TOP 14.1Öffentlich

Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur

FB 20/0132/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende verweist auf die gemeinsame Tischvorlage aller Ratsfraktionen und erklärt, dass als seine Vertreterin weiterhin Frau Poth entsendet werde.

Seitens der Allianz für Aachen werde Ratsherr Palm unter Position 20 benannt.

In der gemeinsamen Tischvorlage sei von zu entsendenden „Mitgliedern des Rates“ die Rede, so Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, in der Auflistung seien jedoch zwei Personen ohne ein entsprechendes Mandat benannt. Entsprechend sei entweder der Text zu ändern oder andere Personen zu benennen.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es sich um Mitglieder eines Betriebsausschuss handeln müsse. Dies sei hier gegeben. Im Übrigen sei die unter Punkt 15 benannte Person durch Ratsherrn Fischer, Grüne-Fraktion, zu ersetzen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Enthaltung einstimmig wie folgt: 1.) Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur: Frau Poth, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen 2.) Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. 1.) Gaby Breuer (CDU) 11.) Jürgen Schmitz (SPD) 2.) Ferdinand Corsten (CDU) 12.) Dr. Heike Wolf (SPD) 3.) Ralf Demmer (CDU) 13.) Lars Lübben (Grüne) 4.) Alexander Gilson (CDU) 14.) Kai Neumann (Grüne) 5.) Christian Krenkel (CDU) 15.) Wilfried Fischer (Grüne) 6.) Ernst-Rudolf Kühn (CDU) 16.) Melanie Seufert (Grüne) 7.) Hildegard Pitz (CDU) 17.) Lasse Klopstein (Linke) 8.) Manfred Bausch (SPD) 18.) Peter Blum (FDP) 9.) Boris Linden (SPD) 19.) Gunter von Hayn (Piraten) 10.) Sibylle Reuß (SPD) 20.) Wolfgang Palm (Allianz für Aachen)

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1.) Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur:

Herrn/ Frau_____________________________

2.) Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.

1.)

11.)

2.)

12.)

3.)

13.)

4.)

14.)

5.)

15.)

6.)

16.)

7.)

17.)

8.)

18.)

9.)

19.)

10.)

20.)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 17.06.2018 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 18.06.2018 terminiert.

In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER durch Direktentsendung vertreten:

Frau Regina Poth (FB61) als Vertreterin des Oberbürgermeisters

Darüber hinaus waren direkt entsandt:

1.) Ratsherr Manfred Bausch

11.) Ratsherr Christian Krenkel

2.) Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe

12.) Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn

3.) Ratsherr Peter Blum

13.) Ratsherr Boris Linden

4.) Ratsfrau Gaby Breuer

14.) Ratsherr Kaj Neumann

5.) Ratsherr Ferdinand Corsten

15.) Ratsherr Jonas Paul

6.) Ratsherr Ralf Demmer

16.) Ratsfrau Hildegard Pitz

7.) Ratsherr Alexander Gilson

17.) Ratsfrau Sibylle Reuß

8.) Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling

18.) Ratsfrau Hilde Scheidt

9.) Ratsherr Wilhelm Helg

19.) Ratsherr Jürgen Schmitz

10.) Lasse Klopstein

20.) Ratsfrau Dr. Heike Wolf

Zusätzlich erhielt die Stadt Aachen auf Basis Ihrer Beitragsteileinheit nach § 12 Abs. 3 Eifel-RurVG das Recht, einen weiteren Delegierten zu entsenden. Hierauf basiert die Entsendung von

21.) Ratsfrau Maria Keller.

In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).

Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf volle 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung WVER).

Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung WVER).

Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe.

Für die Stimmgruppe 1 „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ sind noch 17 Delegierte zu wählen.

Die Städte und Gemeinden wurden nun aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung WVER). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung WVER). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

Bei der Entsendung der Delegierten in 2013 hatte die Stadt Aachen aufgrund der Höhe Ihrer Beitragsteileinheit (0,9910) erfolgreich eine Delegierte zur Wahl benannt.

Beim aktuellen Entsendungsverfahren beträgt die Beitragsteileinheit der Stadt Aachen jedoch nur 0,4881. Damit liegt sie in Bezug auf die Höhe der Beitragsteileinheiten an 18. Stelle. Infolgedessen ist nicht davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfällt. Auf die Einreichung eines Wahlvorschlages kann zur Vereinfachung des Verfahrens verzichtet werden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-14 FB 20_0132_WP17 Entsendung von Deleg SAO.pdf

9.11.2024

74.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 07.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:12