15. Mai 2018 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Antrag zur Tagesordnung der Fraktion "Die Linke" im Rat der Stadt AachenFehlerhafte Gebührenbescheide

FB 22/0021/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Deumens dankt der Verwaltung für die Erläuterungen. Ursächlich für den Antrag sei die Tatsache gewesen, dass Bürgerinnen und Bürger an ihn herangetreten seien und um Aufklärung gebeten hätten.Er führt aus, dass die geringeAnzahl der fehlerhaften Gebührenbescheide seines Erachtens in einem angemessenen Rahmen liege und daher lobenswert sei. Darüber hinaus äußert er die Bitte, die Fraktion Die Linke zukünftig nicht mehr in Anführungszeichen zu setzen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Ratsherr Teuku geht auf den Passus in der Vorlage ein, dass die Veranlagung der Grundstücke strukturiert geprüft werde. Hierzu stelle sich ihm die Frage, wie man sich die Bestimmung des Zeitpunktes einer Prüfung vorzustellen habe.

Herr Hermanns erklärt, dass man bei einer strukturierten Prüfung nicht nach dem Zufallsprinzip gehe, sondern vielmehr die Fälle geprüft würden, in denen Änderungen beispielsweise durch einen Eigentümerwechsel aufgetreten seien. Darüber hinaus würde man gleichgelagerte Fälle direkt mitprüfen. So komme man auf ca. 11.000 Überprüfungen im Jahr.

Ratsherr Teuku vergewissert sich daraufhin, ob er die Antwort richtig verstanden habe, indem er fragt, ob man demzufolge keine Prüfung zu befürchten habe, wenn man seit 50 Jahren Eigentümer des gleichen Grundstückes sei.

Herr Hermanns erklärt, dass eine Prüfung in einem solchen Fall in der Tat eher unwahrscheinlich sei. Dennoch könne man es nicht vollkommen ausschließen, da bei einem Eigentümerwechsel in der Nachbarschaft auch das eigene Grundstück zur Prüfung herangezogen werden könne.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen ist damit behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung der Fraktion „Die Linke“ im Rat der Stadt Aachen ist damit behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Veranlagung der Abfallbeseitigungs-, Schutz- und Niederschlagswassergebühren sowie der Straßenreinigungsgebühren erfolgt mit den Grundbesitzabgabenbescheiden. Diese werden zu Beginn eines jeden Jahres Anfang Februar versendet. Diese Gebührenbescheide beinhalten die geänderten Gebührensätze, die bis zum 31.12. des Vorjahres durch Satzungsänderung beschlossen wurden. Die Satzungsänderungen werden fortlaufend im Stadtportal unter www.aachen.de veröffentlicht.

Den Gebührenbescheiden wird zusätzlich jeweils ein Merkblatt beigefügt, das alle aktuellen Gebührensätze beinhaltet. Auch die Satzungsregelungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen werden mit diesem Merkblatt kurz zusammengefasst. Größere Abweichungen der im Gebührenbescheid aufgeführten Bemessungsgrundlagen und der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse sind damit für den Vermieter feststellbar.

Normale Korrekturen (z.B. Anzahl der Müllgefäße, Frischwassermengen, falsche Gebühren- bzw. Hebesätze) sind daher nicht die Regel und standen bisher auch nicht im Fokus der Berichterstattung über Nachveranlagungen in der Vergangenheit.

Bei den Nachveranlagungen handelt es sich hauptsächlich vielmehr um Korrekturen im Bereich der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren. Diese Korrekturen werden innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist erforderlich, wenn die Berechnungsgrundlagen (= zugewandte Grundstücksseiten bzw. versiegelte Flächen) nicht richtig erfasst wurden. Die Ursachen von falschen Bemessungsgrundlagen liegen überwiegend in den Ersterfassungen, die bei der Umstellung der Berechnungsgrundlagen für die Straßenreinigungsgebühren in den 80´er Jahren bzw. bei der Einführung der Niederschlagswassergebühren im Jahr 1994 erfasst wurden. Für diese Ersterfassungen standen nur kurze Zeitfenster zur Verfügung.

Bei den Niederschlagswassergebühren wurde die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen zudem mithilfe einer Selbstauskunft der Gebührenpflichtigen und einem anschließenden Abgleich aufgrund von Referenzgebieten mit durchschnittlichen Versiegelungsgraden durch ein Ingenieurbüro vorgenommen. Auf eine flächendeckende Ermittlung der maßgeblichen Flächen durch Aufmaß bzw. Überprüfung vor Ort musste seinerzeit in Anbetracht des kurzen Zeitfensters verzichtet werden.

Bis 2015 konnten die Veranlagungen nur im Rahmen von Stichproben kontrolliert werden, da gerade im Gebührenbereich durch die Rechtsprechung und organisatorische Veränderungen andere Aufgaben Priorität hatten. Seit 2015 hat der Fachbereich neu entschieden, nunmehr die Veranlagung der Grundstücke mit einem gewissen Automatismus strukturiert zu prüfen, sobald sich Veränderungen beispielsweise durch einen Eigentumswechsel ergeben.

Dieser neue strukturelle Prozess hat zu einem erhöhten Anstieg der Nachveranlagungen geführt. Bezogen auf die Gesamtzahl der veranlagten Grundstücke (= ca. 42.000) liegt der jährliche Anteil der Nachveranlagungen allerdings nur zwischen 0,28 % und 1,42 %. Soweit hierdurch Kostenüberdeckungen entstehen, sind diese nach

§ 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Die Summe der Nachveranlagungen beträgt zwischen ca. 200.000 € bis 1.200.000 € jährlich. Die überwiegende Anzahl der Nachveranlagungen lag dabei im Einzelfall unter 500 € insgesamt. Höhere Nachveranlagungen treffen in der Regel auch nur größere Grundstücke von juristischen Personen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, nicht aber Einzeleigentümer.

Soweit vermietete Objekte von einer Nachveranlagung betroffen sind, können die Nebenkostenabrechnungen der Mieter nach § 566 Abs. 3 BGB nur rückwirkend für ein Jahr geändert werden. Die darüber hinaus für weitere Vorjahre nachveranlagten Beträge sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Sofern im Einzelfall Härten entstehen, ist auf die Möglichkeiten im Rahmen des § 227 AO zu verweisen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-07 FB 22_0021_WP17 Antrag zur Tagesordn SAO.pdf

7.11.2024

575.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 15.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:41