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Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen

FB 45/0464/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fischer hebt hervor, dass die Kriterien seiner Meinung nach fachlich einwandfrei seien. Jedoch würde der Bedarf nach wie vor die vorhandenen Ressourcen übersteigen. Es müssten noch mehr Stellen eingerichtet werden, damit auch der Bedarf an den Gymnasien, sofern diese einen entsprechenden Bedarf angemeldet hätten, gedeckt werden könne. Seiner Kenntnis nach habe das Geschwister-Scholl-Gymnasium bereits einen Antrag gestellt und unter Betrachtung der ersten vier genannten Kriterien müsse dieses Gymnasium auch prioritär behandelt werden. Es sei daher unbedingt notwendig entsprechende Anträge in den kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen.

Herr Sahm findet die Liste der Kriterien ebenfalls beachtenswert. Jedoch erstaune ihn das erste Kriterium welches impliziere, dass es Schulen gäbe, welche den Sinn der Schulsozialarbeit nicht erkennen würden. Daher sehe er diesen Punkt vielmehr als Grundvoraussetzung und nicht als Kriterium. Frau van der Meulen ergänzt, dass die Kriterien aus ihrer Sicht nicht bedarfsorientiert seien.

Frau Griepentrog erkundigt sich danach, ob die Kriterien auch auf bestehende Stellen angewandt oder nur bei der Vergabe von künftigen Stellen berücksichtigt werden würden. Zudem möchte sie wissen, wo die beiden zusätzlichen Stellen demnächst eingerichtet würden.

Herr Krott betont, dass eine Bedarfsanmeldung nicht nur von der Schulleitung sondern von allen Beteiligten getragen werden müsse. Die beiden zusätzlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) seien im Haushalt beschlossen worden und könnten anhand der neuen Kriterien nun an die entsprechenden Schulen verteilt werden. Die Kriterien könnten auch für künftige Stelleneinrichtungen verwendet werden.

Frau Drews berichtet, dass die Vorabgespräche mit den Schulen dem Zweck gedient hätten, die generelle Haltung der Schulen gegenüber der Schulsozialarbeit als ein Angebot der Jugendhilfe abzufragen. Die Kriterien stellten nun einen ersten Aufschlag dar, um die VZÄ sinnvoll an den antragstellenden Schulen zu verteilen. Auf die Frage von Frau Griepentrog berichtet sie, dass der Einsatz der Schulsozialarbeiter/innen an die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans gebunden sei. Daher würden die aktuell eingerichteten Stellen zunächst nicht neu überprüft, sondern erst mit der Anpassung des Plans in den Jahren 2019/2020.

Auf Nachfrage von Herrn Rohé ergänzt Frau Keller, dass die Erhebung der notwenigen Daten zur Antragstellung nicht durch die Schulleitung alleine durchgeführt werden könne sondern immer das gesamte Umfeld (z.B. OGS, Förderschullehrer/innen) der Schule mit einbezogen werde.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 17.10.2017 wurde der vierte Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeitder Stadt Aachen zur Kenntnis gegeben.

Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018 beschlossen zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen in 2018 einzurichten.

Die für den weiteren Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit an Aachener Schulen erforderlichen Kriterien wurden zwischenzeitlich von der Fachverwaltung entwickelt.

  1. Entwicklung der Kriterien

Um sich der Identifizierung nachvollziehbarer Kriterien annähern zu können, wurde im Team der kommunalen Schulsozialarbeit vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen eine umfassende Liste von Merkmalen erarbeitet und im Folgenden eingehend erörtert.

Prozessorientiert wurden die erarbeiteten Merkmale auf ihre Alltagstauglichkeit, Relevanz und Eignung zur Objektivierbarkeit überprüft.

Aus der umfassenden Liste der Merkmale ergeben sich aus fachinhaltlicher Sicht folgende fünf übergeordnete Kriterien:

  1. Bereitschaft und Haltung der Schule
  2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
  3. Armutsrisiken
  4. Belastende Faktoren für das Schulleben

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  1. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule

Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.

Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.

Das Kriterium bereitsvorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).

Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind. (Anlage 1)

  1. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten

Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen oder freiwerdenden Personalkapazitäten, z.B. aufgrund von Schulschließungen, bedarfsorientiert, nachvollziehbar und transparentvornehmen zu können, erfolgt zu allen Schulendie Kontaktaufnahme, die zuvor ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich mitgeteilt haben.

Folgende Schritte zur Bedarfsermittlung bzw. zum nachfolgenden Einsatz von Schulsozialarbeit werden vollzogen.

3.1 Phase 1: Analyse der schulspezifischen Situation

Im persönlichen Gespräch mit der Schulleitung und weiteren Akteuren des Schulsystems wird die schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt, analysiert und daraus resultierend eine fachliche Einschätzung vorgenommen.
Als Hilfsmittel hierbei dient die in der Anlage beigefügte Matrix.Ein Kriterium gilt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutrifft und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar sind.

Um etwaige Stigmatisierungen der Schulen zu vermeiden, wird für den gesamten Prozess Vertraulichkeit hinsichtlich der Details und Ergebnisse der Analysezugesichert.

3.2 Phase 2: Entscheidungsfindung

Sobald der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen ist, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang dies möglich ist.

An dieser Stelle wird das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule ggfls. zum Ausgleich gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier fungieren.

Übersteigt der Bedarf die Ressource, wird als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfährt das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende Aspekte eine besondere Gewichtung.

Im Falle gleichwertiger Rangfolgen bei zugleich unterschiedlichen Schulformen werden Schulen im Primarbereich mit Vorrang behandelt, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe anbieten und somit den Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen Intervention sowie Prävention Rechnung zu tragen.

3.3 Phase 3: Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit

Die Schulen werden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert.

Mit den Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden.

Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt.

Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: SchulA: einstimmig KJA: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-03-02 FB 45_0464_WP17 Kriterien zum Einsat SAO.pdf

25.11.2024

170.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 20.03.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:16

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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