Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Neuen Kurhauses
E 26/0121/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die folgende Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Neuen Kurhauses alle möglichen Varianten enthalte. Heute würden diese lediglich durch Herrn Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, vorgestellt, eine Beschlussfassung zur Fortsetzung des Bauvorhabens werde erst in einer der folgenden Sitzungen erfolgen. Gleichwohl dürfe man an dieser Stelle nicht mehr Zeit verlieren, da jede Verzögerung Baukostensteigerungen nach sich ziehe. Alsdann übergibt er das Wort an Herrn Schavan.
Herr Schavan stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, mehrere Nutzungsvarianten vor.
Während es sich bei Variante A, die der Ratsvorlage zu entnehmen gewesen sei, um eine optimierte Variante der vorliegenden Planung handele, enthalte Variante B weiterhin die Komponente Westspiel in allen drei Geschossen, statt EXPLORADO und den Gastronomiebetreiber sehe man für das Obergeschoss eine städtische Nutzung und im Untergeschoss den Nachtclub vor.
Variante C beinhalte eine städtische Nutzung des Gebäudes in den Obergeschossen inklusive einer Revitalisierung der Innenhöfe. Bei dieser Nutzung als Verwaltungs- und Büroräume entfielen Kosten für technische Installationen, wie bspw. Lüftungs- und Sprinkleranlagen und werde deshalb in mehreren Varianten wiederholt. Variante D bilde das Neukonzept des Eurogress als alleiniger Nutzer ab.
Bei Variante E sei die Frage der Unterbringung der Klangbrücke in das Neue Kurhaus eingeflossen und positiv bewertet worden. Hierdurch entstünden weitere Möglichkeiten bei der Überplanung des Bushof-Areals. So sei denkbar, die bisherige Bebauung in der Peterstraße dem Abriss freizugeben und die Bebauungskante Peterstraße so in Richtung Couvenstraße einzurücken, dass neue Flächen für Bushaltestellen entstehen.
Beigeordneter Wingenfeld legt ergänzend dar, dass diese Lösung einen großen Schritt für das Bushof-Areal bedeute. Die ASEAG würde diesen Schritt mitgehen, weil auch sie eine Optimierung in dem Vorhaben sehe. Durch die Zurücksetzung der Bauflucht könne der öffentlichen Raum anders entwickelt werden.
Herr Schavan führt fort, dass dies den Abriss der Klangbrücke als auch des Brückenkopfes auf dem Bushof-Areal nach sich ziehe.
Bei einer Unterbringung der Klangbrücke wäre es noch immer möglich, den Eurogress und die Gastronomie in dem Gebäude zu verorten, so dass Parallelnutzungen denkbar würden. Eine ähnliche Bestuhlung wie in den jetzigen Räumen der Klangbrücke könne an der Längsseite untergebracht werden. Der Innenhof würde auch bei dieser Variante entsprechend des historischen Bildes wieder geöffnet, so dass eine ähnliche Nutzung wie in der Klosteranlage Heidberg in Eupen möglich werde. Im Obergeschoss würden weiterhin Büro- und Verwaltungsflächen entstehen.
Sämtliche Varianten würden Synergieeffekte mit sich bringen. Zudem seien bei Kosteneinsparungen in Summen zwischen 800.000 und 4 Mio. Euro umsetzbar.
Nichtsdestotrotz müsse man bei allen bisher nicht geplanten Bereichen mit Mehrkosten rechnen, weil hierfür externe Planer herangezogen werden müssten.
Die Preissteigerung sei unglaublich hoch. Das Statistische Landesamt NRW habe mit Meldung vom 04.03.2018 bestätigt, dass für einen Dreimonatszeitraum von November 2017 bis Februar 2018 die Kosten um1,5 % gestiegen seien, was eine jährliche Steigerung von mindestens 6 % ausmache. Die Tendenz sei steigend, womit man von der höchsten Baukostensteigerung seit über zehn Jahren spreche. Dies sorge dafür, dass die Einsparung, dargestellt durch die grünen Pfeile, wieder verpuffe. Entsprechend gebe es bei allen fünf Varianten nur sehr enge Kostendifferenzen.
Diese seien von daher keine Entscheidungsgrundlage, vielmehr sei abzuwägen, welche Variante für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Stadt selbst den höchsten Nutzen bedeute.
Herr Schavan bedankt sich für die ihm geschenkte Aufmerksamkeit und beendet seinen Vortrag.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass man bewusst keine Empfehlung für eine Variante gebe. Letzten Endes werde es eine Entscheidung über den Gesamtnutzen, auch in seinen langfristigen Folgen, geben müssen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, konstatiert, dass die Planung des Neuen Kurhauses in der heutigen Sitzung nicht beraten und man sich deshalb nicht inhaltlich zu den Ausführungen äußern werde, zumal Herr Schavan das Vorhaben zwar am Montagabend in der Koalitionssitzung vorgestellt habe, die Opposition hierüber aber entsprechend noch nicht im Bilde sei.
Nichtsdestotrotz sehe er in einigen Ausführungen Probleme, die er kurz anmerken wolle. Herr Schavan habe zu Belangen Dritter und, im Rahmen der letzten Variante, zur Verknüpfung des Neuen Kurhauses mit der Auslobung des Wettbewerbs Bushofs vorgetragen und sehr ausführlich über die Klangbrücke berichtet, was sich sicherlich in der morgigen Pressebeichterstattung widerspiegeln werde.
Die aufgeführte Baukostensteigerung ändere, wenngleich sie immens hoch sei, nichts daran, dass die zu treffende Entscheidung am Ende die richtige sein müsse. Egal, wie man es drehe und wende, der Invest sei immer gleich hoch, wenn auch viel höher als die Summe, mit der man ursprünglich optimistisch gestartet sei.
Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, bedankt sich bei Herr Schavan für den ausführlichen Vortrag. Wenngleich man heute keine Entscheidung treffen werde, sei es trotzdem wichtig, einige Sachverhalte insbesondere vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen zu konkretisieren, um zu einer möglichst schnellen Entscheidung zu gelangen.
Wichtig sei zunächst, dass eine entscheidungsreife Vorlage - insbesondere in Anbetracht eines Invests mit 40 Mio. Euro - begründe, welchen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger entstehe und welcher langfristige strategische Mehrwert sich für die Stadt ergebe. Des Weiteren zu klären sei die Standortbindung von Westspiel, die er die Verwaltungsspitze im direkten Gespräch zu klären bitte.
Auch die Frage der Stadt Aachen als Kongressstadt und der räumlichen Kapazität des Neuen Kurhauses müsse mit der Vorlage beantwortet werden, wenn der Eurogress hier verortet werde. Leider müsse man derzeit, trotz der eigenen Eigenschaft als Standort für Wissenschaftskongresse, aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten oftmals Absagen an Veranstalter erteilen, wodurch eine wichtige Wertschöpfung verloren gehe. Auch bitte man um Beantwortung der bereits erbetenen Einordnung des Gesamtensembles Eurogress – Quellenhof - Neues Kurhaus. Schließlich seien noch Details zur Unterbringung der Klangbrücke in das Neue Kurhaus nachzureichen, insbesondere hinsichtlich der Themenbereiche Lärmschutz und Zielgruppenverträglichkeit. Wichtig seien auch die Informationen über alternative Veranstaltungsstandorte.
Seiner Ansicht nach seien die Themenkompexe Bushof und Neues Kurhaus planerisch getrennt zu betrachten. Auch zu einer etwaigen Unterbringung des Standesamtes und des ats stelle sich die Frage nach der Kostenintensität bei der Nutzung als Büroräume. Diese Fragen wolle man in einer entscheidungsreifen Vorlage beantwortet sehen, um einen Beschluss fassen zu können.
Die Grüne-Fraktion beantrage die Absetzung des Tagesordnungspunktes, so Ratsfrau Seufert stellvertretend. Der Wissensstand der Fraktionen sei zu unterschiedlich, als dass eine heutige Beratung möglich sei.
Der Oberbürgermeister sieht eine weitere Debatte unter dem Aspekt, dass sich nicht alle Fraktionen gleichermaßen auf das Thema haben vorbereiten können, als schwierig an. Entsprechend wertet er den Antrag von Ratsfrau Seufert als Antrag auf Ende der Rednerliste, welcher angenommen wird.
Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piratenfraktion, steht der Investitionssumme kritisch gegenüber, habe man doch beim Tagesordnungspunkt zum Parkhaus Büchel die Summe von 750.000 Euro als schwierig empfunden. Das Wort Synergie bei einer Investitionssumme von 40 Mio. Euro zu verwenden, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Zum anderen habe die Verwaltung den Auftrag erhalten, alternative Konzepte aufzuzeigen und nicht exklusiv darauf einzugehen, wie man das Gebäude in städtische Hand nehmen wolle.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass sich eine Diskussion zu den Gesamtosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht führen ließe, weil hierzu auch Gespräche mit der Bezirksregierung zur Finanzierungsfähigkeit und die Einpassung in den Haushalt anstünden.
Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, fragt, warum eine Betrachtung ohne den Club, der zur Stärkung der Aachener Kulturszene weiterhin gewollt sei, nicht in Betracht gezogen worden sei. Schließlich sei hier von einer ergebnisoffenen Planung die Rede.
Der Oberbürgermeister legt dar, dass man sich hier nach dem mehrheitlichen Willen des Rates gerichtet habe.
Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, bedankt sich bei Herrn Schavan für die ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Varianten und gibt den Hinweis der Finanzierungshilfen durch das Heimatministerium bei Gebäuden, die Städten eine Marke geben. Vielleicht könne die Stadt hier Förderungen beantragen.
Ratsfrau Beslagic, Fraktion Die Grüne, dankt für die ausführliche Vorlage, die viele mögliche Varianten benenne und auf Basis derer sicherlich intensive Diskussionen in allen Fraktionen und Ausschüssen stattfinden werden. Die Grüne-Fraktion freue sich auf die konstruktiven und argumentativen Diskussionen und hoffe auf gute Lösungen.
Ratsherr Schnitzler, UWG, schließt sich dem Dank an Herrn Schavan an und fragt, ob die beiden Vereine, die die Klangbrücke nutzen, einbezogen worden seien und inwiefern der Denkmalschutz in der Klangbrücke eine Rolle spiele. Zudem fehle in der Kostenschätzung der 5 bis 10 %-ige Bereich der Gesamtinvestitionssumme als jährliche Betriebskosten.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, erinnert daran, dass man sich fraktionsübergreifend auf eine Diskussion verständigt habe, wenn alle Fraktionen den gleichen Kenntnisstand haben. Wenn dies der Fall sei, freue auch sie sich auf eine konstruktive Diskussion.
An Ratsherrn Schnitzler gerichtet, führt der Oberbürgermeister aus, dass sämtliche Beteiligte angesprochen worden seien, sofern sie erreichbar gewesen seien.
Allgemein ergänzend habe Westspiel sich zwischenzeitlich aktiv um die Verlängerung des jetzigen Mietvertrags bemüht. Dies habe man als bekannt unterstellt und deshalb nicht mehr explizit aufgeführt. Man schließe das Neue Kurhaus als Standort nicht per se aus, derzeitiger Kenntnisstand sei jedoch die Fortführung des jetzigen Standortes.
Man werde städtischerseits die Teilbereiche detailliert vorbereiten, so dass in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend diskutiert werden könne. Derzeit gehe man davon aus, dass der Rat der Stadt in der übernächsten Sitzung eine Entscheidung treffen könne. Ob dies möglich sei, werden die vorangehenden Diskussionen zeigen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Vorbemerkungen:
Am 22.11.2017 wurde der Rat über den Sachstand der „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“ informiert.
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung des beauftragten Generalplaners vom 25.10.2017 für die bauliche Umsetzung des bisher angestrebten Konzeptes einer komplexen Mehrfach-Nutzung des NK durch Gewerbe treibende Dritte (Casino-Betrieb, Gastronomie, Eventmuseum, Club und gemischt-genutztes, zentrales Foyer) schloss ab mit erstmals „verifizierten“ Kosten i.H.v. 38,65 Mio. EUR.
Nach einer ersten Kostensichtung durch das städtische Gebäudemanagement wurde der VV am 06.11.2017 darüber informiert und umgehend „die Notbremse gezogen“.
Zwischenzeitlich hat E26 die Prüfung der vorgelegten Kostenberechnung mit 36,45 Mio. EUR abgeschlossen: je nach Berücksichtigung der verbleibenden Kostenunsicherheiten und der Baupreisentwicklung bestätigen sich Kosten i.H.v. etwa 38 - 40 Mio. EUR.
Klar zu stellen ist aber auch:
Die in der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung des Generalplaners aufgezeigten Kosten decken nicht die Gesamtlage ab. Die Kosten der externen, nicht-städtischen Nutzer für die Ausstattung, Betriebseinrichtung und anteilige Technik sind „interne Betriebsinformationen“ der Unternehmen und wurden nicht preisgegeben, da sie auch nicht von der Stadt bewegt und gesteuert werden.
D.h. die eigentlichen Gesamtkosten der vorliegenden Planung sind wesentlich höher!
Das städtische Gebäudemanagement konnte mit Stand Anfang 11/2017 aus rein baufachlicher Sicht nur folgendes Fazit aus den vorliegenden Erkenntnissen ziehen:
- Das Konzept, das Gebäude zur Optimierung der Mieteinnahmen mit möglichst vielen externen Nutzungen zu belegen, ist gescheitert.
- Bei allen zukünftigen Überlegungen sollte nicht das Gebäude unter kostenträchtigen Zwängen den potentiellen Nutzungen angepasst werden müssen, sondern vielmehr müssen die Nutzungen zu dem denkmalgeschützten, historischen Gebäude passen.
3. Nutzungen, die im Untergeschoß und im 1. Obergeschoß die Anwendung der Versammlungsstätten-Verordnung erzwingen und so hohe Folgekosten (Lüftung, Sprinkleranlagen, erhöhter Brandschutz) nach sich ziehen, sind zu vermeiden.
Im Kern aber geht es um die Frage, ob die Stadt bereit ist für Gewerbe treibende, private Dritte ein historisches Gebäude für rd. 40 Mio. EUR zu sanieren, oder ob ein anderer Ansatz besser trägt.
Erläuterungen:
- Prüfungsauftrag des Rates vom 22.11.2017:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, mögliche Alternativ-Nutzungen zu untersuchen, vorzubereiten und aufzuzeigen – mit dem Ziel, komplexe Mehrfach-Nutzungen zu vermeiden.“
- Vorgehensweise
Das Städtische Gebäudemanagement war aufgefordert,
- die Prüfung der Kostenberechnung des bisherigen Konzeptes abzuschließen und innerhalb der vorgelegten Entwurfsplanung Einsparpotenziale zu identifizieren,
- städtische Alternativ-Nutzungen auszuloten, die grundsätzlich in das NK verortet werden können und dabei keine erhöhten technischen Anforderungen auslösen,
- auch zu prüfen, ob bei Erweiterung der Betrachtung die Nutzung des NK für andere, übergeordnete, z.B. städtebauliche Wirkungszusammenhänge/ Fragestellungen Lösungen anbieten kann.
Bei der Identifizierung alternativer städtischer Nutzungen sollte es keinerlei „Denkverbote“ geben. Folgende Nutzungen wurden als potentiell in Frage kommend identifiziert (in alphabetischer Reihenfolge):
-Aachener Tourist Service (ATS), Verwaltung
-Eurogress
-Klangbrücke
-Stadtbibliothek
-Standesamt
-Suermondt-Ludwig-Museum
-Volkshochschule
Nach einer ersten Grobprüfung erwiesen sich die großen Nutzungen von Stadtbibliothek, VHS und SLM insb. aufgrund ihres Flächenbedarfs als nicht geeignet. Daher konzentrierten sich die Prüfungen folgerichtig auf die Nutzungen ATS, Eurogress, Klangbrücke und Standesamt – auch unter Betrachtung multifunktionaler Mit-Nutzungen (Veranstaltungen, Gastronomie).
Für die Untersuchung wurde nicht auf die Nutzer zugegangen. Daher konnten deren technische Anforderungen nicht abgefragt und somit nur als Annahmen berücksichtigt werden.
Eng eingebunden bei den Betrachtungen wurde allerdings die GF des Eurogress – insb. zur Klärung der Fragestellung, inwieweit – neben einer Vollnutzung – für eine Teil-/ Mitnutzung Bereitschaft besteht .
- Variantenprüfung
Folgende Varianten wurden insgesamt untersucht:
Variante A1 = final geprüfte Ausgangsvariante der vorliegenden Entwurfsplanung mit den Nutzern Westspiel, Event-Museum, Gastronomie und der sog. „4. Nutzung“ im Untergeschoss zur Stärkung der Aachener Clubszene.
Variante A2 = Ausgangsvariante unter optimierter Kostenbetrachtung und Berücksichtigung von Einsparpotentialen (nach Schnittstellengesprächen mit Westspiel zur optimierten Kostenzuordnung).
Variante B = Verbleib von Westspiel als „Ankermieter“, jedoch mit Einbringung sonst städtischer Nutzungen.
Variante C = völlige Neukonzeption mit Eurogress als „Hauptnutzer“ mit Caterer oder eigenständiger Gastronomie und zusätzlich weiteren städtischen Nutzungen (z.B. StA und ATS).
Variante D = 100%ige Übernahme des NK durch den Eurogress als Alleinnutzer mit/ ohne Eigentumsübertragung (Vorsteuerabzug).
Variante E = völlige Neukonzeption mit Verlagerung der „Klangbrücke“ aus dem Bereich Bushof-Areal in das NK als „Klangflügel“ und weiteren städtischen Nutzungen (StA, ATS, Großer Saal/ Eurogress). Damit wäre ein Neuansatz verbunden, der sowohl die städtebaulichen Handlungsmöglichkeiten am Bushof erweitert, als auch die Kulturszene durch Steigerung der Attraktivität und Nutzungs-Vielfalt im NK stärkt.
Das Städtische Gebäudemanagement hat die
-Kosten (soweit ohne konkrete Planung möglich) geprüft,
-Kosten den unterschiedlichen Funktionsbereichen/ Gebäudeteilen zugeordnet und verglichen,
-technischen Anforderungen und notwendigen Leistungen (soweit bekannt) dazu analysiert und
-nutzungsunabhängigen Kosten identifiziert.
E26 kann so Einschätzungen über Kostenauswirkungen einzelner Varianten treffen.
Dabei bestätigt sich, dass nicht die Anzahl der Nutzungen selber das eigentliche Problem hinsichtlich der Kosten ist, sondern die mit den Nutzungen verbundenen technischen Anforderungen. Das heißt:
- haben zwei unterschiedliche Nutzungen annähernd gleiche technischen Anforderungen, bleiben auch die Kosten annähernd gleich – egal wer nutzt!
- werden mehrere Nutzungen mit geringen oder keinen technischen Anforderungen vorgesehen, kann dies prinzipiell kostengünstiger sein, als eine Gesamtnutzung mit komplexen technischen Anforderungen.
- Ergebnis der Untersuchungen
Im Ergebnis konnte festgehalten werden:
1)Alternative Unterbringungen städtischer Nutzungen wie z.B. StA, ATS, Eurogress u und „Klangbrücke“ sind möglich – viele grundsätzlich auch vermindert in Kombination mit Westspiel.
2)In allen Varianten konnten – was die Baukosten selber betrifft – Einsparungen zwischen
0,8 und 4,0 Mio. identifiziert werden.
3)Die erhofften Kosteneinsparungen im deutlich höheren Mio.-Bereich sind dagegen nicht
erzielbar.
Begründung:
-Der feste, nutzungsunabhängige Kostenanteil mit allgem. Nutzung (45 %), großem Saal (6,6 %), Gastronomie (15 %) und histor. Elementen/ DS (2,2 %) ist mit insg. 68,8% der Kosten kaum verrückbar – egal, welche weiteren Nutzungen eingebracht werden. Damit sind bereits 2/3 der Kosten festgelegt!
-Jegliche Neuansätze führen zu Umplanungs-Honoraren der externen Planer im mind. 6-stelligem Bereich.
-Die bei den bisher angedachten nicht-städtischen Nutzern liegenden Ausstattungs-/ Einrichtungs- und anteiligen Technikkosten fallen bei städtischen Nutzungen zusätzlich zurück an die Stadt und erhöhen dann die Gesamtkosten.
-Am teuersten wird dies beim Eurogress sein (hoch professionelle Medien- und Veranstaltungstechnik), d.h.: ein Austausch des Nutzers Westspiel mit dem Eurogress führt an dieser Stelle zu keinen Einsparungen.
-Der Club zur Stärkung der Aachener Kulturszene ist weiterhin gewollt (= rd. 1,5 Mio. EUR).
Zusätzliche Kostensteigerungen könnten sich (bei Nicht-Berücksichtigung) ergeben durch:
-Baupreis-Steigerungen. Gemäß „Information und Technik NRW“ (ehem. Statistisches Landesamt) vom 03.04.2018 sind die Baupreise allein von 11/2017 zu 02/2018 (3-Monats-Zeitraum) um rd. 1,5 % gestiegen. Damit ist für 2018 mit einer 6 %-igen Indexsteigerung zu rechnen. Dies ist die höchste Teuerungsrate seit 10 Jahren! Die Nachfrage nach Bauleistungen ist z. Zt. „heiß gelaufen“.
Bei 35 Mio. EUR reinen Baukosten sind dies bereits rd. 2,1 Mio. EUR pro Jahr der Bauabwicklung.
-ein höheres Kostenrisiko aller neuen Ansätze, die hier nur grob betrachtet und nicht durch konkrete Planungen verifiziert sind. Einzig die vorliegende Entwurfsplanung von H&P hat aufgrund der vorhandenen Planungstiefe verifizierte Aussagekraft.
- Fazit:
-Die möglichen Kosteneinsparungen in den Leistungsbereichen Bau werden durch anfallende Mehraufwendungen (Umplanungs-Honorare, Rückfall der Kosten für Einrichtung und Betrieb an die Stadt, stark gestiegene Bauindex-Kosten und ggf. zusätzliche Risiken wie die noch fehlenden Planungen zu den Varianten) aufgezehrt.
-Der Verortung der Technik für den Großen Saal (Lüftung) im DG ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen Vorrang einzuräumen. Entscheidend sind daneben Nutzungen mit geringen Anforderungen, so dass Technik minimiert und das OG davon frei bleiben kann.
-Einzig wenn dem Eurogress das Eigentum des NK übertragen würde und selber in Bauherren-Funktion träte, können weitere Wirtschaftlichkeits-Vorteile durch die Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung greifen. Ohne diese Betrachtung verbleiben Kostenvorteile zugunsten der Variante E (städtische Nutzungen ohne hohe technische Anforderungen/ Ausstattungen).
-Die geringen verbleibenden Kostendifferenzen in den Varianten führen dazu, dass die Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll, keine Kostenentscheidung ist, sondern eher inhaltlich und am größten Nutzen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger festgemacht werden muss.
-In der schwierigen Abwägung um sinnvolles Handeln drängt sich aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit auf, intensiv über die Zukunftswirkung der Verlagerung der Nutzungen der „Klangbrücke“ in das NK für die Stadt zu ringen:
mit der Möglichkeit das Bushof-Areal ohne die „Klangbrücke“ mit deren Brückenkopf
(Fußpunkt auf Seiten des Bushof-Areals) zu denken, ergeben sich für dessen städtebauliche Weiterentwicklung völlig neue Impulse und Perspektiven!
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 86855
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=86855
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-04-12 E 26_0121_WP17 Information ueber den SAO.pdf
17.11.2024
563.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.04.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:17
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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