9. Mai 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
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Auslaufende Schließung der GHS Burtscheid

FB 45/0473/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten nimmt Bezug auf das Anmeldeverhalten von Eltern, wonach die Hauptschule nicht häufig als weiterführende Schulform gewählt werde. Dieser Trend habe bewirkt, dass seit mehreren Jahren die Hauptschule Burtscheid eine Ausnahmegenehmigung zum Aufrechterhalten des Betriebes bekommen habe. Die Bezirksvertretung sei allerdings an die schulrechtlichen Rahmenbedingungen gebunden. Von daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Frau Diepelt, übernimmt die Sitzungsleitung.

Frau Gaube bedauert die auslaufende Schließung der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid, spricht sich persönlich für kleinere Schuleinheiten aus, sieht aber aus rechtlichen Gründen keine andere Möglichkeit der Entscheidung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Schließung der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid auslaufend ab dem 01.08.2018 zu beschließen. Die auslaufende Schließung wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule fortgeführt werden kann.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Schließung der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid auslaufend ab dem 01.08.2018. Die auslaufende Schließung wird längstens solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule fortgeführt werden kann.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendige Genehmigung bei der oberen

Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Gemäß § 82 Abs. 4 SchulG und § 6 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (AVO Richtlinien) müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang (36 Schüler/innen) und insgesamt mindestens 216 Schüler/innen haben.

Die Schülerzahlen an der GHS Burtscheid zeigen in den vergangenen Schuljahren folgende Entwicklung auf:

Schuljahr

Aufnahmen1)

Anmeldungen2)

2013/2014

29

24

2014/2015

27

25

2015/2016

19

18

2016/2017

29

15

2017/2018

18

13

1) Stand: jeweils 15.10. des Schuljahres2) Stand: jeweils März eines Jahres

In den Jahrgängen 8 bis 10 kann und konnte die Schule aufgrund von Seiteneinsteigern zwar immer weitere Klassen bilden, jedoch lassen die Anmeldezahlen in den 5. Klassen eine Bildung von Parallelklassen nicht mehr zu.

Trotz sehr geringer Anmeldezahlen im Schuljahr 2017/2018 konnte die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulpolitik bei der Bezirksregierung bewirken, dass die Schule weiter geführt wird.

Mit Ablauf des Anmeldeverfahrens 2018/2019 für die weiterführenden Schulen haben sich erneut nur 15 Schülerinnen und Schüler an der GHS Burtscheid angemeldet. Die erforderliche Anzahl für die Bildung von zwei Parallelklassen wird somit im dritten Jahr hintereinander nicht erreicht.

Die Lenkungsgruppe „Weiterentwicklung der Schullandschaft“ hat sich in einer Sondersitzung am 02.03.2018 intensiv mit der Anmeldesituation an den Hauptschulen beschäftigt und in einer weiteren Sondersitzung am 20.03.2018 die aktuellen Anmeldezahlen bewertet. Die Lenkungsgruppe vertritt einvernehmlich die Auffassung, dass eine Weiterführung der GHS Burtscheid nicht mehr zielführend ist. Die Schulform „Hauptschule“ wird weiterhin an der GHS Drimborn und der GHS Aretzstraße bereitgehalten.

Die Schulkonferenz der GHS Burtscheid wurde am 09.04.2018 von Vertreter/innen der Schulpolitik und der Verwaltung über das Ergebnis der Beratungen in der Lenkungsgruppe informiert. Die Schulaufsicht hat an diesem Treffen ebenfalls teilgenommen. Die schriftliche Stellungnahme der Schulkonferenz lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor, sie wird zur Sitzung nachgereicht.

Die weitere Entwicklung in den kommenden Schuljahren wird durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule begleitet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-04 FB 45_0473_WP17 Auslaufende Schliessu SAO.pdf

8.11.2024

94.9 KB

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 09.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:40