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Nütheimer Straße, bauliche Abriegelung des Teilstücks zwischen Hundskaulweg und Monschauer Straße für unerlaubten PKW-Verkehr;Antrag der Bezirksfraktion Grüne vom 08.01.2018

FB 61/0930/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Die Grüne-BF ist erfreut, dass die Verwaltung so zügig eine Verwaltungsvorlage erstellt hat und hofft, dass die Regelung mit der Schranke funktioniert und die Landwirte mitmachen.

Die SPD-BF stellt infrage, ob das Problem mit dem verbotswidrigen Befahren mit Kraftfahrzeugen so groß ist, dass es dieses großen Aufwandes bedarf. Sie sieht auch eine Gefahr darin, dass die Stelle nachts nicht ausgeleuchtet ist und stellt die Frage an die Verwaltung, ob es Erkenntnisse gibt, wie viele Verkehrsverstöße dort tatsächlich vorgekommen sind. Nach ihrer Erkenntnis sind es dort nicht so viele Regelverstöße, die den Aufwand mit der Schranke rechtfertigen würden.

Die CDU-BF hat in ihrer Vorberatung ähnliche Bedenken wie die SPD-BF gehabt. Sie wird sich daher bei der Beschlussfassung enthalten.

Herr von Thenen führt hierzu aus, Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet haben gezeigt, dass die Schranke das ganze Jahr über offen steht oder die aufgestellten Poller herausgenommen im Seitenstreifen liegen. Keiner der dortigen Anlieger schließt diese Schranke oder setzt die Poller wieder ein. Mit der Einrichtung einer Schrankenanlage an der Nütheimer Straße werden einfach nur Steuergelder sinnlos verschwendet.

Frau Opitz ist der Auffassung, bei der Finanzsituation der Stadt, ist kein Geld dafür vorhanden, um so etwas auszuprobieren und um anschließend festzustellen, dass die Schranke, wie an den anderen Stellen, nicht funktioniert. Sie wird daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Frau Bastian entgegnet, dass die Fachverwaltung doch so schnell reagiert hat, muss doch mit Erfahrungswerten zu tun haben. Hier muss man doch die Sicherheitsaspekte für Radfahrer und Fußgänger betrachten.

Herr von Thenen macht den Kompromissvorschlag mit der Bitte an die Polizei, die verbotswidrigen Fahrten insbesondere an den Sonn- und Feiertagen festzustellen und der Bezirksvertretung mitzuteilen, wie viele Verstöße festgestellt wurden. Die Zahlen könnten dann Basis für eine Entscheidung sein.

Es ergibt sich eine weitere Aussprache über das Pro und Kontra dieser Abriegelung und über die Höhe der dort gefahrenen und zulässigen Geschwindigkeiten, an der Sprecher aller in der Bezirksvertretung vertretenen Parteien teilnehmen.

Nachdem sich die Grüne-BF nochmals für den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausspricht, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung lehnt bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich die Vorlage der Veraltung ab und beschließt keinen Einbau einer Schranke in der Nütheimer Straße nahe der Einmündung Monschauer Straße/Kinkebahn vorzusehen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und beschließt den Einbau einer Schranke in der Nütheimer Straße nahe der Einmündung Monschauer Straße/Kinkebahn. Für Radfahrer und Fußgänger ist eine mindestens 1,20 m breite Möglichkeit des Vorbeigehens zu schaffen. Wegen der nicht definierbaren Zahl berechtigter landwirtschaftlicher Nutzer wird die Schranke nicht verschlossen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die von der Bezirksfraktion Grüne Kornelimünster/Walheim in ihrem Antrag vom 08.01.2018 geschilderten Abkürzungsfahrten meist ortskundiger Anwohner der umliegenden Wohngebiete zum direkten Erreichen der Monschauer Straße bzw. auf dem direkten Heimweg von dort decken sich mit den Beobachtungen der Polizei und der Stadtverwaltung. Die vorhandene Verkehrsbeschilderung untersagt solche PKW-Fahrten, die Falschfahrer setzen sich im Wissen um die bestehende Sperrung aber bewusst über diese Sperrung hinweg. Deshalb macht die Ortskenntnis der Falschfahrer auch zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen, z.B. doppelseitige Ausschilderungen oder weitere Vorankündigungen, vermutlich erfolglos. Insofern werden sich diese oftmals zügig auftretenden Abkürzungsfahrten nur durch bauliche Abriegelungen zukünftig ausschließen lassen.

Die landwirtschaftlichen Flächen entlang des angesprochenen Teilstücks der Nütheimer Straße werden weitgehend von den Landwirten aus Nütheim und Schleckheim bewirtschaftet. Insofern ist eine ungehinderte Zufahrt aus Nütheim zu den Flächen zu gewährleisten. Somit bietet sich lediglich eine Abriegelung in unmittelbarer Nähe zur Monschauer Straße/Übergang in die Kinkebahn an. Es gibt allerdings auch berechtigte Nutzungsverkehre aus Richtung Sief über die Kinkebahn oder landwirtschaftliche Durchgangsverkehre zu Erntezeiten, die mit ihren langsamen Gespannen die Hauptverkehrsstraßen entlasten wollen und für die eine Durchfahrt zwischen Raerener Straße und Nütheim möglich bleiben soll.

Die zu wählende bauliche Unterbindung des die Fußgänger und Radfahrer gefährdenden PKW-Abkürzungsverkehres sollte deshalb von Landwirten zu öffnen sein und nicht mit einer abschließbaren Verriegelung ausgestattet werden. Der denkbare Einsatz herausnehmbarer rot-weißer Sperrpfosten lässt befürchten, dass die erlaubten landwirtschaftlichen Nutzer die Sperrpfosten herausnehmen, ins Bankett legen und besonders in den Erntezeiten nach ihrer jeweiligen Durchfahrt nicht wieder einsetzen. An anderen Abriegelungsstellen im städtischen Straßennetz sind solche Sperrpfosten oftmals verschwunden oder gestohlen worden und mussten immer wieder durch den Stadtbetrieb ersetzt werden. Diesen Materialaufwand lehnt der Stadtbetrieb für die Nütheimer Straße ab.

Es bietet sich deshalb der Einbau einer Schranke an, die in einer nicht abgeschlossenen Halterung lagert, bei Bedarf von Hand geöffnet werden kann und nach Durchfahrt wieder vom Landwirt geschlossen wird. An der Schranke vorbei ist ein mindestens 1,20 m breiter befestigter Pfad durch das Bankett anzulegen, der den Radfahrern, Rollstuhlfahrern und Familien mit Kinderwagen das passieren dieser Sperrstelle im Rahmen der gewünschten Freizeitnutzung und Nutzung des dortigen Radwegenetzes ermöglicht. Schließlich ist die Schranke mit retroreflektierenden rot-weißen Elementen so zu kennzeichnen, dass sie auch ohne vorhandene Straßenbeleuchtung von ankommenden Verkehrsteilnehmern bei Dunkelheit hinreichend gesehen werden kann. Als Einsatzstelle bietet sich die Nütheimer Straße ca. 20 m hinter der Querverbindung zur Monschauer Straße im Anschluss an das dortige rechte Weidetor an (siehe Fotomontage).

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-03 FB 61_0930_WP17 Nuetheimer Strasse_ ba SAO.pdf

7.11.2024

2.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 09.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:38