Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen
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Herr Baal stellt zunächst fest, dass seitens seiner Fraktion noch einige Rückfragen bzw. Anmerkungen bestehen würden.
So sei in § 3 (1) Ziffer 1. festgelegt, dass keine hochprozentigen alkoholischen Getränke zugelassen seien, wohl aber die Herstellung und der Verkauf von Likören und Geisten aus Obst.
Dies sei insofern ein Widerspruch, da man Obstgeiste wohl zweifellos den hochprozentigen Getränken zuordnen müsse.
Herr Feiter stimmt dem zu, bekräftigt jedoch, dass die Verwaltung mit dieser Satzung eine gewisse Öffnung der starren Regelungen der alten Satzung vornehmen wolle.
Herr Baal regt zunächst eine Abstimmung mit dem städtischen Rechtsamt an. Herr Feiter teilt hierzu mit, dass die Satzung bereits mit dem Rechtsamt abgestimmt worden sei.
Frau Coracino hält § 4 der neuen Satzung generell nicht mehr für zeitgemäß, da in der heutigen Zeit eine Nachfrage nach lebenden Tieren wohl eher nicht mehr bestehe. Für sie stelle sich daher die Frage, warum diese Vorschrift überhaupt noch in der neuen Satzung eingearbeitet worden sei.
Frau Ströbele geht davon aus, dass dies aus der alten Satzung übernommen worden ist.
Herr Moselage sieht bei den zugelassenen Lebensmitteln zum direkten Verzehr wie beispielsweise Hähnchengrill, Reibekuchen etc. die Gefahr, dass der Wochenmarkt dadurch sehr schnell Jahrmarktscharakter bekomme.
Herr Feiter stellt hierzu fest, dass es den Händlern auf den Wochenmärkten generell schlechter gehe und die Verwaltung daher mit diesen Öffnungen die Verweildauer auf diesen Märkten erhöhen wolle. Es dürfe und solle natürlich kein Rummel entstehen, anderseits strebe die Verwaltung jedoch eine gewisse Öffnung an.
Für Herrn Baal stellt sich die Frage, wieso in § 6 (7) bei Widerruf der Zuweisung nur im Falle des § 6 (6) Ziffer 1 die bereits entrichteten Gebühren nicht erstattet werden sollen. Er sehe auch in den anderen Widerrufsgründen eine Grundlage, bereits entrichtete Gebühren nicht zu erstatten.
Frau Hörmann greift nochmals die Thematik der Lebensmittel zum direkten Verzehr auf.
Sie könne nachvollziehen, dass die Verweildauer auf den Märkten verlängert werden solle. Sie habe jedoch die Sorge, dass professionelle Händler (Imbissbuden, Glühweinstände) möglicherweise die anderen verdrängen könnten, weil diese Profis auch in der Lage wären, höhere Standgebühren zu zahlen.
Weiterhin bemerkt sie, dass in § 10 (2) Ziffer 4. festgelegt sei, dass keine Fischbrühe auf dem Marktgelände ausgeschüttet werden dürfe. Werde dies auch kontrolliert?
Herr Feiter entgegnet hierzu, dass die Satzung die örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln solle. Die Fischständen würden über Wannen verfügen, in denen die Brühe aufgefangen werden müsse. Dass dies in der Praxis nicht immer geschehe, sei ein bereits seit Jahrzehnten bekanntes Ärgernis.
Nichtsdestotrotz sei die Verwaltung froh, auf dem Aachener Wochenmarkt drei Fischhändler zu haben.
Herr Becker schlägt vor, die Verwaltung zu bitten, die Satzung nochmals zu überarbeiten und die in der Sitzung vorgetragenen Anregungen einzufügen, mit dem Ziel, die Attraktivität der Märkte zu steigern, dabei aber den eigentlichen Charakter des Wochenmarktes zu erhalten.
Beschluss
Technische Details
ID: 8681
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=8681
Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 25.10.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Status
- gemischt