Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
FB 61/0925/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Ohlmann führt aus, dass mit der vorgeschlagenen Maßnahme bauliche
Maßnahmen im von der Veränderungssperre betroffenen Bereich ausgeschlossen werden und somit der Status quo eingefroren werde.
Herr Moselage fragt, ob die gesetzlichen Ziele des Prostitutionsschutzgesetzes nicht durch die Veränderungssperre konterkariert werden. Zudem werde einem Grundstückseigentümer eines unbebauten Grundstückes eine Status quo-Veränderung untersagt. Die Abgrenzung des Gebietes hält er für nicht nachvollziehbar. Er sieht eine Sanierungsgebietssatzung als geeigneteres Mittel an.
Frau Ohlmann führt aus, dass ein Verfahren über Satzungsänderungen zu lange dauere und keine kurzfristigen Lösungen zur Konsequenz hätten. Sie erklärt die Bereitschaft der Verwaltung, die Frage noch einmal zu überprüfen.
Herr Dr. Otten erklärt, dass nach seiner Ansicht eine Sanierungsgebietssatzung verstärkte Möglichkeiten böte. Er erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag, allerdings unter der Voraussetzung, dass, wie Frau Ohlmann zuvor erklärte, die Frage der Anwendung einer Sanierungsgebietssatzung parallel geprüft werde.
Herr Moselage weist unter Berufung auf § 18 Baugesetzbuch darauf hin, dass bei einem Beschluss über die Veränderungssperre Entschädigungsfragen im Raum stehen könnten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, aufzuwerten und zu einem vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Neben der Aufwertung und städtebaulichen Neuordnung des gesamten Quartiers durch Schaffung einer kerngebietstypischen Nutzungsmischung mit einem hohen Anteil an Wohnungen soll die Prostitutionsnutzung gesteuert werden. Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden. Hier ist eine Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten Laufhauses erreicht werden soll. Im westlichen Teil der Antoniusstraße, im Bereich Eckgrundstück Nikolausstraße / Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 sollen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln bzw. verfestigen und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben.
Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Rechtsstand für Ablehnungen von künftigen Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegen stehen, erreicht hat, soll zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für den westlichen Teil der Antoniusstraße beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch neue Genehmigungen nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Zeitschiene für das Bebauungsplanverfahren den Erlass einer Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 86534
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=86534
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-03-26 FB 61_0925_WP17 Beschluss ueber eine SAO.pdf
8.11.2024
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 11.04.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:24