sachkosten sind förderfähig.
- Eine wiederkehrende Bezuschussung von Projekten ist nicht förderschädlich.
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag, der in der Regel 5.000,-- € nicht übersteigen darf.
In 2018 wird der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2018 auf den 30.04.2018 festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass der Sportausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2018 über die Anträge entscheiden kann.
Der Stichtag für die Einreichung der Förderanträge, soll, wenn eine Verstetigung der Förderung erfolgt und in den kommenden Jahren der o. g. Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt wird, auf den 31.10. des Jahres für das Folgejahr fixiert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 € | 20.000 € | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Technische Details
ID: 85898
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=85898
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-02-09 FB 52_0083_WP17 Sportfoerderrichtlini SAO.pdf
20.1.2025
93.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 08.03.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:14