14. März 2018 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Bachoffenlage Haarbach

FB 61/0894/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fachverwaltung begrüßte Bezirksbürgermeister Corsten vom Fachbereich Stadtentwicklung und VerkehrsanlagenFrau Poth und Frau Kubbilun.

Frau Poth legte eine Skizze über die geplante partielle Offenlage am bisherigen Arbeitseinstieg der Kanalsanierung vor und erläuterte die beabsichtigten baulichen Maßnahmen.

Bezirksvertreterin Becker erklärt, dass sie sich für die Grünen Fraktion über die geplante Umsetzung sehr freue. Bezgl. der Gestaltung hat sie keine Einwände.

Bezirksvertreter Schulz erklärte für die SPD Fraktion, dass er sich Bezirksvertreterin Becker anschließt und bat um Auskunft, ob es auch noch eine Infotafel für die Bürger gibt. Dies wurde von Frau Kubbilun bestätigt.

Bezirksvertreter Starmanns merkte an, dass sowohl Planung als auch Darstellung der Sache und für Haaren nicht gerecht werden. Der Gesamteindruck der Ausführung ist nicht gut, sondern eher ein abschreckendes Beispiel wie man es besser nicht macht.

Bezirksbürgermeister Corsten und Bezirksvertreter Kogel stimmten zu, dass man es auch schöner ausführen kann, aber für ein Provisorium zu Anschauungszwecken reiche die Ausführung.

Beschluss

Beschluss (mehrheitlich bei einer Gegenstimme): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt, die baustellenbedingte Öffnung des Haarbachkanals im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten dauerhaft gemäß Plan Nr. 2018_003_L1 und Plan 2018_003_D1 zu erweitern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt, die baustellenbedingte Öffnung des Haarbachkanals im Zuge der laufenden Sanierungsarbeitendauerhaft gemäß Plan Nr. 2018_003_L1 und Plan 2018_003_D1 zu erweitern.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die STAWAG saniert derzeit im Auftrag der Stadt den Haarbachkanal. Zur Verstärkung des Gewölbes wird eine Spritzbetonschale in geschlossener Bauweise angebracht. Dazu wurde vor Haus 91 eine Baugrube erstellt, um den Materialtransport in den Kanal zu ermöglichen.

Die Bauarbeiten nähern sich dem Ende und damit steht kurzfristig die Entscheidung an, ob diese Öffnung wieder geschlossen werden soll.

Auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne wurde in der Sitzung der BV am 11.10.2017 mehrheitlich beschlossen, „ die derzeitige Öffnung des Haarbachgewölbes an der Einmündung Haarbachtalstraße zu belassen.“

Planung

Die Verwaltung hat zur Umsetzung des o.g. Beschlusses in Zusammenarbeit mit der STAWAG und dem betreuenden Büro geprüft, wie die baustellenbedingte Öffnung dauerhaft sicher gestaltet werden kann.

Als Ergebnis wurde der vorliegende Vorschlag ausgearbeitet.

Die Öffnung, die derzeit auf das notwendige Mindestmaß von 2,60 m x 2,40 m für den Material-transport begrenzt ist, wird aus optischen und statischen Gründen auf die gesamte Kanalbreite und ein Maß von 5,50 m x 2,60 m vergrößert, mit einem Betonkragen bis an die Geländeoberfläche verstärkt und mit einem Geländer zur Absturzsicherung versehen.

Dazu müssen in dem angrenzenden Parkstreifen zwei Senkrechtparkstände in einen Längsparkstand umgewandelt werden. Der vorhandene Baumbestand ist von dem Eingriff nicht betroffen, da die Öffnung außerhalb des Kronentraufbereichs liegt

Begründung

Die Öffnung des Haarbachs an dieser Stelle ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im zentralen Bereich des Ortsteils Haaren. Im Werkstattverfahren zur Ortsmitte haben sich alle drei Büros in unterschiedlichem Umfang für eine weitgehende Öffnung des Haarbaches ausgesprochen. Die Jury-Sitzung und Empfehlung der Fachpreisrichter hat ergeben, dass man eine Öffnung des Baches möglichst konsequent angehen sollte. Die Ergebnisse des Verfahrens bzw. der Jury-Sitzung werden im März in die Bezirksvertretung Haaren und den Planungsausschuss eingebracht.

Die Bachöffnung an der derzeitigen Baustelle bietet die Chance, einen ersten Eindruck von einer späteren umfassenden Öffnung zu vermitteln.

Finanzierung

Durch die Öffnung erhöhen sich die Sanierungskosten um ca. 50.000 €, die aus dem PSP-Element

5-110301-900-01200-300-1 "Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen" finanziert werden. Die Rechtskraft des Haushalts 2018 ist dabei entbehrlich, da die Maßnahme aus den Mitteln bestritten wird, die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltjahr 2017 in 2018 zur Verfügung stehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-110301-900-01200-300-1 Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

265.000

265.000

795.000

795.000

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

265.000

265.000

795.000

795.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*zusätzlich stehen 737.524,86 € aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

2018_003_L1_1
192.7 KB · PDF
2018_003_D1
232.4 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-21 FB 61_0894_WP17 Bachoffenlage Haarba SAO.pdf

20.11.2024

517.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 14.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:14

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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