Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße ("Luisenhöfe")hier: Auslobung eines Städtebauwettbewerbs
FB 61/0940/WP17 · Entscheidungsvorlage
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße ("Luisenhöfe")hier: Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs
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Herr Schaffert erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Hörmann der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage Man sei froh, dass nun ein Wettbewerb stattfinden könne und hoffe, auf diesem Weg zu einer guten Lösung für Investor und Nachbarschaft zu kommen. Hierzu habe man noch folgende Vorschläge und Anregungen, mit denen man den Auslobungstext ändern wolle:
-Die Entwürfe für das Plangebiet sind so zu gestalten, dass das „Oebel“-Grundstück auch separat in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden könnte.
-Die Eigentümer des Grundstücks südlich des Parkhauses sind – wie die anderen Eigentümer – zu benennen.
-Das städtische Grundstück Flurstück Nr. 916 wird in das Plangebiet eingezogen.
-Die Festlegungen zu Lärmimmissionen werden wie folgt ergänzt: „Insbesondere auf der Südseite der Wohnbebauung am Boxgraben sollte eine zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner vermieden werden.“ (Seite 28)
-Die Ausführungen zu den Anregungen aus der Nachbarschaft werden wie folgt ergänzt: „Die Nachbarschaft lehnt eine Parkhauserweiterung ab.“ (2. Abs.) „Der Erhalt der städt. Grünfläche im Nordosten des Plangebietes wird von der Nachbarschaft befürwortet.“ (4. Abs.)
-Im Teil C wird aus den städtebaulichen Vorgaben zu Klima und Verschattung die Formulierung „aus Sicht des Fachbereichs Umwelt“ gestrichen. (Seite 33)
-Der Absatz „Nutzungen und Flexibilität“ wird durch die Formulierung ergänzt: 30-40 % der Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau … vorzusehen …. Der Anteil von sogenannten Mikroapartments sollte 15 Prozent nicht übersteigen.“
-Aus dem Absatz „Kindertagesstätte“ wird der letzte Satz gestrichen (Flurstück Nr. 916 soll Teil des Plangebietes sein s.o.).
-Im Absatz Freiraumqualität wird im Anschluss an den dritten Satz wie folgt ergänzt: „Im Plangebiet soll ein adäquater Freiraumbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.“ (Seite 34)
-Weiterhin wird zur Freiraumqualität auf Seite 35 nach dem ersten Absatz ergänzt: „Die Grünfläche und der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand auf dem städtischen Grundstück im NO sind zu schützen und die Fläche ist möglichst allgemein zugänglich zu machen.“
-Der Absatz Parkplätze wird ergänzt: „Aus städtebaulichen und Lärmschutzgründen sollten die notwendigen Stellplätze nach Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden.“
Mit diesen Änderungen und Ergänzungen wolle man sicherstellen, dass der Wettbewerb zu einer qualitativ hochwertigen Planung führe, die die Interessen der Nachbarschaft nicht außen vor lasse.
Für die Fraktion Die Linke begrüßt auch Herr Beus die Durchführung eines Wettbewerbs für das Vorhaben; man hoffe, so einen Entwurf zu erhalten, der einen Mehrwert für das Viertel mit sich bringe. Ein besonders wichtiger Punkt sei dabei die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau, an diesem Standort gebe es die Möglichkeit, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen. Insofern plädiere man stark dafür, die Quote auf 30% - 40% festzusetzen. Man sei skeptisch, ob sich eine BGF von 21.000m² tatsächlich als realistisch erweise, insbesondere, wenn man Qualität und Grünerhalt wirklich ernst nehme. Deshalb beantrage man sicherzustellen, dass die Realisierung einer möglichen BGF von 21.000m² kein Ausschlusskriterium sein dürfe, ggfls. könne dies im Zwischenkolloquium diskutiert werden.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson, dass man mit dem Wettbewerb hoffentlich viele der zahlreichen berechtigten Interessen berücksichtigen könne. Ziel müsse sein, die heutige grüne Situation ein Stück weit zu erhalten, gleichzeitig aber auch eine angemessene Bebauung zu ermöglichen. Den vorgetragenen Beschlussanträgen könne man im Wesentlichen zustimmen, auch den vorgeschlagenen Umgang mit der Anregung der Kommission Barrierefreies Bauen halte man für sinnvoll. Ausdrücklich feststellen wolle man, dass Mikroapartments an diesem Standort nicht erwünscht seien. Was den Lärmschutz angehe, so müsse leider mit einer Belastung der Anwohner gerechnet werden. Die Bürger hätten viele Anregungen hierzu abgegeben, seine Fraktion plädiere dafür, diese an die Verwaltung zu geben und zunächst darauf zu vertrauen, dass diese die Thematik mit Augenmaß abwickele. Im Auslobungstext wolle man nicht zu sehr ins Detail gehen.
Für die SPD-Fraktion räumt Herr Plum ein, dass ein solcher Neubau für die Nachbarschaft oftmals mit Problemen verbunden sei. Es müsse eine Abwägung der Interessen stattfinden, auch in diesem Sinne halte man die Einbeziehung der Öffentlichkeit für gut und sinnvoll. Die Einbeziehung der Grundstücks Nr. 916 sei sinnvoll, zudem sollte ein Hinweis auf das bestehende Wegerecht der Stadt Richtung Ausgang Boxgraben gegeben werden. Zur Gebäudehöhe rege man an, die Formulierung zu schärfen in dem Sinne, dass die Gebäudeoberkanten der geplanten Bebauung die Traufhöhen der umgebenden Bebauung am Boxgraben nicht überschreiten dürfen. Den Änderungsantrag zur Errichtung einer Tiefgarage sehe man insofern kritisch, dass der Baumerhalt hierdurch möglicherweise erschwert werde Insgesamt wolle man die Vorgaben nicht zu eng gestalten und abwarten, welche Lösungen die Wettbewerbsteilnehmer vorschlügen.
In der anschließenden Aussprache, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, Frau Breuer, Frau Schlick, die Herren Beus, Gilson, Plum, Jennissen sowie seitens der Verwaltung Herr Schaffert beteiligen, werden weitere Aspekte diskutiert.
Die Fraktionen sagen zu, Preisrichter kurzfristig zu benennen und der Verwaltung mitzuteilen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, der Auslobung für den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Auslobung für den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten Fassung zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße
hier:Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs
In seiner Sitzung am 07.12.2017 beschloss der Planungsausschuss für den Bereich Mariabrunnstraße / Südstraße / Boxgraben, dass aufgrund der besonderen Lage in der Innenstadt und der Komplexität des Vorhabens ein Planverfahren mit mehreren Varianten durchgeführt werden soll. Er empfahl den Investoren, einen Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung unter Mitwirkung des Planungsausschusses und der Verwaltung auszuloben.
Durch das vom Investor beauftragten Büro ISR wurde nun eine Auslobung für einen städtebaulichen Wettbewerb erstellt, die mit der Verwaltung abgestimmt wurde. Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet die Auslobung die zu berücksichtigenden Kriterien für eine künftige bauliche Entwicklung. Sie empfiehlt daher, der vorliegenden Auslobung für einen städtebaulichen Wettbewerb zuzustimmen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Technische Details
ID: 87169
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=87169
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-04-11 FB 61_0940_WP17 Blockinnenbereich Ma SAO.pdf
7.11.2024
22.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 17.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:45