Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen
FB 56/0150/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Frankenberger stellt die Inhalte des Integrationskonzeptes kurz anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration habe drei Jahre an dem Konzept gearbeitet und im Zuge dessen auch ein neues Leitbild entwickelt mit dem Motto „Aachen-Das sind wir alle!“. Dieses Leitbild entwickele das bisherige Leitbild („Fördern und Fordern“) weiter. Er sei erfreut darüber, dass mit diesem Konzept ein breit aufgefächerter Maßnahmenkatalog habe erarbeitet und an die Aachener Bürgerinnen und Bürger gegeben werden können.
Frau Keller dankt Herrn Frankenberger für die Ausführungen.
Frau Schwier ergänzt, dass zwischenzeitlich Menschen aus insgesamt 156 Nationen in Aachen leben würden. Weltweit gebe es 193 Nationen.
Herr Krott dankt Herrn Frankenberger sowie allen Beteiligten ebenfalls. Er betont, dass sämtliche Akteure im Bereich der Integration in Aachen in den vergangenen Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet hätten, auch in KiTas und Schulen. Er hebt an dieser Stelle die knapp 3.000 Schülerinnen und Schüler hervor, die erfolgreich kurzfristig hätten beschult werden können. Das neue Leitbild finde er sehr gut. Er sei beeindruckt, dass die Verwaltung gerade in der hektischen und bewegten Zeit, in welcher selbst die Sicherstellung der Grundbedürfnisse für alle hier angekommen geflüchteten Menschen eine Herausforderung dargestellt habe, zeitgleich das Integrationskonzept entwickelt habe. Das Integrationskonzept greife eine Vielzahl von Notwendigkeiten auf und gebe gute Impulse für die weitere Integrationsarbeit. Gleichzeitig werde der Blick allerdings auch auf die noch anfallenden Aufgaben gelegt, besonders in den Handlungsfeldern Arbeit und Bildung. Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sei zurückgegangen und eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler aus den VK-Klassen hätten diese bereits wieder verlassen, sodass für sie nun der Eintritt in den Arbeitsmarkt von großer Wichtigkeit sei.
Herr Brantin bemerkt, dass sich seit der Auflage des bisherigen Konzeptes im Jahr 2006 einiges rasant verändert und entwickelt habe. Eine Neuauflage des Konzeptes sei daher dringend geboten gewesen und hervorragend gelungen. Die Integration von rund 800 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016 zeige, dass Enormes geleistet wurde.
Frau Griepentrog schließt sich dem Dank an Herrn Frankenberger und der Verwaltung an und hebt ebenfalls hervor, dass sowohl die Verwaltung als auch besonders die Aachener Schulen eine gute Leistung erbracht hätten bei der Integration so vieler Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund. Sie merkt jedoch an, dass aus ihrer Sicht der Verbleib in VK-Klassen von 2 Jahren bei Weitem nicht ausreiche. Spätestens mit dem Übergang in eine Ausbildung stelle sich heraus, dass die Deutschkenntnisse noch nicht ausgereift genug seien. Obwohl ein Großteil der Schülerinnen und Schüler über die notwendige Intelligenz und die Auffassungsgabe verfügen würden, mangele es an den Sprachkenntnissen. Dies könne man von den Schülerinnen und Schüler in der kurzen Zeit jedoch nicht erwarten. Daher plädiere sie für eine zusätzliche Deutschförderung in der Sekundarstufe I.
Herr Fischer betont, dass dieser aktuelle Paradigmenwechsel auch auf der Bundesebene stattfinden müsse. Das Leitbild des Integrationskonzeptes sollte ausgeweitet werden auf „Deutschland-Das sind wir alle!“. Er wünsche sich von der Bundesregierung ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz, nach dem die Menschen mit Fluchthintergrund, die in Deutschland eine Schule besuchen und in den Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der mit dieser Vorlage vorgestellte Entwurf des neuen Integrationskonzeptes der Stadt Aachen wurde in den vergangenen drei Jahren in einem breit angelegten partizipativen Prozess erarbeitet. Das erste Integrationskonzept der Stadt Aachen stammt aus dem Jahr 2006 und orientierte sich an den zum damaligen Zeitpunkt als integrationsrelevant identifizierten Handlungsfeldern. Insbesondere die zwischenzeitlich erfolgten gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bedingten eine Neuaufstellung dieses Konzeptes. Zudem schreiben die Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren ein aktuelles Integrationskonzept vor, das vom Rat der Stadt verabschiedet ist.
Bei der Erarbeitung des vorliegenden Integrationskonzeptes wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während das alte Konzept unter dem Eindruck des gerade in Kraft getretenen neuen Zuwanderungsgesetzes und des SGB II, insbesondere unter dem Aspekt des „Förderns und Forderns“ entwickelt wurde, formuliert das neue Konzept Ideen aus dem Blickwinkel einer integrativen Stadtgesellschaft, in der Menschen aus ca. 150 Nationen und 19 Religionsgemeinschaften leben. Grundvoraussetzung für diese neue Perspektive ist das Einnehmen einer gemeinsamen Haltung als Grundlage der Integrationsarbeit. Diese „Aachener Haltung“ wird als Leitbild dem Integrationskonzept vorangestellt. Auf deren Grundlage wurde der partizipative Beteiligungsprozess durchgeführt.
In zwei aufeinander folgenden Verfahren wurde unter Beteiligung relevanter Dienststellen der Stadt Aachen und der StädteRegion, den Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, dem Jobcenter, den Kammern, Migrantenorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien das vorliegende Konzept erarbeitet. In der ersten Phase wurde dabei eine theoretische Herangehensweise gewählt, die über die vier Themenfelder
-interkulturelle Öffnung
-Anerkennungskultur
-Zusammenleben im Quartier
-gesellschaftliches Engagement und Teilhabe
Ziele der Integrationsarbeit diskutiert und formuliert.
In der zweiten Phase standen praktische Umsetzungsaspekte im Vordergrund. Dabei wurden folgende neun kommunale Handlungsfelder identifiziert:
-Arbeit/Weiterbildung
-Sprache/Bildung
-Wohnen- und Sozialplanung
-Sport
-Gesundheit
-Kultur
-Religion
-Sicherheit/Rassismus/Extremismus
-Öffentlichkeitsarbeit/Presse.
Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Beteiligungsprozesses wurden im Austausch mit den Expert/innen der Handlungsfelder konkrete Maßnahmen entwickelt.
Der so entstandene Entwurf des Konzepts wurde abschließend am 15.02.2018 in einem interfraktionellen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Wohlfahrtsverbände und der Migrantenorganisationen diskutiert. Die dort erarbeiteten Änderungswünsche wurden bereits im nun vorliegenden Konzept berücksichtigt.
Das neue Integrationskonzept der Stadt Aachen enthält fünf teilweise umfangreiche Kapitel. In der Einleitung wird ausführlich die Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes begründet. Kapitel zwei beinhaltet Statistiken und eine Bestandsaufnahme der Aachener Integrationsstruktur. In Kapitel drei werden die vier Themenfelder der Integrationsarbeit beschrieben. Die neun Handlungsfelder mit ihren in insgesamt zehn Fachgesprächen erarbeiteten Maßnahmen werden in Kapitel vier vorgestellt. Kapitel fünf erläutert den Prozess der Umsetzung.
Zur schnellen Orientierung ist dem Anhang des Konzepts eine tabellarische Maßnahmenübersicht beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Neuaufstellung des Integrationskonzeptes werden in den einzelnen Handlungsfeldern Zielsetzungen geschärft und neue festgelegt. In diesem Zusammenhang ergeben sich neue Handlungsempfehlungen für laufende Maßnahmen und bedarfsorientierte neue Maßnahmen. Es ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Integration ist ein fortlaufender Prozess. Zusätzliche Mittel für Sachausgaben in Höhe von 50.000 € wurden dem KI vom Land zur Verfügung gestellt. Sollte sich im Rahmen der Umsetzung einzelner Maßnahmen ein zusätzlicher finanzieller Bedarf ergeben, ist dieser jeweils in gesonderter Vorlage dem jeweiligen Fachausschuss und/oder dem Finanzausschuss/ dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Vorrangig sind mögliche Fördermittel zu beantragen. Für folgende Maßnahmen wird sich ggf. für die Haushaltsjahre 2019 ff. ein zusätzlicher dann haushalterisch zu deckender Bedarf ergeben:
Maßnahmen | Gegebenenfalls finanzielle Auswirkungen ab HH 2019 | Bemerkung | Priorität | Planungs- horizont | Beteiligte |
1. Handlungsfeld 1: Arbeit / Weiterbildung: Sprache/Beratung, Qualifizierung, Koordinierung von Integrationsmaßnahmen (Interkulturelles Fallmanagement, Verstetigung des kommunalen Fallmanagements: | 163.500 € jährlich 1,5 Stellen Fallmanagement | Zusätzlicher Personalbedarf im FB 56 ab 2019 Antrag zur Fortführung der Clearingsstelle – Fallmanagement im AsylbLG an FB 11 am 13.02.2018 gestellt | hoch | kurzfristig | FB 56 |
2. Handlungsfeld 3: Wohnen / Sozialplanung Umsetzung des Konzeptes zum Quartiersmanagement und bedarfsgerechter Ausbau des Quartiersmanagements. | Zur Zeit noch nicht bezifferbar | Der Ausbau erfolgt derzeit durch eine neue Stelle Kronenberg / Kullen. Weitere Kosten ggf. durch Einrichtung weiterer Stellen (Einrichtung Stadtteilbüro) sind zurzeit nicht bezifferbar. Zu beantragen durch FB 56 | hoch | kurzfristig | FB 56 |
3. Handlungsfeld 4: Sport Eigenes Budget für den Vereinssport und für offene Angebote, um die integrative Funktion der Sportvereine zu unterstützen | 25.000€ | FB Sport 20.000€ sind im Haushaltsjahr 2018 angesetzt. Verstetigung des Ansatzes in den Folgehaushaltsjahren und ggf. Erhöhung um weitere 5.000€ | hoch | kurzfristig | FB 52 |
4. Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit / Presse Imagekampagne um das Zugehörigkeitsgefühl von zugewanderten Menschen im Sinne von „Aachen – das sind wir alle“ zu stärken | 15.000,- | Aufwendungen sind als Projektmittel zu beantragen, gesonderte Vorlage | mittel | mittelfristig | FB 13, FH Aachen, KatHo |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 86799
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=86799
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-04-09 FB 56_0150_WP17 Neuaufstellung des I SAO.pdf
7.11.2024
4.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 03.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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