TOP 5.1Öffentlich

Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

B 03/0097/WP17-1-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Fraktion die Grüne begrüße es außerordentlich, dass ihr Antrag aus dem Jahr 2016 zum Anlass genommen worden sei, die Sondernutzungssatzung umfangreich zu überarbeiten, so Ratsfrau Seufert stellvertretend. Insgesamt sei die Satzung unbürokratischer geworden. So sei es bspw. erlaubt, Fahrradständer und Blumenkübel gebührenfrei aufzustellen. Auch die Gebührensteigerung für Gastronome sei mit nur 10 % jährlich wesentlich verträglicher als die ursprünglich geplante, sofortige 30 %-ige Anhebung.

Nichtsdestotrotz könne die Fraktion der Satzung in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil sie mit zwei wesentlichen Punkten nicht einverstanden sei.

Mit den derzeit sehr starren angesetzten Regelungen zur Restgehwegbreite kann würden Teile der Außengastronomie zu stark gefährdet werden, die jedoch sehr wichtig für das Leben in Aachen sei. Hiermit einhergehend fordere man selbstverständlich auch von den Gastronomen mehr Rücksichtnahme für die Belange für die Fußgänger/innen und mobilitätseingeschränkten Menschen. Zum anderen sei der Vorschlag zur Nutzung öffentlicher Parkplätze für gastronomische Einrichtungen im Sommer abgelehnt worden. Dabei zeigten überregionale Aktionen wie z.B. der Internationale Parking Day, dass der Bedarf bestehe. Städte wie Bonn seien der Stadt Aachen hier voraus. Aus diesen Gründen werde man sich heute enthalten.

Ratsherr Helg erklärt als Vorsitzender der FDP-Fraktion, dass diese ebenfalls der Neufassung der Sondernutzungssatzung nicht zustimmen werde. Grund hierfür sei die Gehwegbreite beim Gemeingebrauch. Hier schließe er sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an. Auch die FDP-Fraktion halte die Regelung mit einer Standardbreite für die Gehwege von 1,80 m für zu starr und für zu restriktiv. Hierdurch werde in einigen Bereichen, bspw. in Kornelimünster, die Außengastronomie nahezu unmöglich gemacht.

Die CDU-Fraktion werde dem Satzungsvorschlag zustimmen, so ihr Vorsitzender Ratsherr Baal.

Auch der Planungsausschuss habe mehrheitlich zugestimmt, weshalb man keinen Hinderungsgrund für einen Beschluss sehe, zumal die Beratung hierzu bereits im März im Bürgerforum stattgefunden habe. Bei der vorangegangenen Beratung im Planungsausschuss habe man die Gehwegbreite eingehend diskutiert und sei zu dem Ergebnis gelangt, sich zur Wahrung einer gerichtsfesten Satzung an die gesetzlich normierte Breite von 1,80 m zu halten. Eine Abweichung hiervon sei eben nur dann möglich, wenn es für diese einen Grund gebe. Eine ausnahmsweise Abweichung und Verkleinerung der Gehgasse auf 1,50 m sei nur dann möglich, wenn diese Gasse nicht länger ist als zehn Meter sei, damit der Begegnungsverkehr in der Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger untereinander stattfinden kann.Das sei äußerst flexibel und praktikabel. Die im Bürgerforum von Vertretern der DEHOGA vorgetragene Behauptung, es gebe aktuell Genehmigungen mit einer Gehwegbreite von 1,20 m, sei von der Verwaltung glaubhaft zurückgewiesen worden.

Der zweite von Ratsfrau Seufert aufgeführte Punkt sei durchaus umsetzbar und genehmigungsfähig. Eine Fixierung in der Satzung würde einen Rechtsanspruch hierauf begründen, was jedoch in Bereichen mit sensiblen Parksituationen nicht wünschenswert sei. Aus diesem Grunde überlasse man nach wie vor der Verwaltung die Prüfung im Einzelfall. Insgesamt halte man die Satzung für austariert und vertretbar. Der Planungsausschuss habe die Verwaltung trotzdem gebeten, nach einer angemessenen Zeit eine Überprüfung der Satzung vorzunehmen, um da, wo sich Regelungsinhalte als nicht praktikabel oder fehlerhaft erwiesen haben, nachzubessern.

Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und verweist auf die ausführlichen Diskussionen im Planungsausschuss.

Die SPD-Fraktion selbst habe sich ebenfalls sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und sei mit Vertretern der Kommission Barrierefreies Bauen zu vernünftigen Erwägungen gekommen. Es sei nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass Menschen mit Handicap besondere Ansprüche an das Fortkommen haben. Dies würde unmöglich gemacht, würde man den Wünschen eines jeden stattgeben. Die Satzung in ihrer vorliegenden Form sei diesbezüglich sehr gut abgewogen.

Bezug nehmend auf die Ausführungen von Ratsfrau Seufert konstatiert er, dass die Nutzung öffentlicher Parkplätze für gastronomische Einrichtungen in Bonn lediglich für einzelne Straßen versuchsweise eingeführt worden sei. Eine endgültige Lösung bestehe auch dort nicht. Unabhängig von der geplanten Evaluation enthalte § 15 der Satzung die Schlussbestimmung: „Von den Bestimmungen dieser Satzung kann eine Ausnahme gewährt werden, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Sondernutzung von besonderer Bedeutung bzw. besonderem Interesse für die Stadt ist.“ Entsprechend seien unter diesen Umständen auch stets Ausnahmeregelungen möglich. Die SPD-Fraktion werde der Satzung folglich zustimmen.

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass sie der Satzung zustimmen werde. Mit dieser Satzung seien sehr gute Kompromisse für ungünstige Regelungen der Vergangenheit getroffen worden. Dies betreffe neben der Regelung zu Blumenkübeln und Fahrradständern auch die Sichtregelung. Zum Flair einer Stadt zähle die Außengastronomie ebenso wie die ungehinderte Nutzung der Stadt durch Menschen mit Handicaps und Familien mit Kinderwagen. Auf diese Barrierefreiheit bestehe, wie vormals durch Ratsherrn Baal ausgeführt, ein Rechtsanspruch. Insgesamt handele es sich um eine ausgewogene Satzung.

Auch die Allianz für Aachen werde der Satzung zustimmen, so Ratsherr Palm. Klare Regelungen wie die der 1,80 m-Gehwegbreite seien unabdingbar und dürften keinen Ermessensspielraum bieten.

Ratsherr von Hayn, Piraten-Fraktion, sieht in der vorliegenden Satzung eine klare Verbesserung der derzeitigen Situation. Zwar werde man dieser auch zustimmen, bitte jedoch noch um die Konkretisierung der Genehmigungslage. Man vermisse die Priorisierung der Gehwege als Verkehrsraum und habe dies im Fachausschuss auch schon zum Ausdruck gebracht. Da eine Ausnahmegenehmigung möglich sei, habe man Bedenken, dass grundsätzlich unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen an der konkreten Stelle Genehmigungen erteilt würden.

Der Oberbürgermeister verweist erneut auf die Vermeidung eines in der Satzung formulierten Rechtsanspruchs. Eine Genehmigung sei damit nur im Einzelfall möglich und müsse entsprechend geprüft und abgewogen werden. Selbstverständlich werde hierbei auch der Charakter der Verkehrsfläche einbezogen, d.h. ob es sich um einen Parkplatz, eine Bürgersteigfläche oder eine sonstige öffentliche Fläche handle. Erfahrungen hiermit werden sich dann in der Evaluation niederschlagen.

Ratsherr Schnitzler, UWG, erklärt ebenfalls eine Zustimmung zur Satzung.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei drei Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen mehrheitlich die beigefügte Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

wie Vorlage B03 0097 WP17-1


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der vorliegenden Fassung der neuen Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde auf Wunsch und zur Vereinfachung ein Anzeigeverfahren für das Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern bis zu einer vordefinierten Größe vorgesehen.

Im Rahmen der angestellten Überlegungen zur Umsetzung dieser neuen Regelung ist aufgefallen, dass es noch klarzustellenden Bedarf zwischen anzeigepflichtigen und erlaubnispflichtigen Nutzungen gibt.

Eine den inhaltlichen Vorgaben für erlaubnisfreie (lediglich anzeigepflichtige) Sondernutzungen überschreitende Nutzung würde dann zunächst eine Erlaubnispflicht auslösen, die im Einzelfall eine Genehmigung erfordert. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Nutzung wäre dann im Einzelfall durch die zuständige Fachdienststelle zu treffen.

Sofern Sondernutzungen die Vorgaben der rein anzeigepflichtigen Nutzungen übersteigen, fehlt derzeit eine klarstellende Regelung im Satzungstext.

Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen wird daher folgender Passus in dem vorliegenden Satzungsentwurf wie folgt angepasst:

Alte Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2:

Gebühren werden auch nicht erhoben für Sondernutzungen zum Aufstellen von Fahrradständern sowie das Aufstellen von Blumenkübeln.

Neue Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2

Gebühren werden auch nicht erhoben für das Aufstellen von Fahrradständern gemäß § 4 Absatz 1 lit. e) sowie für das Aufstellen von Blumenkübeln gemäß § 4 Absatz 1 lit. f).

Der aktualisierte Satzungstext ist als Anlage beigefügt und wird Bestandteil des Satzungsbeschlusses.


Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-12 B 03_0097_WP17-1-1 Neufassung der Satzu SAO.pdf

14.11.2024

307.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.04.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:16