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Sachstandsbericht : Abriss der Autobahnbrücke A4 Roermonder Straße;Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO der CDU-BF vom 4.2.2018, lfd. Nr. 55

BA 6/0143/WP17 · Kenntnisnahme

Sachstandsbericht : Abriss der Autobahnbrücke A4 Roermonder Straße;Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO der CDU-BF vom 4.2.2018, lfd. Nr. 55

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Hern Meiners, Abteilungsleiter Immissionsschutz im Fachbereich Umwelt.

In Ergänzung der Vorlage weist Herr Meiners darauf hin, dass es sich bei der Fahrbahnsanierung der A 4 und den Brückenneubau um zwei getrennte Maßnahmen handelt.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung werde nach heutiger telefonischer Bestätigung durch den Landesbetrieb ein lärmmindernder Belag aufgetragen, der eine Lärmreduzierung von 2d B (A) bedeutet. Dies entspreche den Angaben in der Vorlage aus dem Jahr 2014. Hiervon zu unterscheiden sei der sog. Flüsterasphalt mit einernoch höheren lärmmindernden Wirkung.

Herr Meiners geht davon aus, dass der Belag in den nächsten 2 Jahren erneuert wird und zusammen mit dem Lückenschluss der Lärmschutzwand (Zeitachse bis 2025) entlang der A 4 im Rahmen des Brückenneubaus zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmbelastung der Anwohner führen wird.

Die Planungsskizze zum Lückenschluss der Lärmschutzwand ist dem Protokoll in Allris als Anlage beigefügt. Auf der Südseite wird das System geschlossen, auf der Nordseite teilweise sogar erhöht und entspricht dann den gesetzlichen Vorgaben.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg nimmt Bezug auf den am heutigen Tag verteilten Antrag lfd. Nr. 60 der SPD-Fraktion zum Lärmschutz der A 4. Dieser gehe zurück auf eine Petition von Bürgern, die im Petitionsausschuss behandelt wurde. Er kritisiert, dass kein Flüsterasphalt aufgetragen wird. Die Bereiche in Brand und Eilendorf hätten einen besseren Belag. Zu letzterem kann Herrn Meiners keine Aussage treffen, weist jedoch darauf hin, dass der vorgesehene lärmmindernde Belag in gleichen Wohnsituationen üblich sei. Im Übrigen sei Straßen NRW zuständig und müsse sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Er halte den aktiven Lärmschutz durch die Lärmschutzwände, die nun dem heutigen Standard angepasst werden, für effektiver. Zudem verschmutze ein Flüsterasphalt als passiver Lärmschutz mit der Zeit und sei dann weniger wirksam bzw. wartungsintensiver.

Herr Bezirksvertreter Brantin begrüßt die lärmmindernden Maßnahmen und greift die Frage aus der heutigen Einwohnerfragestunde hinsichtlich einer möglichen Trichterwirkung der Lärmschutzwand auf. Herr Meiner verneint dieses. Die Wände seien schallabsorbierend, wodurch es im Bereich hinter den Wänden deutlich ruhiger ist. Im Bereich von 300m Entfernung verändern sich die Lärmwerte nicht, werden subjektiv jedoch als höher empfunden.Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil bestätigt Herr Meiners, dass ein lärmmindernder Asphalt in diesem Bereich besser wirken würde. Des Weiteren bestätigt er, dass im Bereich der Siedlung Grünenthal keine Erweiterung der Lärmschutzwand an der Nordseite vorgesehen sei.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay verweist auf ihm vorliegende Informationen, wonach der Autobahnlärm im Wesentlichen durch Rollgeräusche entsteht. Unter Berücksichtigung des zunehmenden v.a. LkW-Verkehrs möchte er für die Richtericher Bürger die Auftragung eines Flüsterasphaltes fordern, der den Schall nach seinen Kenntnissen um 5-10 dB(A) dämpft, was einem Hörempfinden von 33-50% entspricht.

Herr Meiners weist abschließend darauf hin, dass es keine Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltung und – politik auf Straßen NRW in diesem Bereich gibt, bietet jedoch an, Straßen NRW den Wunsch des Bezirks nach höherwertigem Belag mitzuteilen.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg bestätigt Herr Meiners, dass man durch die beiden o.a. Maßnahmen unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Richtwerte bleibt.

Herr Bezirksvertreter Feil legt einen Antrag zur Aufbringung von Flüsterasphalt im Bereich Richterich vor.

Sodann wird über folgenden Beschlussabgestimmt:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie spricht sich im ortsnahen Bereich von Richterich, Horbach und Laurensberg für die Aufbringung des sogenannten Flüsterasphaltes aus, der die Lärmbelastung um 5-10 dB (A) mindert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Anfragen zum geplanten Ersatzneubau der Brücke A4/L231 ‚Roermonder Straße‘ wurde an den Landesbetrieb Straßenbau weitergeleitet. Dieser erteilt folgenden Sachstandsbericht:

„Bei der Nachrechnung des Bauwerks gemäß Nachrechnungsrichtlinien hat sich ergeben, dass das Bauwerk in die Brückenklasse 45 einzustufen ist und als verkehrliche Kompensationsmaßnahmen dieses bis zum erforderlichen Ersatzneubau mit einem LKW-Überholverbot und einem LKW-Mindestabstand 50 m beschildert werden muss.

Das Bauwerk hat eine rechnerische Restnutzungsdauer bis 2035.

Da die Vorbereitungen für die grundhafte Instandsetzung der A4 von Vetschau bis AK Aachen laufen, soll der Ersatzneubau kurzfristig angestrebt werden.

Eine grobe Zeitplanung sieht eine Umsetzung des Ersatzneubaus bis 2025 vor.

Eine grundsätzliche Veränderung des Bauwerks bezüglich der Fahrspuraufteilungen ist nicht geplant. Es wird nur Anpassungen an die Anforderungen gemäß aktuellen Regelwerken geben.

Vorgesehen ist ein Lärmschutz auf dem Bauwerk (beidseitig, h = 3,00 m). Weiterhin wird hinter dem Bauwerk in FR Köln eine ca. 180m lange Lärmschutzwand errichtet. Ebenfalls in FR Köln soll vor dem Bauwerk zwischen der bestehenden Lärmschutzwand ‚Hander Weg‘ und dem Bauwerk ‚Roermonder Straße‘ ein Lückenschluss erfolgen.

Diese Lärmschutzmaßnahmen werden erst im Rahmen der Ersatzneubaumaßnahme umgesetzt, nicht im Rahmen der Instandsetzung der A4“.

Die verkehrlichen Auswirkungen auf das Aachener Straßennetz müssen zu gegebener Zeit mit der Straßenverkehrsbehörde, FB 61/400, abgestimmt werden.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Antrag, lfd. Nr. 55
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-28 BA 6_0143_WP17 Sachstandsbericht _ SAO.pdf

18.11.2024

588.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 21.03.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:20

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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