9. Mai 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 13Öffentlich

Eginhardstraße - Erneuerung,Ausführungsbeschluss

FB 61/0862/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Derichs erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzungsrunde.

Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt weist auf einen als Tischvorlage vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU und SPD hin und erläutert, dass dieser Antrag den Weg in die Verwaltung aus nicht mehr zu recherchierenden Gründen nicht gefunden habe. Sie schlägt vor, in der nächsten Sitzung diesen Antrag zu behandeln. Die Verwaltung könnte sodann unter Mitverarbeitung des Antrags eine neue Vorlage erstellen.

Frau Diepelt spricht sich dafür aus, die gesamte Thematik im Bürgerforum, das in Kürze tagen wird, zu debattieren.

Nach weiteren Wortmeldungen von Herrn Ferrari, Herrn Dr. Otten, Frau Katanski und Herrn Keller, bei denen es unter anderem um die Frage einer weiteren Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft geht, erläutert Frau Poth, FB 61, dass aus Sicht der Verwaltung mit der vorliegenden Vorlage der seinerzeitige Auftrag der Bezirksvertretung erfüllt wurde. Sie erklärt detailliert das zweistufige Verfahren von Planung und Ausführung bei solchen Maßnahmen. Sie bedauert allerdings, dass hinsichtlich der Gebührenpflicht missverständliche Formulierungen Eingang in die Beratungsunterlagen gefunden hätten. Sie schlägt zur Entlastung der betroffenen Bürger vor, in der Ausführung eine Asphaltierung vorzunehmen, die die Maßnahme um insgesamt 130.000 € preiswerter werden lasse.

Nach weiteren Wortmeldungen von Frau Diepelt, Herrn Deloie und Herrn Ferrari fasst Frau Poth den Diskussionsstand in einem Beschlussvorschlag zusammen, über den Frau Bezirksbürgermeisterin

Conradt sodann abstimmen lässt.

Beschluss

Die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.05.2018 zu diesem Tagesordnungspunkt als Tischvorlage vorgelegen haben, sind an die betroffenen Anlieger zu verteilen. Darüber hinaus soll das Thema in der nächsten Sitzung des Bürgerforums am 29.05.2018 behandelt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Eginhardstraße werden im Abschnitt zwischen Haus Nr. 12 und 42 Abwasserleitungen durch die STAWAG erneuert. Dabei werden große Teile der Verkehrsflächen tangiert. Eine eventuelle Erneuerung der Versorgungsleitungen wird noch geprüft. Die Bauarbeiten am Leitungsnetz werden 2018 durchgeführt.

Bei der anschließenden niveaugleichen Erneuerung der Verkehrsfläche können die funktionalen Mängel, wie z.B. die sehr schmalen Gehwege, beseitigt werden. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Straßenraum (Parken, Gehen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (enger Straßenraum) sind derzeit nicht verträglich miteinander zu kombinieren.

2. Heutige Situation

Die Eginhardstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie schließt an die Passstraße, Normannenstraße und Alkuinstraße an. Die Straße ist im Trennprinzip (Fahrbahn und Gehweg) ausgebaut und Teil einer Tempo 30-Zone. Von der Passstraße in Richtung Normannenstraße ist sie als Einbahnstraße ausgewiesen. Lediglich der Straßenabschnitt zwischen Alkuinstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 2 ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar.

Der Fahrbahnquerschnitt liegt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m. Bei dieser Fahrbahnbreite ist ein Parken am Fahrbahnrand wegen der abschnittsweisen Unterschreitung der erforderlichen Restfahrbahn gemäß StVO nicht zulässig.

Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen kaum oder gar nicht möglich ist.

Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich 24 regelkonforme Parkplätze am Fahrbahnrand, dort wo neben einem parkenden Fahrzeug die Vorbeifahrt von Feuerwehr und Müllfahrzeugen möglich ist. Tatsächlich festgestellt wurden bei einer Begehung im September 2016 max. 36 Fahrzeuge.

3. Planung

Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau der Eginhardstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor. Die Fahrbahngasse ist 3,50 m breit, so dass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge zukünftig gewährleistet ist.

Das Parken ist ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen erlaubt. Durch die neue Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 1 legal möglich. Es können 33 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.

Die Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge wurden in Absprache mit der Feuerwehr an den notwendigen Stellen vorgesehen. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Haus Nr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die Kurvenfahrt der Feuerwehrfahrzeuge von der Passstraße kommend nicht ausreicht.

Am 17.05.2017 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte der Planungsbeschluss für die vorgestellte Variante 1 gefasst. Auf dieser Basis wurde die vorliegende Ausführungsplanung erstellt.

Eine Bürgerinformation findet am 07. März 2018 statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Baumbilanz

Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich der T-Kreuzung insgesamt sechs Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit aufmerksam machen, als auch den Straßenraum gliedern und gestalten.

Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit ist neben dem niveaugleichen Ausbau durch Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte für Quer- und Längsneigungen gewährleistet. Außerdem können sich sehbehinderte Menschen zukünftig an einem taktilen Leitsystem orientieren.

Ausbauelemente

Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.

10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10

4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil

20 cmDränbetontragschicht 0/45 mm

31 cmFrostschutzschicht 0/56 mm

65 cmGesamtaufbau

Entwässerung

Anstelle von den derzeit beidseitig im Dachprofil angeordneten Rinnen mit entsprechenden Abläufen erfolgt die Entwässerung nach dem niveaugleichen Ausbau über eine mittige Rinne in den vorhandenen Mischwasserkanal.

Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung der Eginhardstraße wurde bereits auf LED-Leuchten umgestellt. Im Zuge des Ausbaus werden von der STAWAG die alten Beleuchtungsmaste durch neue ersetzt.

4. Kosten und Finanzierung

Abweichend von der Vorlage zum Planungsbeschluss wurde bei der detaillierten Planung des Projektes festgestellt, dass der durch die Leitungsarbeiten verursachte Eingriff deutlich geringer als zunächst angenommen ausfällt. Da der bauliche und funktionale Zustand aber eine grundhafte Erneuerung erfordert, soll diese anschließend durchgeführt werden. Dabei ergeben sich Baukosten in Höhe von 600.000 €. Davon wird ein Anteil von 100.000 € der Erneuerung der Abwasserleitung zugeordnet. Der Ausbau der Straße ist für 2019 vorgesehen.

Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW dar, für die Ausbaubeiträge zu erheben sind.

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag für 2019 vorbereitet.

Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die STAWAG wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausbaupläne unabhängig vom Straßenbau bereits 2018 ausgeführt. Die Asphaltdecke wird durch die STAWAG im Anschluss daran bis zum geplanten Ausbau wieder provisorisch geschlossen.

Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes erfolgt der Straßenausbau im Haushaltsjahr 2019.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

2017_057-L1
743.9 KB · PDF
2017_057_RQ1
162.1 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-23 FB 61_0862_WP17 Eginhardstrasse - Ern SAO.pdf

7.11.2024

999.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 09.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:40