TOP 9Öffentlich

Lärmbelästigungen im Bereich der Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Aachener Norden -Antrag der SPD-BF vom 18.12.2017; lfd. Nr. 51

FB 36/0266/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn zeigt sich mit der Antwort der Fachverwaltung nicht einverstanden. Bürger seien an die SPD-Fraktion herangetreten, da sie eine höhere Lärmbelastung seit Aufstellen der Windräder feststellen. Demnach sollten Messung durchgeführt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Werner wird von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne, wie in der Vorlage erläutert, noch einmal bestätigt, dass sich betroffene Bürger direkt an die Verwaltung wenden können.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Im Bereich der beiden Konzentrationsflächen Aachen Nord, Fläche 1 und Aachen Nord, Fläche 2 werden insgesamt 5 Windkraftanlagen betrieben. Im Einzelnen sind dies 2 Anlagen vom Typ Vestas V112-3.3MW, 2 Anlagen vom Typ GE 2.75 - 120 und eine Anlage vom Typ Vestas V126-3.3MW.

Diese Anlagen entsprechen in ihrer technischen Ausrüstung den in den jeweiligen Schallimmissionsprognosen zugrunde gelegten Annahmen. Ebenfalls sind die Anlagen konform mit den vorgelegten Vermessungsberichten. Aus dem vorgenannten Grund (Konformität mit den Vermessungsberichten) ist eine Abnahmemessung gemäß Nebenbestimmung 2.3.9.5 aus den Genehmigungsbescheiden vom 06.05.2016, vom 19.05.2016, vom 20.05.2016 sowie vom 27.12.2016, nicht erforderlich.

Darüber hinaus liegen hier keine offiziellen Anzeigen über Belästigungen durch Geräusche der neuen Windkraftanlagen vor. Aus diesem Grund fehlt eine rechtliche Grundlage, um Messungen gegenüber dem Betreiber anzuordnen. Sollten zukünftig Beschwerden über Geräusche von Windkraftanlagen bei meiner Behörde angezeigt werden, so werden diese nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewertet und in der Folge entsprechende Maßnahmen aus der behördlichen Bewertung abgeleitet.

Die Abschätzung der Schallimmissionen mit Hilfe der Schallimmissionsprognosen für die Anlagen im Aachener Norden ist hinreichend genau und darüber hinaus mit Sicherheitszuschlägen versehen, die die evtl. vorhandene statistische Unsicherheit ausgleichen, so dass die Prognosen dem Stand der Technik entsprechend auf der „sicheren Seite“ liegen. Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Messkampagne, dies auch vor dem Hintergrund von damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 10.000,- bis 15.000,- Euro, die zu Lasten der Stadtverwaltung gehen und nicht auf den Betreiber umgelegt werden können.

Unabhängig davon können bei einzelnen Bürgerbeschwerden selbstverständlich auf die jeweilige Beschwerde abgestimmte Messungen seitens der Behörde angeordnet werden. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.


Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage BA 6
1.4 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-12 FB 36_0266_WP17 Laermbelaestigungen im SAO.pdf

20.11.2024

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 02.05.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Vorlage des Fachamtes wird nachgereicht.
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:33