15. Mai 2018 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2018

FB 20/0146/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Teuku formuliert die Bitte, die Daten aus dem jeweiligen Vorjahr zukünftig in der jedes Jahr zu beschließenden Vorlage darzustellen oder beizufügen.

Ratsherr Schmitz entgegnet hierzu, dass die Mittel nach dem Verbrauch ausgezahlt würden und ein Jahresvergleich seines Erachtens nicht sinnvoll sei. Weiterhin müsse eine Steigerung nicht zwingend ausschlaggebend oder aussagekräftig sein.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2018.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2018.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.

Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich (erstmals im Jahr 2015), um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen.

Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.

Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-16 FB 20_0146_WP17 Verwendung der Stift SAO.pdf

7.11.2024

155.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 15.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:42