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18. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzungin der Stadt Aachen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Verheyen (CDU) stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Er empfiehlt, den in § 1 Abs. 1 angeführten Streifen von 1,50 m Breite auf 1,00 m zu reduzieren. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob auch der Grundstückseigentümer einen darin liegenden Parkstreifen bzw. eine Parkbucht reinigen muß?

Herr Römer (ABL) hat in der Vorlage eine Mindereinnahme bei den Straßenreinigungskosten von

ca. 250 TSD Euro ausgemacht, die durch Rücklagen aufgefangen werden soll. Er fragt die Verwaltung, wie ist diese Rücklage entstanden und wie hoch ist sie?Ebenso rät er der Verwaltung diese

ca. 5-prozentige Unterdeckung vom Gesamtvolumen durch organisatorische Veränderungen einzusparen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorgelegten 18. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen. Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, zu prüfen, ob die in § 1 Abs. 1 genannte Verkehrsfläche von 1,50 m auf 1m reduziert werden kann.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 25.10.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt