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Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen

FB 56/0150/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Frankenberger gibt mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) einen Überblick über das neu erstellte Integrationskonzept der Stadt Aachen.

Herr Georgiadis fragt, ob auch Ausländer, die nicht arbeiten, weil sie keine Arbeitserlaubnis haben, unter dem Begriff „Arbeitslose“ erfasst werden.

Herr Frankenberger erklärt, dass die Unterscheidung, ob eine Person „Ausländer“ ist, alleine anhand seines Passes getroffen wurde.

Frau Fröhlich fragt an, wie lange das nun erstellte Integrationskonzept gültig ist. Dieses ist immer noch stark auf Flüchtlinge ausgerichtet, deren Zahl stetig abnimmt.

Frau Dogan erklärt, dass sich das Integrationskonzept an alle richtet; sowohl an Zugewanderte als auchan Menschen, die schon immer hier leben. Integration ist ein dynamisches Thema, welches alle paarJahre fortgeschrieben werden muss. Die Angebote, z.B. Sprachkurse, richten sich statusunabhängig an alle interessierten Einwohner Aachens.

Herr Pivovarov fragt, ob es Beratungsstellen für Flüchtlinge gibt.

Herr Frankenberger erläutert, dass es viele Beratungsstellen für Flüchtlinge gibt, z.B. das Kommunale Integrationszentrum, das u.a. mit dem Jobcenter, den Arbeitsagenturen und den freien Wohlfahrtsverbänden zusammen arbeitet. Hier ist ein gutes Netzwerk entstanden, so dass bei Bedarf entsprechend weitervermittelt werden kann.

Frau Dogan weist darauf hin, dass weitere Informationen hierzu im Integrationskonzept enthalten sind.

Frau Epstein fragt nach, welche Schritte Flüchtlinge unternehmen müssen, um ausländische akademische Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen zu können. Sie wünscht sich hierzu Informationsblätter in unterschiedlichen Sprachen.

Herr Frankenberger verweist hierzu auf die Bildungserstberatung und die Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände.

Der Beschluss erfolgt einstimmig mit einer Enthaltung.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der mit dieser Vorlage vorgestellte Entwurf des neuen Integrationskonzeptes der Stadt Aachen wurde in den vergangenen drei Jahren in einem breit angelegten partizipativen Prozess erarbeitet. Das erste Integrationskonzept der Stadt Aachen stammt aus dem Jahr 2006 und orientierte sich an den zum damaligen Zeitpunkt als integrationsrelevant identifizierten Handlungsfeldern. Insbesondere die zwischenzeitlich erfolgten gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bedingten eine Neuaufstellung dieses Konzeptes. Zudem schreiben die Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren ein aktuelles Integrationskonzept vor, das vom Rat der Stadt verabschiedet ist.

Bei der Erarbeitung des vorliegenden Integrationskonzeptes wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während das alte Konzept unter dem Eindruck des gerade in Kraft getretenen neuen Zuwanderungsgesetzes und des SGB II, insbesondere unter dem Aspekt des „Förderns und Forderns“ entwickelt wurde, formuliert das neue Konzept Ideen aus dem Blickwinkel einer integrativen Stadtgesellschaft, in der Menschen aus ca. 150 Nationen und 19 Religionsgemeinschaften leben. Grundvoraussetzung für diese neue Perspektive ist das Einnehmen einer gemeinsamen Haltung als Grundlage der Integrationsarbeit. Diese „Aachener Haltung“ wird als Leitbild dem Integrationskonzept vorangestellt. Auf deren Grundlage wurde der partizipative Beteiligungsprozess durchgeführt.

In zwei aufeinander folgenden Verfahren wurde unter Beteiligung relevanter Dienststellen der Stadt Aachen und der StädteRegion, den Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, dem Jobcenter, den Kammern, Migrantenorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien das vorliegende Konzept erarbeitet. In der ersten Phase wurde dabei eine theoretische Herangehensweise gewählt, die über die vier Themenfelder

-interkulturelle Öffnung

-Anerkennungskultur

-Zusammenleben im Quartier

-gesellschaftliches Engagement und Teilhabe

Ziele der Integrationsarbeit diskutiert und formuliert.

In der zweiten Phase standen praktische Umsetzungsaspekte im Vordergrund. Dabei wurden folgende neun kommunale Handlungsfelder identifiziert:

-Arbeit/Weiterbildung

-Sprache/Bildung

-Wohnen- und Sozialplanung

-Sport

-Gesundheit

-Kultur

-Religion

-Sicherheit/Rassismus/Extremismus

-Öffentlichkeitsarbeit/Presse.

Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Beteiligungsprozesses wurden im Austausch mit den Expert/innen der Handlungsfelder konkrete Maßnahmen entwickelt.

Der so entstandene Entwurf des Konzepts wurde abschließend am 15.02.2018 in einem interfraktionellen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Wohlfahrtsverbände und der Migrantenorganisationen diskutiert. Die dort erarbeiteten Änderungswünsche wurden bereits im nun vorliegenden Konzept berücksichtigt.

Das neue Integrationskonzept der Stadt Aachen enthält fünf teilweise umfangreiche Kapitel. In der Einleitung wird ausführlich die Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes begründet. Kapitel zwei beinhaltet Statistiken und eine Bestandsaufnahme der Aachener Integrationsstruktur. In Kapitel drei werden die vier Themenfelder der Integrationsarbeit beschrieben. Die neun Handlungsfelder mit ihren in insgesamt zehn Fachgesprächen erarbeiteten Maßnahmen werden in Kapitel vier vorgestellt. Kapitel fünf erläutert den Prozess der Umsetzung.

Zur schnellen Orientierung ist dem Anhang des Konzepts eine tabellarische Maßnahmenübersicht beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Neuaufstellung des Integrationskonzeptes werden in den einzelnen Handlungsfeldern Zielsetzungen geschärft und neue festgelegt. In diesem Zusammenhang ergeben sich neue Handlungsempfehlungen für laufende Maßnahmen und bedarfsorientierte neue Maßnahmen. Es ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Integration ist ein fortlaufender Prozess. Zusätzliche Mittel für Sachausgaben in Höhe von 50.000 € wurden dem KI vom Land zur Verfügung gestellt. Sollte sich im Rahmen der Umsetzung einzelner Maßnahmen ein zusätzlicher finanzieller Bedarf ergeben, ist dieser jeweils in gesonderter Vorlage dem jeweiligen Fachausschuss und/oder dem Finanzausschuss/ dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Vorrangig sind mögliche Fördermittel zu beantragen. Für folgende Maßnahmen wird sich ggf. für die Haushaltsjahre 2019 ff. ein zusätzlicher dann haushalterisch zu deckender Bedarf ergeben:

Maßnahmen

Gegebenenfalls finanzielle Auswirkungen ab HH

2019

Bemerkung

Priorität

Planungs-

horizont

Beteiligte

1.

Handlungsfeld 1: Arbeit / Weiterbildung:

Sprache/Beratung, Qualifizierung, Koordinierung von Integrationsmaßnahmen (Interkulturelles Fallmanagement, Verstetigung des kommunalen Fallmanagements:

163.500 €hrlich

1,5 Stellen Fallmanagement

Zusätzlicher Personalbedarf

im FB 56 ab 2019

Antrag zur Fortführung der Clearingsstelle – Fallmanagement im AsylbLG an FB 11 am 13.02.2018 gestellt

hoch

kurzfristig

FB 56

2.

Handlungsfeld 3: Wohnen / Sozialplanung

Umsetzung des Konzeptes zum Quartiersmanagement und bedarfsgerechter Ausbau des Quartiersmanagements.

Zur Zeit noch nicht bezifferbar

Der Ausbau erfolgt derzeit durch eine neue Stelle Kronenberg / Kullen. Weitere Kosten ggf. durch Einrichtung weiterer Stellen (Einrichtung Stadtteilbüro) sind zurzeit nicht bezifferbar. Zu beantragen durch FB 56

hoch

kurzfristig

FB 56

3.

Handlungsfeld 4: Sport

Eigenes Budget für den Vereinssport und für offene Angebote, um die integrative Funktion der Sportvereine zu unterstützen

25.000€

FB Sport

20.000€ sind im Haushaltsjahr 2018 angesetzt. Verstetigung des Ansatzes in den Folgehaushaltsjahren und ggf. Erhöhung um weitere 5.000€

hoch

kurzfristig

FB 52

4.

Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit / Presse

Imagekampagne um das Zugehörigkeitsgefühl von zugewanderten Menschen im Sinne von „Aachen – das sind wir alle“ zu stärken

15.000,-

Aufwendungen sind als Projektmittel zu beantragen, gesonderte Vorlage

mittel

mittelfristig

FB 13,

FH Aachen,

KatHo

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-09 FB 56_0150_WP17 Neuaufstellung des I SAO.pdf

7.11.2024

4.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 02.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:32

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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