Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße -
FB 61/0918/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Plum Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an und bittet darum, bis zur Ratssitzung nähere Informationen über den aktuellen Stand des Projekts zu erhalten.
Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die hier möglichen Wohneinheiten würden in der Stadt dringend benötigt, man müsse jedes Instrument nutzen, um hier zu einer tatsächlichen Realisierung der Bebauung zu kommen. Am vorliegenden Beispiel könne man beobachten, wie Spekulationsgewinne abgeschöpft werden könnten, ohne dass es je zu einer Umsetzung der Planung komme, daher halte seine Fraktion es für unumgänglich, dass man als Stadt selbst aktiv am Bodenverkehr teilnehme, um geeignete Flächen tatsächlich auch für Wohnbebauung mobilisieren zu können. Leider seien die bisherigen Bemühungen zur Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft nicht erfolgreich gewesen.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus seinen Vorrednern an. Eine Bebauung dieser Fläche sei sowohl aus städtebaulichen als auch aus wohnungsmarktpolitischen Gründen absolut erstrebenswert, daher wolle man mit allem Nachdruck versuchen, dieses Wohnbauflächenpotential endlich umzusetzen.
Für die Piratenfraktion regt Herr Pütz an, eine solche Vorgehensweise auch für andere Gebiete in Erwägung zu ziehen, um mögliche Spekulationen zu verhindern.
Für die CDU-Fraktion sieht auch Herr Gilson die Notwendigkeit der Bebauung, weist jedoch darauf hin, dass der aktuelle Eigentümer nicht für die lange Verzögerung verantwortlich sei. Dem Beschlussvorschlag der Vorlage werde man zustimmen, um erforderlichenfalls handlungsfähig zu sein.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplanvorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken)
Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Befürchtung, dass das durch Bebauungsplan festgesetzte Baugebiet an der Joseph-von-Görres-Straße trotz gestellter Bauanträge nicht bebaut wird. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße - eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um die Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung sicherzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – ist seit dem 15.07.2014 rechtskräftig. Damit wurde Planungsrecht für 170 Wohneinheiten geschafften. Durch einen städtebaulichen Vertrag sind 23 % öffentlich geförderter Wohnungseinheiten gesichert worden. Das Gelände wurde seitdem mehrfach an Projektentwickler veräußert, die selbst das Bauvorhaben nicht umsetzen wollen.
Ziel der Stadt Aachen ist es, dass Baugebiete bebaut werden. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist angespannt und eine hohe Nachfrage an Wohnraum ist gegeben. Um auch weiteren Wohnraum in den Randgebieten Aachens zu begründen, sind die Wohnbauflächenpotentiale im Innenbereich, wie hier im Bereich des B-Plans 885, zeitnah umzusetzen.
Die Verwaltung schlägt zur Sicherung einer geordneten Entwicklung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – vor, eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu beschließen. Die Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht die Ausübung des Vorkaufsrechts an unbebauten Grundstücken im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 86667
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=86667
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-03-19 FB 61_0918_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf
7.11.2024
10.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 26.04.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:31