26. April 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte

FB 61/0925/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Ohlmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Raudie genaue Abgrenzung des geplanten Geltungsbereichs.

Für die FDP-Fraktion kündigt Herr Helg an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aus materiell-rechtlichen Gründen nicht zustimmen werde. Man halte das Instrument der Veränderungssperre in diesem Fall nicht für ein geeignetes Mittel, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Angesichts der Zeitschiene sei zu befürchten, dass man nach Ablauf der im Baugesetzbuch festgelegten Höchstdauer dieser Satzung entschädigungspflichtig gegenüber den betroffenen Eigentümern werde.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, aufzuwerten und zu einem vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Neben der Aufwertung und städtebaulichen Neuordnung des gesamten Quartiers durch Schaffung einer kerngebietstypischen Nutzungsmischung mit einem hohen Anteil an Wohnungen soll die Prostitutionsnutzung gesteuert werden. Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden. Hier ist eine Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten Laufhauses erreicht werden soll. Im westlichen Teil der Antoniusstraße, im Bereich Eckgrundstück Nikolausstraße / Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 sollen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln bzw. verfestigen und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben.

Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Rechtsstand für Ablehnungen von künftigen Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegen stehen, erreicht hat, soll zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für den westlichen Teil der Antoniusstraße beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch neue Genehmigungen nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Zeitschiene für das Bebauungsplanverfahren den Erlass einer Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-03-26 FB 61_0925_WP17 Beschluss ueber eine SAO.pdf

8.11.2024

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 26.04.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:31