Einrichtung einer Kurzparkregelung auf dem neuen Parkplatz an der KorneliusstraßeAntrag der CDU-BF vom 19.04.2018
BA 4/0129/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die CDU-BF bedankt sich bei der Verwaltung für den Kauf des Grundstückes und die Herrichtung als Parkplatz. Die vierstündige Kurzparkregelung bedeutet für Anwohner und Besucher ein Zugewinn; dies auch im Hinblick, dass keine ständige Belegung durch Dauerparker entsteht. Sie schlägt vor, die Parkscheibenregelung tagsüber in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzuführen.
Frau Keller und die SPD-BF haben sich sehr intensiv mit der Angelegenheit beschäftigt und lehnen diese Parkregelung ab. Wenn man verhindern will, dass auf diesem Parkplatz dauerhaft geparkt wird, dann beginnt damit ein Verdrängungswettbewerb, weil Dauerparkplätze dann nur noch auf dem Korneliusmarkt und dem Benediktusplatz vorhanden sind. Sie halten es nicht für sinnvoll dort eine Einzelfallregelung einzuführen, da man den gesamten historischen Innenbereich im Zusammenhang sehen muss. Sie fordert daher, dass von der Verwaltung endlich das Gesamtkonzept zum Parken, welches einvernehmlich über die Fraktionsgrenzen hinaus gewünscht ist, vorgestellt wird. Besondere Regelungen für einzelne Teilbereiche zu treffen, lehnen sie daher ab.
Die CDU-BF führt aus, dass es sicherlich nicht die große Lösung ist, wenn man diesen Parkplatz an der Korneliusstraße einer Parkregelung unterwirft. Es kann aber nicht vom einem Verdrängungswettbewerb die Rede sein. Es wird nichts verdrängt, sondern es wird zusätzlicher Parkraum geschaffen. Letztendlich muss sicherlich die gewünschte große Lösung für den gesamten historischen Ortskern mit den umliegenden Möglichkeiten geprüft werden.
Frau Opitz schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an. Die Grüne-BF schließt sich der Auffassung der SPD-BF an und möchte den Antrag ablehnen; sie weist darauf hin, dass letztendliche eine große Lösung für den historischen Ortskern geschaffen werden muss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt, auf dem neuen städtischen Parkplatz an der Korneliusstraße tagsüber eine Kurzparkregelung mit verpflichtender Parkscheibenbenutzung einzuführen. Dabei soll die kostenfreie Parkzeit tagsüber mindestens 4 Stunden betragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der neu hergestellte städtische Parkplatz an der Korneliusstraße soll insbesondere
Besuchern und Gästen des Ortes zur Verfügung stehen und somit den Parkdruck von dem
Korneliusmarkt und Benediktusplatz verhindern.
Dies bedeutet, dass eine beständige Beparkung der Fläche, beispielsweise für Wohnwagen,
-anhänger oder längerfristig abgestellte Fahrzeuge unerwünscht ist. Um eine Kontrolle
durch städtische Überwachungskräfte zu ermöglichen, ist eine Kurzparkregelung
unumgänglich.
Deshalb wird vorgeschlagen, dass eine grundsätzlich kostenfreie Parkregelung mit
verpflichtender Benutzung einer Parkscheibe tagsüber eingerichtet wird, die einen vierstündigen
freien Zeitraum beinhaltet.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 87180
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=87180
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-04-24 BA 4_0129_WP17 Einrichtung einer Ku SAO.pdf
7.11.2024
202.6 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 09.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:38