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Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung derÖffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0929/WP17 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung derÖffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zum Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Hußmann von der GRÜNE-BF die Leitung der Sitzungsleitung. Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns sowie Frau Doris und Herr Dieter Müller von der SPD-BF nehmen wegen Befangenheit im Besucherbereich Platz und beteiligen sich nicht an der Aussprache.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie die Vertreter des Vorhabenträgers und Herrn Göbbeles als Verkehrsgutachter.

Herr Willen verweist auf die Vorlage und erläutert, dass vor ca. einem Jahr die Programmberatung erfolgt sei. Seinerzeit seien von der Bezirksvertretung 7 Punkte zur Klärung aufgegeben worden.

Es sollte zwischen dem Wohngebiet Im Kollenbruch und dem Neubaugebiet zur Abschotterung eine

geeignete Raum- und Grünplanung geschaffen werden. Ursprünglich habe es einen Wall zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor dem Gewerbegebiet gegeben. Dieser Wall sei aber nicht mehr erforderlich, da aus stadtplanerischer Sicht keine Trennungsnotwendigkeit zwischen Wohngebieten bestehe. Stattdessen solle das Neubaugebiet mit dem Bestandsgebiet zusammen wachsen. An der Grenze zum Starenweg solle eine Wegeverbindung geschaffen werden, doch stoße man dort an sechs vorhandene Garagen in Privateigentum. Es sei geplant, parallel zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen, so dass bei einem Eigentümerwechsel die Stadt Aachen ein Grundstück erwerben könne, um die Fußwegverbindung zu schaffen.

Ferner solle die klimatische Situation im bestehenden Wohngebiet nicht verschlechtert werden. Die aus dem Bachtal kommenden Kaltströme sollen weiterhin fließen. Eine fachtechnische Stellungnahme zum Klimaschutz besage, dass sich durch die neue Bebauung des Gebietes und den Abriss des vorhandenen Baukörpers die Situation verbessere.

Weiterhin sei ein Quartiersplatz gefordert worden, um die Integration in das Bestandsgebiet zu fördern. Aufgrund des Ratsbeschlusses müssen in Neubaugebieten große Spielflächen geschaffen werden. Da im Umfeld einige Spielplätze vorhanden seien, könne die Fläche durch einen Reduzierungsfaktor relativiert werden, dennoch befinde man sich bei einer Größenordnung von 2.700 qm. Da die Stadt Aachen nicht dazu in der Lage sei, alle öffentlichen Flächen zu pflegen, solle neben einer großen öffentlichen Grünfläche auch eine private Grünfläche mit einem dauerhaften Benutzungsrecht für die Öffentlichkeit festgesetzt werden. Deren konkrete Ausgestaltung müsse noch festgelegt werden.

Im Projekt sei zwar eine Kindertagesstätte vorgesehen, eine Ausweisung einer Sonderfläche für den Gemeinbedarf sei abweichend von der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet aber nicht notwendig. Der Investor stehe mit der Stadt Aachen über den Bau der KiTa in Verhandlungsgesprächen. Das Konzept sehe ein Gebäude vor, in dem eine KiTa und darüber Wohnraum untergebracht werden könne. Sofern irgendwann der Bedarf der KiTa nicht mehr gegeben sei, könne das komplette Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bezüglich des Knotenpunktes Niederforstbacher Straße/Münsterstraße komme der Verkehrsgutachter zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr ausreichend leistungsfähig sei. Insofern sei eine bauliche Ertüchtigung nicht erforderlich.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Willen für den Vortrag. Unter Hinweis auf die Fragen in der Einwohnerfragestunde bittet sie darum, das städtebauliche Konzept über Power-Point vorzustellen und kurz über die Planungsgrundzüge zu informieren.

Herr Willen geht davon aus, dass den meisten Bürgerinnen und Bürger die Planung aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren bekannt sei. Es sei ein Erschließungssystem mit öffentlichen Verkehrswegen, das am Zehntweg anschließe. Diese Ringerschließung solle für den Zweirichtungsverkehr offen sein und zusätzliche Anbindungen an die Beckerstraße und die Niederforstbacher Straße erhalten. Der Verkehrsraum sei multifunktional zu nutzen und solle als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen werden, da voraussichtlich viele junge Familien in das Gebiet ziehen würden. Natürlich seien auch Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum geplant. Eine zentrale Grünfläche solle an den Vennbahnweg anschließen und über einen Landschaftsbalkon einen Blick auf das Münsterländchen ermöglichen. Es sollen insges. 270 Wohneinheiten zum großen Teil in Geschosswohnungsbau untergebracht werden, der sich zum Zehntweg, Niederforstbacher- und Beckerstraße orientieren solle.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen habe vorgegeben, dass die zentrale Mitte städtebaulich betont werde. Dort werde daher eine dreigeschossige Bebauung mit einem zurückspringenden Obergeschoss vorgesehen. Die anderen Baufelder sollen mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Für den ruhenden Verkehr insbesondere für die Geschosswohnungen sind Tiefgaragenstellplätze, für die Einfamilienhäuser sei jeweils eine Garage geplant.

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet, das auf S. 28 der Vorlage dargestellte schematische städtebauliche Konzept zu kommentieren.

Herr Willen kommt der Bitte nach und erklärt, dass die Hochbauplanung parallel zum Bebauungsplan gereift sei. In intensiven Gesprächen seien die Bauvorhaben in den Bebauungsplan bereits eingearbeitet worden. An zwei Stellen bestehe die Möglichkeit, komplett fußläufig auf den Vennbahnweg zu gelangen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich nochmals für die Planungsarbeit. Es handele sich um ein großes Projektgebiet mit 55.000 qm Fläche, in das Herr Willen seit über einem Jahr viel Mühe und Ideen eingebracht habe. Es seien z. B. Tiefgaragen geplant worden, damit Parkplätze nicht im öffentlichen Raum entstehen. Um eine städtebaulich schöne Lösung zu erreichen, sei das Geländeprofil über eine Terrassierung aufgenommen worden. Aufgrund der derzeitigen Situation bestehe dringender Handlungsbedarf. Das städtebauliche Konzept passe sehr gut zu Brand und finde daher Zustimmung bei CDU und SPD-Fraktion. Bei dem nun zur Beratung anstehenden Projekt handele es sich um einen Angebotsbebauungsplan, der Spielraum für Abweichungen einräume. Da durchaus die Möglichkeit bestehe, dass die jeweiligen Bauvorhaben von einem anderen Investor verwirklicht werden, wolle sie gerne sicherstellen, dass das städtebauliche Konzept für Brand so umgesetzt wird, wie ursprünglich vorgestellt. Die CDU-BF habe gemeinsam mit der SPD-BF einen Beschlussantrag verfasst. Demnach werde der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und dem Rat und dem Planungssauschuss empfohlen, auf dieser Basis zu beschließen. Allerdings solle dies mit einigen Änderungen bzw. Ergänzungen verknüpft werden.

So solle das städtebauliche Konzept auf den Bebauungsplan übertragen werden, d. h. im BP 978 sollen die Geschossigkeiten und die Freiflächen zwischen den Gebäuden festgeschrieben werden. Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf seien die Höhen der Gebäude teilweise bis zu 14 m möglich. Es seien aber ursprünglich Gebäude mit max. 3 Geschossen plus Staffelgeschoss vorgestellt worden, die so auch im Bebauungsplan verankert werden sollten.

Ferner seien 187 Ersatzpflanzungen für die entfallenden Bäume zu schaffen, die allerdings nicht alle in diesem Gebiet untergebracht werden könnten. Dennoch sollte versucht werden, möglichst viele Bäume im Gebiet und damit auch im Straßenraum zu pflanzen. Alternativ könnten auch Hecken auf den Tiefgaragen oder an den Randbereichen gepflanzt werden. Hierzu erwarte sie einfach mehr Flexibilität, auch seitens des Umweltamtes. Wichtig sei den Fraktionen auch die fußläufige Anbindung an den Vennbahnweg. Die E-Mobilität in der Stadt Aachen schreite voran und sie würde es begrüßen, wenn eine öffentliche Ladesäule und ein Car-Sharing-Parkplatz eingerichtet werden könnten. Letztendlich müsse auch an die Mehrbelastung der Heuss-, Rombach- und Hochstraße gedacht werden. Dies seien Knotenpunkte in Brand, die einer starken verkehrlichen Belastung ausgesetzt sind. Bezüglich des öffentlichen Nahverkehrs gebe es zwar eine Bushaltestelle an der Niederforstbacher Straße, doch sei die Taktfrequenz zu gering und die Anbindung somit nicht optimal. Deshalb bitte sie darum, diese Problematik nochmals aufzugreifen. Begrüßt würden die Anlegung eines Quartiersplatzes und natürlich der Bau einer weiteren KiTa. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Festschreibung der 90 geplanten öffentlichen Parkplätze für die 270 neuen Wohnungen.

Herr Hellmann von der SPD-BF ist über den qualitativ hochwertigen Vorschlag der Verwaltung erfreut und begrüßt eine Umsetzung in der Form, wie der Vorschlag mit dem städtebaulichen Konzept vorgestellt wurde. Letztendlich habe man es mit einer Industriefläche in diesem Gebiet zu tun, die entsprechend im Flächennutzungsplan ausgewiesen sei. Theoretisch hätte es auch eine Nachfolgenutzung eines vergleichbaren Betriebes geben können. Deshalb sei man umso mehr erfreut, dass ein Investor das Gebiet neu überplant habe, um dort ein hochwertiges Wohngebiet zu entwickeln. Wichtig sei die Übernahme des städtebaulichen Konzeptes. Schon bei der Bürgeranhörung seien aus Sorge, dass dieses Gebiet zu sehr verdichtet werde, zahlreiche Anfragen und Verbesserungsvorschläge eingebracht worden. Der Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach neuem Wohnraum und den Interessen des bestehenden Umfelds sei in dem Konzept gut gelöst worden. Es sollte deshalb genauso festgeschrieben und umgesetzt werden. In der Vorlage habe er gelesen, dass Kühlanlagen bis zu 1,5 m Höhe installiert werden könnten. In der Schagenstraße seien Wärmetauscheranlagen auf den Dächern der neuen Häuser Ecke Rombachstraße installiert worden. Seiner Meinung nach würden diese Installationen das Gebiet nachhaltig optisch beeinträchtigen. Gerade bei der vorgesehenen Terrassierung des Tuchmacherviertels sollten derartige Aufbauten vermieden werde. Bezüglich des angesprochenen Brunnens wäre zu überlegen, ob dieser im öffentlichen Raum angelegt werden könnte. Zwei Drittel der Bäume sollten innerhalb des Neubaugebietes gepflanzt werden, so dass nur ein Drittel offen bliebe. Seinerzeit habe der Bürgerverein Brand gute Erfahrungen mit den sog. Obi-Bäumen gemacht. Demnach habe man über den Bürgerverein Brand die Kosten für in privateigenen Gärten gepflanzte Bäume erstatten können.

Seine Frage an Herrn Willen gehe dahin, wie der 30 % Anteil sozialer Wohnungsbau organisiert werde und ob diese Wohnungen durch den Investor im Baugebiet erstellt werden oder an anderer Stelle angesiedelt werden könnten. Er tendiere dazu, die 30 % sozialen Wohnungsbau in verschiedenen Gebäuden innerhalb des Bebauungsplangebiets unterzubringen.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF fragt nach, ob die beiden angeführten Punkte Klimaanlage und öffentlicher Brunnen Bestandteil des gemeinsamen Erweiterungsantrages von CDU und SPD-BF seien.

Herr Hellmann von der SPD-BF antwortet, dass die Punkte nicht Bestandteil dieses Beschlussantrags seien, aber dem Beschluss im Sinne von Prüfaufträgen hinzugefügt werden sollten.

Herr Depenbrock von der GRÜNE-BF begrüßt das Projekt und ist erfreut, dass in diesem Gebiet endlich etwas geschehe. Auch die vorgetragenen Ergänzungen von CDU und SPD-BF seien weitgehend konsensfähig. Auch seine Fraktion plädiere für den Erhalt der Bäume oder zumindest Ersatzpflanzungen in räumlicher Nähe sowie die Anbindung der Fußgänger und Radfahrer an den Vennbahnweg, die Einrichtung eines Car-Sharing-Stellplatzes und die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung. Darüber hinaus schlägt er vor, Solar- oder Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung vorzusehen. Ferner solle geprüft werden, ob Blockheizkraftwerk oder Fernwärme ökologisch sinnvoll genutzt werden könne. Außerdem werde darum gebeten, im Zuge der Infrastruktur weitere Ladestationen für E-Fahrzeuge vorzusehen.

Ratsherr Blum von der FDP begrüßt den Bebauungsplan und stellt fest, dass der Investor sehr viel Mühe auf die Anpassung des Gebietes in dieser Gegend gelegt habe. Der vorgelegte Beschlussvorschlag der CDU und SPD-BF werde von seiner Partei unterstützt. Die angesprochenen Punkte sollten so im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF nimmt auf die Ausführungen von Herrn Depenbrock zur Solar- und Photovoltaikanlage Bezug und erklärt, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung Brand immer daran gelegen sei, einstimmig Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Diesen ergänzenden Beschlussvorschlag halte sie aber nicht für konsensfähig. Solar- oder Photovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerk oder Fernwärme sollten nicht festgeschrieben werden, da man dem Bauherrn die Freiheit lassen sollte, selbst darüber zu entscheiden.

Herr Willen hält es aufgrund des engen Zeitplans des Vorhabenträgers für schwierig, für alle offenen Fragen abschließende Antworten und Lösungen zu finden. Für die nächste Sitzung des Planungsausschusses werde die Zeit genutzt, um die Punkte konkret anzuschauen und Vorschläge mit einer ergänzenden Tischvorlage zu unterbreiten.

Für Herrn Hellmann von der SPD-BF handelt es sich um zwei unterschiedliche Prioritäten. Bei den ersten beiden Punkten handele es sich um die Festschreibung des städtebaulichen Konzeptes im Plan und die konkreten Geschosshöhen. Dies könnte bis zur Tagung des Planungsausschusses entsprechend festgelegt werden. Die anderen Punkte aus dem Beschlussantrag müssten in einem weiteren Prozess geklärt werden.

Herr Auler von der CDU-BF findet, dass Brand sich nicht der Aufgabe des Wohnungsbaus entziehen könne. Dies sei auch nicht gewollt. In Brand entstünden weiterhin sehr viele Neubaugebiete. Die neuen Brander Einwohner müssten aber auch integriert werden. Brand besitze dafür eine gute Struktur und funktionierende soziale Netzwerke. Es brauche allerdings auch Zeit und Gelegenheit sowie eine gute Infrastruktur. Es würden KiTa benötigt, ebenso Schulen mit genügend Plätzen. Auch die Vereine müssten in die Lage versetzt werden, mit den zusätzlichen Einwohnern zurechtzukommen. Deshalb sollten die Anträge, die aus den Vereinen kommen, unterstützt werden.

Herr Hußmann fasst abschließend zusammen, dass die CDU und SPD-BF verschiedene Erweiterungspunkte zur Beschlussfassung beantragt haben, die konsensfähig seien. Zum anderen habe Herr Depenbrock von der GRÜNE-BF einige Punkte angeführt, zu denen die CDU-BF keine Zustimmung signalisiert habe. Er bette deshalb diese Zusatzpunkte zunächst in einen eigenen Beschlussvorschlag ein.

Herr Hußmann lässt über folgenden den Beschlussantrag der GRÜNEN-BF abstimmen:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. §4 Abs. 1BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. §2 Abs. 1BauGB die Aufstellung und gem. §3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße - unter Berücksichtigung folgender Maßgaben - zu beschließen:

1.Alle Gebäude sollen mit Solar- und/oder Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

2. Die Nutzung von Blockheizkraftwerk und Fernwärme sind zu prüfen und die Lösung zu implementieren, die ökologisch am sinnvollsten ist.

3. Die notwendigen Vorbereitungen für eine mögliche Installation von Ladestationen für E-Mobilität sind zu treffen.

4. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung von Nr. 144 des Flächennutzungsplanes von 1989 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.“

Der Beschlussantrag erhält zwei Ja-Stimmen und wird somit mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Sodann lässt Herr Hußmann über den erweiterten Beschlussantrag der SPD und CDU BF abstimmen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. §4 Abs. 1BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. §2 Abs. 1BauGB die Aufstellung und gem. §3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße- unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu beschließen: 1.Die Realisierung des städtebaulichen Konzepts des Tuchmacherviertels (Abbildung 5, Quelle PBS, S. 10 der Begründung) ist sicherzustellen. 2.Die in diesem Konzept festgelegten Baufenster und Geschossigkeiten sind in dem Rechtsplan verbindlich festzusetzen, so dass höhere Geschossigkeiten, aber auch abweichende Verbindungen von Baukörpern ausgeschlossen sind. 3.Mindestens 2/3 der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet zu realisieren, insbesondere in den Randbereichen zur vorhandenen Bebauung und zum Vennbahnweg. Die übrigen Ersatzpflanzungen sind im Umfeld des Plangebietes sicherzustellen. 4.Die Privatsphäre der Altbebauung ist durch geeignete Raum-und Grünplanung (Bäume, Hecken, Sträucher) verbindlich vorzuschreiben. 5.Die Anbindung des Viertels an die Vennbahn für Fußgänger und Radfahrer ist zu gewährleisten. 6.Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze, derzeit 81, sind festzusetzen und mindestens 90% sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu verorten. 7.Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die durch die Realisierung entstehenden zusätzlichen Verkehrsströme nicht nur im Plangebiet, sondern auch in den übrigen betroffenen Straßen betrachtet werden. 8.Car-Sharing-Stellplätze sowie öffentliche Ladesäulen für E-Mobilität sollen im Plangebiet bereitgestellt werden. 9.Die Anbindung des Viertels an den ÖPNV ist zu optimieren. 10.Im Plangebiet ist eine mindestens 5-zügige Kita zu realisieren. 11.Die dauerhafte, öffentliche Nutzungsmöglichkeit des Quartierplatzes ist sicherzustellen. 12. Es soll geprüft werden, ob Klimaanlagen/Wärmetauscher auf den Dächern notwendig sind. 13. Prüfung des möglichen Erhalts des öffentlichen Brunnens aus dem Bestand. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 144 des FNP 1989 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr.144 des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978-Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- in der vorgelegten Fassung.

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Bebauungsplanverfahrens / Beschlusslage (Bebauungsplan)

- Programmberatung PLA: 06.04.2017(FB 61/0650/WP17)

- Programmberatung Bezirk: 10.05.2017(FB 61/0650/WP17)

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 12.06. bis zum 23.06.2017

- Termin der öffentlichen Anhörung: 14.06.2017

- Beteiligung der Behörden: vom 12.06.2017 bis zum 17.07.2017

Es soll ein Angebotsbebauungsplan in Verbindung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB aufgestellt werden. Auch wenn die Voraussetzungen für einen VEP gem. § 12 BauGB grundsätzlich vorliegen, wurde aufgrund der Größe des Vorhabens und der Vielzahl der definitionsnotwendigen Einzelbauvorhaben auf die Anwendung eines Vorhaben- und Erschließungsplans verzichtet. Durch die Vielzahl an Einfamilienhäusern (98 WE) und Mehrfamilienhäusern (170 WE) sind eine Grundriss- und Detailplanung sowie die Definition eines festen Zeitpunktes zur Fertigstellung sämtlicher Hochbaumaßnahmen erfahrungsgemäß nicht möglich. Insoweit wurde die Variante eines Angebotsbebauungsplans mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gewählt. Die Kombination aus Rechtsplan und vertraglicher Bindung sichert eine Umsetzung der städtebaulichen Ziele in ausreichendem Maße. Für die gewählte Verfahrensart sind die Erstellung eines Umweltberichtes und die Durchführung einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung notwendig. Die beabsichtigte Nutzung des Geländes weicht von den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans ab. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren durchgeführt werden.

1.1.Bisheriger Verlauf des Flächennutzungsplanverfahrens

Zum Verfahren der Neuaufstellung hat am 15.05.2014 der Planungsausschuss, nach Beratung in den Bezirken beschlossen, zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030, einschließlich der für Teilräume beschlossenen Varianten, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) Baugesetzbuch durchzuführen. Die Frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit vom 23.06.2014 – 01.08.2014 statt. Die Bürgeranhörung zu diesem Verfahren erfolgte am 23.06.2014.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand zeitgleich statt. In diesem Rahmen wurde u.a. auch der jetzige Planbereich der Änderung Nr. 144 betrachtet und diskutiert.

Da das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan voraussichtlich vor Genehmigung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 abgeschlossen sein wird, ist auf Grundlage des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes 1980 eine parallele Änderung der Darstellung erforderlich. Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Da die Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ und „landwirtschaftliche Fläche“ des geltenden Flächennutzungsplanes 1980 der Entwicklung von Wohnbaufläche im umschriebenen Planbereich widerspricht, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 erforderlich. Ziel der Änderung Nr. 144 ist, die Ausweisung des Bereiches als „Wohnbaufläche“. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes stellt den in Rede stehenden Bereich bereits als „Wohnbaufläche“ dar. Die Änderung Nr. 144 wäre somit konform mit den Zielaussagen des künftigen Flächennutzungsplanes AACHEN*2030.

2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB (Bebauungsplan)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 12.06.2017 bis 23.06.2017 stattgefunden. Es waren ca. 25 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 14.06.2017 erschienen.

Hauptthema für die Anwesenden war die zusätzliche Verkehrsbelastung, verursacht durch das neue Baugebiet sowie der Einfluss der geplanten Gebäude auf die bestehende Bebauung.

Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:

  • Wegenetz / öffentlicher Personennahverkehr
  • Ruhender Verkehr
  • Umwelt und Landschaft
  • Formales

Von der Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, haben 18 Personen fristwahrend Gebrauch gemacht. Eine anonyme Stellungnahme wurde nach Fristende eingereicht. Auch diese Stellungnahme wurde einer Prüfung und Abwägung zuteil, da der geschilderte Sachverhalt einer näheren Prüfung bedurfte.

Die Bürgerinnen und Bürger sorgen sich vor allem vor möglichen zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Straßen, verursacht durch den Ziel- und Quellverkehr des hinzukommenden Wohngebietes. Außerdem wird befürchtet, dass die Flächen für den ruhenden Verkehr (Stell- und Parkplätze) im Neubaugebiet nicht ausreichen und Freiräume in den angrenzenden Straßenräumen gesucht werden. Gewünscht wurde eine Fuß- und Radwegeverbindung zum Starenweg, um kurze Wege insbesondere zu den Bushaltestellen zu gewährleisten. Die bauliche Dichte und die Gebäudehöhe wurden ebenfalls kritisch beurteilt. Besonders die Anwohnerinnen und Anwohner an den Nahtstellen zwischen Bestandsbebauung und Neuplanung, an der Niederforstbacher Straße, Beckerstraße, Kollenbruch, Zehnt- und Starenweg teilen ihre Befürchtungen mit, dass Aussichten in die Landschaft verbaut und Bestandsgebäudehöhen unmaßstäblich überschritten werden. Sämtliche Anregungen wurden einer Prüfung unterzogen und ein Vorschlag zum Umgang erarbeitet.

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

2.1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB (Flächennutzungsplan)im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan AACHEN*2030 mit Bezug auf die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 hat vom 23.06.2014 – 01.08.2014 stattgefunden. Es wurden für Teilräume Varianten diskutiert, unter anderem war die Fläche der Tuchmacherfabrik Becker Bestandteil dieser Flächendiskussion.

Für das Änderungsverfahren zur Änderung Nr. 144 wurden die Eingaben der Öffentlichkeit aus dem Neuaufstellungsverfahren herausgenommen und im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 144. Änderung vorgezogen abgewogen.

Folgende Themen wurden im Rahmen der Beteiligung angeführt:

  • Erhalt Wegkreuz und Baumgruppen
  • Berücksichtigung des Vennbahnweges
  • Zu- und Abfahrten des zukünftigen Wohngebietes
  • Parkplatzangebot
  • Gemischte Nutzungen

Von der Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, haben – bezogen auf das Plangebiet – vier Personen, u.a. der BUND Gebrauch gemacht. Der BUND wurde damals im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt, wird nunmehr aber der Öffentlichkeit zugeordnet und im Rahmen dieser Abwägung berücksichtigt.

Die Anregungen und Eingaben führen nicht zur Änderung der Darstellung der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980.

Die Notiz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Brand, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung) beigefügt.

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan)

Parallel wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Aseag hat darauf hingewiesen, dass eine Fußwegeverbindung zum Starenweg sinnvoll zur Erreichung der Bushaltestellen erscheint. Die IHK erhebt grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan, weist aber in diesem Zusammenhang auf den Verlust gewerblicher Bauflächen hin und bittet darum, im weiteren Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans (2030) ausreichend gewerbliche Bauflächen für eine nachhaltige Entwicklung vorzusehen. Aufgrund verliehener Bergrechte an die EBV GmbH rät die Bezirksregierung eine Beteiligung der Berechtigten an.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt

3.1 Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Flächennutzungsplan)im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan AACHEN*2030 mit Bezug auf die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Neuaufstellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 beteiligt wurden, hat sich zur konkreten Fläche der Tuchmacherfabrik der BUND geäußert. Der BUND ist mittlerweile kein Träger öffentlicher Belange mehr und wird nunmehr der Öffentlichkeit zugeordnet und im Rahmen dieser Abwägung berücksichtigt.

Die Anregungen und Eingaben führen nicht zur Änderung der Darstellung der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980.

4.Aufstellungs- und Offenlagebeschluss (Bebauungsplan)

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden die Ziele der Planung einer intensiven Überprüfung durch Fachgutachten unterzogen, die Erschließung und Entwässerung geplant und die Auswirkungen auf die Umwelt überprüft. Die städtebauliche Planung wurde hierbei konkretisiert, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich wurden. Das Erschließungskonzept ist eng mit einer konkreten Hochbauplanung verknüpft, die zeitparallel zur Erstellung des Rechtsplanentwurfs durch zwei Architekturbüros erfolgte. Insoweit beruht die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der Tiefgaragen der Gebäude und Geländehöhen einer Vorplanung. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt und eine Ausführungsplanung zu diesem frühen Zeitpunkt nicht sinnvoll erschien, wurden Festsetzungstoleranzen vorgesehen und entsprechend festgesetzt. Als Besonderheit des städtebaulichen Konzeptes ist auf die Geländeterrassierung hinzuweisen, die in drei Ebenen von Nord nach Süd um jeweils 3.00 m abnimmt. Dieses Terrassierungsmodell ist nur umzusetzen, wenn eine Abfangung der Höhenunterschiede z.T. durch Stützmauern erfolgt. Diese Mauern sind somit eng mit dem städtebaulichen und architektonischen Konzept verbunden und bilden ein wiederkehrendes Erkennungsmerkmal des Wohngebietes. Der Vorhabenträger beabsichtigt, das komplette Baugebiet in eigener Regie zu erschließen und den Hochbau umzusetzen. Nur durch diese einheitliche Planung und Umsetzung, in Kombination mit dem Anliegen des Vorhabenträgers, ein attraktives und hochwertiges Vorhaben umzusetzen, sind gute Gestaltungsergebnisse zu erwarten. Dezidierte Festsetzungen, die unumstößlich nur die eine gute Gestaltung zulassen, sind aufgrund der Größe, Komplexität des Gesamtvorhabens und der statischen Festlegung durch den Bebauungsplan nicht denkbar. Erfahrungsgemäß würden diese konkreten Festsetzungen in der Baurealität nicht umsetzbar sein und einen hohen Bedarf an Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach sich ziehen bzw. gute architektonische Entwürfe zum Teil verhindern. Bei den Festsetzungen wurde ein Kompromiss zwischen strenger Regelungsdichte und gewissen Entwicklungstoleranzen gefunden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Verpflichtung des Vorhabenträgers aufgenommen werden, die festlegt, dass die Herstellung der Erschließung sowie die Erstellung aller Gebäude durch die Trägerschaft einer einzigen Vorhabengesellschaft erfolgen müssen. Es soll ausgeschlossen werden, dass z.B. bei einer Veräußerung des Projektes lediglich die Erschließung hergestellt und die Grundstücke für eine individuelle Bebauung vermarktet werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind –wie dargestellt- auf eine Verwirklichung des Vorhabens in der Gesamtheit durch einen Vorhabenträger ausgerichtet und nicht auf individuelle Wünsche von rund 115 privaten Bauherren und ihren Architekten. Insbesondere die Höhenfestsetzungen und die Ausgestaltung der Stützmauern würden bei einer rein individuellen Betrachtungsweise zu keiner befriedigenden städtebaulichen/architektonischen Gesamtlösung führen.

Gegenüber dem Vorentwurf wurde eine zusätzliche Wegeverbindung zur Platzfläche von der Niederforstbacher Straße eingeplant, um eine bessere Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Fläche wurde entgegen der ursprünglichen Planung als private Grünfläche festgesetzt, da nach Einschätzung des Fachbereiches Umwelt öffentliche Spielplatzflächen in ausreichender Anzahl im Plangebiet und der Umgebung zur Verfügung stehen und eine weitere öffentliche Grünfläche und zusätzliche Pflegeaufwendungen nicht sinnvoll erscheinen. Außerdem ist die private Grünfläche durch eine private Tiefgarage unterbaut, was ein Ausschlusskriterium für eine öffentliche Spielplatzfläche darstellt. Um dennoch eine öffentliche Nutzung und die von den politischen Gremien geforderte “Quartiers-platznutzung“ sicherzustellen, soll ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit festgesetzt werden. Durch diesen Kompromiss wird erreicht, dass eine öffentliche Nutzung gesichert ist, die dauerhafte Pflege und Erhaltung der Fläche jedoch durch den Vorhabenträger bzw. dessen Rechtsnachfolger übernommen wird. Das ursprüngliche Erschließungskonzept ging von einer Sperrung der Durchfahrt zur Beckerstraße durch einen Poller aus, um Schleichverkehre bzw. Überlastungen der Wohnstraßen auszuschließen. Durch das Verkehrsgutachten wurde nachgewiesen, dass diese ursprünglich befürchteten negativen Auswirkungen nicht eintreten werden. Demzufolge wurde entschieden, die Verkehrsunterbrechung nicht umzusetzen. Sollte sich im regulären Betrieb der Erschließungsanlagen dennoch ein Problem einstellen, kann die Stadt Aachen jederzeit reagieren und eine Sperrung durch Poller umsetzen. Verursacht durch die Nutzungskonversion einer Spezialimmobilie der Tuchfabrikation in ein zeitgemäßes Wohngebiet ist eine Aufgabe des Vegetationsbestandes verbunden. Die während des Tuchmacherbetriebes gepflanzten und durch Sukzession entstandenen Bäume und Sträucher in Randbereichen und Böschungsverläufen können aufgrund der geplanten Geländeterrassierung nicht erhalten werden. Da ein wesentlicher Anteil der vorhandenen Bäume (116) unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt, ist ein Ausgleich im Umfang von 187 Bäumen erforderlich. Als Ausgleichskonzept soll etwa 1/3 der Bäume im Plangebiet gepflanzt werden, 1/3 außerhalb des Geltungsbereiches durch den Vorhabenträger gepflanzt und 1/3 monetär abgelöst werden. Die Buchenhecke entlang des Vennbahnradweges soll als wesentliches ortsbildprägendes Element erhalten, ergänzt und deren dauerhafter Schutz festgesetzt werden. Gleiches gilt für den Bergahorn am Wegekreuz im Bereich des Kreisverkehrs an der Niederforstbacher Straße. Die benachbarte Rotbuche soll nach dem Wunsch des Fachbereiches Umwelt nicht festgesetzt werden, da zur Freistellung und Stärkung des festgesetzten Bergahorns eine Fällung möglicherweise sinnvoll sein könnte.

Aufgrund des dringenden Bedarfs nach einer zusätzlichen Einrichtung einer Kindertagesstätte wurden in der städtebaulichen Planung die architektonischen Voraussetzungen für den Bau einer fünfgruppigen Einrichtung vorgesehen. Die Verhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule laufen entsprechend. Eine verpflichtende Regelung zur Umsetzung soll in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Entsprechend dem Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses findet der Baulandbeschluss keine Anwendung, der Quotenbeschluss hingegen doch. Der städtebauliche Vertrag soll eine Verbindlichkeit zur Schaffung von 30 % öffentlich geförderten Wohnraum sichern.

Das Ziel der Stadt Aachen für das Plangebiet manifestiert sich im Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030. An dieser Stelle soll die am Ortsrand gelegene und im städtebaulichen Kontext isolierte Gewerbefläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 144 und die Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Durch die Vorhaben-trägergesellschaft wurde ein städtebauliches und architektonisches Konzept entwickelt, welches genau dieses Ziel verfolgt und eine zeitnahe Umsetzungsmöglichkeit schafft. Dieses Konzept sieht eine verdichtete Bauweise und eine Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau vor. Durch diese Bautypen und den geforderten Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus wird eine soziale Mischung der Bevölkerungsstruktur erreicht, die dem Wohngebiet und dem Stadtbezirk Brand eine gute Nachbarschaft bietet. Die verdichtete Bauweise wird als verträglich eingestuft und bietet den Vorteil, schonend mit den knappen Baulandressourcen umzugehen.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 978 –Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

4.1 Offenlagebeschluss zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 978 ist die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße / Beckerstraße - erforderlich. Konform mit den Zielaussagen des künftigen Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 soll die Darstellung von „gewerblicher Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

5. Finanzielle Auswirkungen

Das Bauleitplanverfahren wird als Verfahren gem. § 11 Baugesetzbuch mit einem städtebaulichen Vertrag durchgeführt. Der städtebauliche Vertrag regelt u.a. die Übernahmen von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Vorhabenträger tragen wird.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (13)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-03 FB 61_0929_WP17 Aenderung Nr. 144 des sao

7.11.2024

24.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 02.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:32