"Vennbahnstraße wird Fahrradstraße"Antrag der Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 31.08.2016
FB 61/0876/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Liljegren erläutert, dass in der Beratungsfolge der Mobilitätsausschuss am 12.04.2018 beschlossen hat, zunächst die Beratung und das Ergebnis in der Bezirksvertretung abzuwarten.
Die Grüne-BF erläutert kurz den Antrag der Grüne-Fraktion im Rat. Bei der derzeitigen Situation sind die Fußgänger und Fahrradfahrer in einer schlechten Position. Mit der Verschiebung der Flächen würde eine gewisse Ordnung und Sicherheit für diesen Personenkreis erreicht werden.
Auch die SPD-BF hat sich mit dem Thema beschäftigt und kann die Ausführungen der Grüne-BF nur bestätigen. Die derzeitige Situation ist für Fußgänger und Radfahrer ungeordnet. Durch die Einführung einer Fahrradstraße würde der Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrzeugführer Vorrang erhalten. Sie wird daher dem Vorschlag der Fachverwaltung zustimmen. Der Straßenzustand ist äußerst schlecht und sie hofft, dann einen Zustand zu erhalten, der allen Benutzergruppen gerecht wird.
Die CDU-BF schlägt vor, dem Beschlussentwurf der Verwaltung eine Ergänzung anzufügen, dass die Errichtung der Fahrradstraße erst im Zuge der Umbaumaßnahme Schleidener Straße/Bahnübergang erfolgt. Die Situation im Bereich der Vennbahnstraße existiert nun bereits sehr lange, daher sollte noch bis zum Umbau gewartet werden, damit insgesamt vernünftige und angepasste Verhältnisse in einem geschaffen werden.
Die Grüne-BF würde es begrüßen, wenn die Fahrradstraße zunächst durch eine entsprechende Verkehrsbeschilderung eingerichtet würde; ein Straßenumbau könnte dann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Frau Liljegren verdeutlicht, dass es verschiedene Lösungen für eine Fahrradstraße gibt. Die Thematik wird derzeit auch gesamtstädtisch behandelt. Hierzu wird es künftig eine Verwaltungsvorlage geben, die sich mit den Standards von Fahrradstraßen beschäftigt und auch den Stadtbezirken vorgestellt wird. Hierbei muss im Falle der Vennbahnstraße auch die Schleidener Straße berücksichtigt werden, deren Planung vorliegt. Die Vennbahnstraße ist in einem schlechten Zustand und es wird dort wild geparkt. Dennoch sollte die gesamtstädtische Beratung abgewartet werden, damit einvernehmliche Lösungen getroffen werden können.
Die SPD-BF verweist auf die vorliegenden Zahlen über die Nutzung der Vennbahnstraße und verdeutlicht damit den Handlungsbedarf. Entgegen der Auffassung der CDU-BF möchte sie zur Sicherheit der verschiedenen Nutzergruppen nicht warten, bis der Umbau der Schleidener Straße erfolgt, sondern spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus, erste Maßnahmen für die Einrichtung der Fahrradstraße vorzusehen.
Die Grüne-BF macht deutlich, dass die Verwaltung auf Grund des Beschlussvorschlages zunächst beauftragt würde eine Planung zu erarbeiten.
Die CDU-BF verweist nochmals auf ihre Einstellung, die Planung für eine Fahrradstraße in Zuge des Umbaus der Schleidener Straße vorzusehen.
Herr von Thenen verdeutlicht, dass die Diskussion über die Einrichtung und Ausgestaltung von Fahrradstraßen in der heutigen Beratung nicht eröffnet ist. Erzielt werden soll ein Gesamtkonzept, welches von der Fachverwaltung erstellt wird und die letztendlich auf die Planung des Bahnüberganges an der Schleidener Straße abgestimmt wird.
Die SPD-BF sieht eigentlich keine Differenzen. Die Umbauplanung der Schleidener Straße liegt vor und von daher kann die Planung der Fahrradstraße daran anknüpfen. Daher braucht die Bezirksvertretung dem vorliegenden Beschlussentwurf der Verwaltung nur zuzustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, die Verwaltung mit der weiteren Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vennbahnstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vennbahnstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster /Walheim beantragte im August 2016, die Vennbahnstraße im Bereich des Bahnhofs aufgrund des steigenden Radverkehrs-aufkommens auf der Vennbahn zur Fahrradstraße umzuwidmen. Sie schlagen weiterhin vor - im Vor-griff auf den Ausbau der Schleidener Straße und der geplanten Querungsstelle am Bahnübergang für die Nutzer des Vennbahnweges – den Verzicht auf die Durchfahrtmöglichkeit von Kraftfahrzeugen zur Schleidener Straße zu untersuchen.
- Heutige Situation
Die Vennbahnstraße verläuft zwischen Schleidener Straße und der Straße „Auf der Kier“. Sie ist als eine Sackgasse zwischen Haus Nr. 21 und Haus Nr. 7 ausgeschildert und hier in beiden Richtungen befahrbar. Eine Durchfahrt zur Straße „Auf der Kier“ ist nicht möglich. Aus Richtung „Auf der Kier“ existiert bis Haus Nr. 7 eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.
Die Vennbahnstraße ist ein Teilstück der seit 2014 ausgeschilderten, 125 km langen Vennbahnroute nach Luxemburg. Nach vollständiger Inbetriebnahme der Vennbahn 2014 und der Zertifizierung als ADFC - Qualitätsradroute mit 4 Sternen“ hat die Attraktivität und Benutzung des Weges deutlich zuge-nommen.
Fahrradstraße
Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwal-tungsvorschrift zur StVO (VwV StVo) folgende Vorgaben:
- Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder dies ist alsbald zu erwarten.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden.
- Die Beschilderung mit Verkehrszeichen Zeichen 244.1( Fahrradstraße) ggf. mit Zusatzzeichen Kfz oder Anlieger frei
Entlang der Vennbahn gibt es bereits eine Fahrradstraße, die Karl-Kuck-Straße in Brand zwischen Brander Bahnhof und Trierer Straße. Sie ist für den Kfz-Verkehr freigegeben.
Verkehrsmengen
Um die Voraussetzungen zur Anordnung einer Fahrradstraße nach StVO mit Zeichen 244.1 zu prü-fen, wurde zunächst eine neue Verkehrszählung durchgeführt, da die letzte aus dem Jahr 1988 war.
Im Sommer 2017 wurde an 2 unterschiedlichen Tagen Verkehrszählungen in der Vennbahnstraße in dem Zeitraum von 7 – 19 Uhr durchgeführt. Es wurden auf dem Teilstück mit Beidrichtungsverkehr folgende Verkehrsmengen gezählt:
- Donnerstag, 13.07.2017: Gesamtzahl aller Fahrzeuge inklusive Räder : 976, davon Fahrräder 648 (ca. 67% Radverkehrsanteil)
- Sonntag, 16.07.2017: Gesamtzahl der Fahrzeuge inklusive Räder: 1.181, davon 1011 Fahrräder (ca. 90 % Radverkehrsanteil)
Der Radverkehr ist hier die vorherrschende Verkehrsart, so dass hier eine Ausweisung als Fahr-radstraße möglich und sinnvoll ist.
Weitere Vorgehensweise
Die Stadt Aachen entwickelt derzeit die Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen in Aachen im Rah-men des Vorrang – Routen- Netzes, mit dessen Bearbeitung sie im April 2017 beauftragt wurde. Der Einsatz des verkehrsrechtlichen Instruments der Fahrradstraße erscheint insbesondere hinsichtlich der Kosten- und Flächeneffizienz als sinnvolles Element. Eindeutige Kennzeichnung ggf. durch Mar-kierungen und bauliche Gestaltung sind erforderlich.
Da es in der Vennbahnstraße darüber hinaus durch die ungeordnete Parksituation keine eigenen Flächen für Fußgänger gibt, ist es sinnvoll, eine neue Querschnittsaufteilung für den gesamten Straßenraum zu erarbeiten, in der die Gestaltung und Anordnung als Fahrradstraße integriert werden kann. Auch die geplante Änderung der Einmündungssituation an der Schleidener Straße (mit umgekehrter Einbahnstraße wegen der Schrankenanlage) muss bei der anstehenden Planung in der Vennbahnstraße berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird hierzu eine Planung erstellen, die alle Teilaspekte berücksichtigt.
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 87015
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=87015
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-02-01 FB 61_0876_WP17 _Vennbahnstrasse wird SAO.pdf
7.11.2024
149.7 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 09.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:38