Sicherstellung der zukünftigen Mobilität,Antrag der Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen vom 01.08.2017
FB 61/0906/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Breuer teilt mit, die Koalition aus CDU und SPD werde die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Herr Achilles erklärt, er habe nichts anderes erwartet. Er habe aber hierzu einiges zu sagen. Aus seiner Sicht sei Kern des Problems, dass immer darauf verwiesen werde, Bund und Land würden die Probleme nachhaltig lösen. In Wirklichkeit werde die Industrie geschützt, nicht der ÖPNV;hier würden sogar noch Tickets abgeschafft. Im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses fehle ihm eine Politik, die bereit sei, Entscheidungen zu treffen und es fehle die Konsequenz, Maßnahmen umzusetzen. Er habe Sorge, dass die Entscheidungen an Gerichte abgegeben werden. Der Ausschuss müsse sich auf seine Aufgaben zurückbesinnen. Aachen brauche dringend einen Verkehrsentwicklungsplan und Leute, die das umsetzen, damit Fahrverbote vermieden werden.
Herr Fischer schließt sich seinem Vorredner an. Die Maßnahmen, die in der Vorlage genannt sind, seien positiv, aber es würden wichtige Maßnahmen des Luftreinhalteplans für Aachen fehlen bzw. seien nicht umgesetzt, z. B. für das Parkhaus Büchel. Auch die Bezirksregierung habe einige Punkte bemängelt. Es fehle der Plan B. Optimieren würde an dieser Stelle nicht reichen.
Auch Herr Siepmann schließt sich seinen Vorrednern an. Die Maßnahmen seien konkret benannt, z. B. Ausweitung des ÖPNV-Angebotes, ein P + R Konzept für Pendler u. a.
Frau Breuer ist der Meinung, es sei schon einiges beschlossen und geleistet worden.Natürlich sei es nie genug. Zum Parkhaus Büchel erinnert sie daran, dass es verkauft sei, so dass die Stadt Aachen nicht mehr darüber bestimmen könne.
Herr Neumann sieht sehr wohl Einflussmöglichkeiten der Stadt auf das Parkhaus. Das koste aber viel Geld, was man nicht auszugeben bereit sei. Es würde aber der Gesundheit der Menschen dienen.
Frau Rhie bittet darum, nun abzustimmen. Die Koalition habe beschlossen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum Thema „Sicherstellung der zukünftigen Mobilität“ beantragt die Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung in Anbetracht zu erwartender Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge in der Aachener Innenstadt mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen.
Das Konzept soll sich auf mögliche Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor für einen Zeitraum nach 2025 beziehen, Planungssicherheit für die Aachener Bürger bieten und attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr anbieten. Konkret benannt sind Radvorrangrouten, bessere und breitere Radwege durch Reduktion des straßengebundenen Parkraums, ein P+R-Konzept für Berufspendler und eine Ausweitung des ÖPNV-Angebotes. Hierfür sollen ausreichend Finanz- und Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Begründet wird dies mit den zu erwartenden Fahrverboten infolge der anstehenden Rechtsprechung, der übergeordneten Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines frühzeitigen und vorausschauenden Handelns. Die Piraten leiten daraus ab, dass frühzeitig ein konkretes Datum für ein Fahrverbot zu kommunizieren sei, um genügend Zeit für die Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen zu bieten.
Aktueller Sachstand
Der Luftreinhalteplan, in dem sich die notwendigen Fahrverbote wiederfinden müssen, befindet sich aktuell in der 2. Fortschreibung durch die Bezirksregierung (geplant in 2018).
Zum Thema Fahrverbote liegt zwischenzeitlich das Urteil des BVG Leipzig vor. Dieses hatte am 27. Februar 2018 die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält. Der Beklagte sei verpflichtet, im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen. (…)
Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Stuttgart hat das Verwaltungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass lediglich ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt.
Bei Erlass dieser Maßnahme wird jedoch - wie bei allen in einen Luftreinhalteplan aufgenommenen Maßnahmen - sicherzustellen sein, dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Insoweit ist hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.
Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in Betracht zu ziehen.
Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung.” (aus: Pressemitteilung Nr.9/2018 des Bundesverwaltungsgerichts)
Danach sind Fahrverbote grundsätzlich möglich, dies jedoch nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Für Aachen, das ebenfalls durch die deutsche Umwelthilfe beklagt ist, wird die Fortsetzung des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht für Juni erwartet.
Die Verwaltung ist optimistisch, dass bei konsequenter Umsetzung der geplanten kommunalen Maßnahmen und gleichzeitiger Hardware-Nachrüstung von Dieseln (durch die Automobilindustrie) verbunden mit einer nachhaltigen Mobilitätspolitik des Bundes und des Landes ein Fahrverbot für die Stadt vermieden werden kann.
Zu den Maßnahmen, die in verschiedenen Förderprogrammen angemeldet werden, gehören unter anderem die Elektrifizierung von Bussen, die Erprobung von autonom fahrenden Bussen in der Praxis, die Umrüstung von Diesel-Bussen mit SCRT-Filtern sowie ein umfangreiches Umsteigerprogramm für Betriebe, um gezielt Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den Umweltverbund zu verlagern, auch mithilfe moderner, digitaler Werkzeuge. Aber auch die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten – unter anderem KEP-Dienste und Taxen – ist der Stadt ein wichtiges Anliegen. Eine Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr soll durch die Beantragung weiterer Radvorrangrouten, Lückenschließungen im Radwegenetz, Radabstellanlagen und Mobilitätsstationen erreicht werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden Fördergelder dringend benötigt. Die Beantragung in verschiedenen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt derzeit viele Ressourcen in Anspruch. Enge Antragsfristen, verschiedene Fördersätze und Förderbedingungen unterschiedlicher Fördergeber, die Ansprüche und Wünsche der beteiligten Partner sowie die damit zu erzielenden Wirkungen auf die Luftreinhaltung sind hierbei zu berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich viele Maßnahmen noch in der Ausarbeitungsphase, so dass erst zu einem späteren Zeitpunkt eine ausführliche Darstellung erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 86819
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=86819
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-03-12 FB 61_0906_WP17 Sicherstellung der z SAO.pdf
7.11.2024
666.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 03.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:35