27. Oktober 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 4Öffentlich

Einführung eines Sozial-/Mobilitätstickets für den ÖPNV

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Müller teilte mit, dass in der Regelleistung nach dem SGB II ein Anteil von 18,11 €für Verkehrsdienstleistungen vorgesehen sei. Vor dem Hintergrund, dass von den Arbeitsuchenden erwartet werde, sich intensiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen, seien diese Mittel nicht ausreichend. Er regte daher an, für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ein Monatsticket einzuführen, wie es für die Senioren bereits bestehe. Zur Finanzierung eines solchen Tickets verwies er auf seinen in seinem Antrag vom 19.05.2005 formulierten Vorschlag, mit den Maßnahmeträgern von Arbeitsgelegenheiten eine Kostenübernahme aus der Verwaltungspauschale zu vereinbaren. Seiner Meinung nach sei es abwegig anzunehmen, dass der in Rede stehende Personenkreis bereits jetzt über eine Monats-fahrkarte zu einem Preis von 44,60 € verfüge. Daher sei die Kostenberechnung in der Vorlage offensichtlich falsch. Vielmehr sei davon auszugehen, dass dieArbeitslosengeld-II-Berechtigten bislang nicht als Kunden des Aachener Verkehrsverbundes in Erscheinung getreten seien. Seiner Auffassung nach sei durch die Einführung eines Jobsucher-Tickets daher von zusätzlichen Einnahmen auszugehen. Er berichtete, dass es in Berlin durch intensive Verhandlungen zwischen der Politik und dem dort ansässigen Verkehrsverbund gelungen sei, ein Sozialticket einzuführen, ohne die öffentliche Kasse zu belasten. Dieses Ticket werde den Berechtigten für die Hälfte des regulären Preises angeboten.

Nach Ansicht von Herrn Dr. Jendralski liegt dem Antrag auf Einführung eines Mobilitätstickets ein Denkfehler zugrunde. Bei den im Regelsatz berücksichtigten Beträgen handele es sich um Durchschnittswerte; zudem seien die aufgeführten Positionen untereinander austauschbar. Vor diesem Hintergrund werde er dem Antrag nicht zustimmen. Im Übrigen halte er durch ein solches Verfahren das weitere Angebot des Seniorentickets für gefährdet.

Herr Künzer räumte ein, dass für den vorliegenden Antrag aus Sicht der Betroffenen durchaus Gründe vorhanden seien. Er warnte jedoch vor einer Scheindiskussion und unfundierten Schuldzuweisungen. Von der ASEAG werde wie von den anderen städtischen Dienstleistungsunternehmen erwartet, dass bestimmte Leistungen erbracht werden. Es sei einzig und allein von der Politik zu entscheiden, inwieweit Subventionen fließen. Die Situation des ÖPNV in Berlin sei mit den Aachener Verhältnissen jedenfalls nicht vergleichbar. Er betonte, dass die Kommunen lediglich für die Umsetzung bestimmter Regelungen des SGB II zuständig seien. Dies gelte zum Beispiel für die Gewährung von Unter-kunftskosten sowie von Leistungen im Suchthilfebereich. In diesen Bereichen sei es gelungen, die bisherigen hohen Standards zu erhalten. Die übrigen Bestimmungen des SGB II, für deren Umsetzung die Kommune nicht zuständig sei, könnten zwar durchaus diskutiert werden, sie seien jedoch nicht auf kommunaler Ebene zu ändern. Er gehe davon aus, dass den bei der ARGE betreuten Personen im Rahmen des Fallmanagements die zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen etc. anfallenden Kosten erstattet würden. Angesichts der bestehenden Haushaltssituation sei es jedoch nicht möglich, seitens der Stadt die durch den Regelsatz abgegoltenen Bedarfe durch zusätzliche Leistungen aufzustocken.

Frau Scheidt unterstützte die Ausführungen von Herrn Künzer. Zudem kritisierte sie das in Berlin praktizierte Verfahren, wonach das Sozialticket halbjährlich neu zu beantragen und hierzu eine Kundenkarte vorzulegen sei, die beim Sozialamt beantragt werden müsse. Sie wies darauf hin, dass die den Beziehern von Arbeitslosengeld II gewährten Pauschalen im Vergleich zu den bisherigen Regelsätzen erhöht seien. Mit diesen Beträgen müssen die Empfänger der Leistungen eigenständig wirtschaften. Die angestrebte Erhöhung der Leistungen müsse auf Bundesebene diskutiert werden. Die Kommune könne nicht als Ausfallbürge herangezogen werden. Als Mitglieder des Rates und des Ausschusses seien sie dem Haushalt der Stadt Aachen verpflichtet.

Nach Auffassung von Herrn Müller bedarf es weiterer Kenntnisse aus Berlin, um zu erkennen, ob die dortigen Erfahrungen übertragbar seien. Er betonte, dass seinem Antrag eine gute soziale Begründung zu Grunde liege. Er bot an, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Angelegenheit umfassend prüft. Sollte diese Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis kommen, dass die Einführung eines Jobsucher-Tickets nicht finanzierbar sei, sei er auch bereit, dieses Ergebnis nach außen zu vertreten.

Herr Lindgens schlug vor, mit der ARGE Kontakt aufzunehmen, um die Mobilität der Empfänger von Arbeitslosengeld II-Leistungen zur Durchführungen von Maßnahmen, die die ARGE im Beschäftigungsbereich anbietet, sicherzustellen. Er betonte, dass die Verwaltungsvorlage seriös gefertigt worden sei. Der Aachener Verkehrsverbund sehe keine Möglichkeit, das geforderte Ticket kostenneutral anzubieten. Angesichts der desolaten Haushaltslage sei es nicht möglich, städtische Mittel zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich verwies er auf die Stellungnahme des Kämmerers zur Einführung des Haushaltes 2006, der ein Defizit von 150 Mio Euro ausweise.

Frau Scheidt schlug vor, die Anregung von Herrn Lindgens in dem Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Herr Künzer stimmte dem Vorschlag von Herrn Lindgens zu. Seiner Auffassung nach sei die Einrichtung der von Herrn Müller angeregten Arbeitsgruppe nicht erforderlich. Die zuständigen Gremien seien bereits involviert.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnte daraufhin folgenden, den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellten Antrag von Ratsherrn Müller einstimmig ab:

„Der Sozial- und Gesundheitsausschuss bildet eine Arbeitsgruppe zur Klärung der Frage, ob ein günstiges Monatsticket zum halben Preis der AVV-Monatskarte für ALG- II-Bezieher eingeführt werden kann, ohne zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt zu verursachen.

In der Prüfung sollen auch Erfahrungen aus Berlin einfließen. Dort hat der Senat in Verhandlungen mit dem Berliner Verkehrsverbund erreicht, dass ein Ticket zum halben Preis für den genannten Personenkreis eingeführt wird, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.

Auch die ARGE wird um Beteiligung gebeten, um zu prüfen, ob Mittel der ARGE mit zur Finanzierung des Halbpreistickets herangezogen werden können.

Dem Arbeitskreis sollen mindestens angehören: Vertreter der Ratsfraktionen, des Sozialamtes, des AVV, der ARGE und der ursprünglichen Antragsteller des Mobilitätstickets, der Linkspartei im Rat und der Arbeitsloseninitiative „Tatendrang“.“

Beschluss

Anschließend beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig: „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der ARGE vom 07.07.2005 zur Kenntnis. Die Gewährung eines Zuschusses an Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Inanspruchnahme von Verkehrsdienstleistungen des ÖPNV wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der ARGE Gespräche aufzunehmen, um die Mobilität der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zur Durchführung von Maßnahmen, die die ARGE im Beschäftigungsbereich anbietet, sicherzustellen.“

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 27.10.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
öffentlich