12. April 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstraße und des Friedrich-Wilhelm-Platzes zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

FB 61/0908/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Ernst erläutert den Sachstand und liest den geänderten Beschluss der BV 0 vor. Die Elisabethstraße sei herausgenommen worden.

Herr Achilles begrüßt die Satzungsänderung. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch sei es nur ein kleiner Schritt.

Frau Ernst beantwortet eine Frage der Frau Breuer. Die„ortsansässige Gastronomie“ auf der Fläche vor dem Tourist-Servicewerde dann auch in der Tempo-20-Zone liegen.

Herr Fischer teilt mit, die Grünen würden den Beschluss der BV 0 nicht mittragen, sondern den ursprünglichen Beschlussvorschlag gemäß der Verwaltungsvorlage für sinnvoll halten, also die Elisabethstraße mit einbeziehen wollen.

Frau Conradt erklärt, warum die Elisabethstraße beim Beschluss der BV 0 herausgenommen wurde. Diese Straße werde zurzeit durch die Baustelle stark in Mitleidenschaft gezogen. Aber auch ohne diese sei sie verkehrsberuhigt, weil man dort nicht schneller fahren könne. Deshalb brauche sie auch nicht extra ausgewiesen werden.

Herr Klopstein schließt sich der Argumentation der Fraktion Grüne an. Es sei nicht sinnvoll, irgendwo eine Tempo-30-Zone innerhalb einer Tempo-20-Zone zu haben.

Der Vorsitzende lässt zunächst über den von der BV 0 beschlossenen geänderten Beschluss abstimmen, der die Elisabethstraße ausklammert. Es ergeht dann der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstandsbericht:

Gem. § 45 Absatz 1c) StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.

Die Zonen Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes – und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (VZ 306) erstrecken.

Gem. § 45 Absatz 1d) StVO können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion sogenannte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit einer Zonengeschwindigkeit von weniger als 30 km/h angeordnet werden.

Die sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche sind als Ergänzung zur Tempo 30-Zone in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden und unterliegen somit den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie die Tempo 30-Zone.

Im Gegensatz zu verkehrsberuhigten Bereichen, in denen Schrittgeschwindigkeit und ein niveaugleicher Ausbau zwingend vorgeschrieben sind, besteht bei den sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen hinsichtlich des Ausbaus im Separationsprinzip kein Veränderungsbedarf.

Die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und der Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße wurden in der Vergangenheit als Tempo-30 Zonen ausgewiesen. Aufgrund des angrenzenden Elisengartens, der ortsansässigen Gastronomie und des örtlichen Einzelhandels herrscht ein hohes Fußgängeraufkommen. Die Aufenthaltsfunktion hat in diesem Bereich stetig an Bedeutung gewonnen, der motorisierte Verkehr spielt eindeutig eine untergeordnete Rolle. Insofern sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gegeben.

Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ermöglicht es entsprechend der Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen den Gastonomen, Tische und Stühle auch auf einem durch eine Fahrbahn von dem Betrieb getrennten Straßenteil aufzustellen

Es ist erklärter Wille der Verwaltung, die Gastronomie zu stärken und alle Möglichkeiten unter Einhaltung der notwendigen Restgehwegbreiten und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auszuschöpfen.

Kosten und Finanzierung:

Für die Beschilderung ist mit Gesamtkosten von ca. 700,00 € zu rechnen.

Unter PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1/ 4-120102-970-4 "Beschilderung -J-" sind jährliche Mittel in Höhe von 20.000 € eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt möglichst zeitnah.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1, Kostenart 78530000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-970-4, Kostenart 52560000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Hartmannstraße_1
2.3 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-03-12 FB 61_0908_WP17 Ausweisung der Hartm SAO.pdf

7.11.2024

2.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.04.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:25