29. Mai 2018 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept

FB 45/0488/WP17 · Entscheidungsvorlage

Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deloie verweist auf eine Bitte von Seiten des Kinder- und Jugendausschusses an die Verwaltung, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren im Bereich der Inklusion ein gesamtstädtisches Konzept zu erarbeiten und zeigt sich erfreut darüber, dass dies nun gelungen sei. Die bisherigen Reaktionen auf den Prozess, welche an die SPD-Fraktion herangetragen worden seien, wären durchweg positiv und würden unterstreichen, dass sich die Stadt Aachen auf einem guten Weg befinde. Die SPD-Fraktion hoffe auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Er zeige sich hier zuversichtlich.

Frau Navvabi-Garakani teilt mit, dass die freien Träger ebenfalls erfreut über die gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes mit der Stadt Aachen seien. Von Beginn an sei allen Akteuren bewusst gewesen, dass es sich hierbei um einen langwierigen Prozess handele mit dem Ziel, für jedes Kind einen Platz mit einer optimalen Förderung zu finden. Aber auch das neue System benötige eine fortwährende Anpassung an die gegenwärtige Situation in Aachen. So werde aktuell die Annäherung an die Frage versucht, wie eine bestmögliche Kinderbetreuung in ehemals integrativen und Regel-KiTas gewährleistet werden könne. Ein weiteres Ziel sei die Gewinnung von fachlich qualifiziertem Personal. Ergänzend erfordere der Prozess eine wissenschaftliche und fachliche Begleitung. Sie übermittelt den Dank der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII an die Fachverwaltung für die gemeinsame Gestaltung des Prozesses.

Herr Krott ergänzt, dass im Winter 2018 ein Fachtag Inklusion stattfinde. Im Anschluss hieran könne die weitere Entwicklung eingeschätzt und die Bedarfe der freien Träger ermittelt werden.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Der Landschaftsverband Rheinland hat zum 1.08.2016 seine bisherige Fördersystematik von der institutionellen Förderung (vollständige Finanzierung der therapeutischen Kräfte in integrativen Gruppen) hin zu einer individuellen „FinK-Pauschale“ für Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, verändert. Hiermit sollte die im Land bestehende ungleiche Förderung in den Landschaftsverbänden vereinheitlicht werden und zudem gewährleistet werden, dass in allen Kindertageseinrichtungen eine Förderung von Kindern mit Behinderung bezuschusst werden kann.

Letztmalig hat sich der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung vom 5.12.2017 mit dem Thema Inklusion in der frühkindlichen Bildung beschäftigt. Dabei hat er beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen das gesamtstädtische Inklusionskonzept unter Beteiligung der AG nach § 78 SGB VIII weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlichen Ansatz mit einzubeziehen.

Arbeitsgruppe Inklusion der AG nach § 78 SGB VIII

In der Arbeitsgruppe Inklusion sind neben Trägervertretern von AWO, pro futura und Lebenshilfe auch Fachberatungen vom Paritätischen, Caritas Lebenswelten und dem Caritasverband, sowie Vertreter der familiären Tagesbetreuung, des Gesundheitsamtes und der Fachverwaltung vertreten.

Einigkeit besteht in dieser Arbeitsgruppe darüber, dass Inklusion nicht nur die Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung ermöglichen soll, sondern dass es darum geht, dass allen Kindern, unabhängig von Ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung ihrer Eltern oder anderer Besonderheiten ihrer Eltern Teilhabe ermöglicht werden soll. Dieser weitgefasste Inklusionsbegriff bedeutet, dass erhebliche Veränderungen im Feld der frühkindlichen Bildung erforderlich sind, die mit dem Wissen von heute noch nicht abgesehen werden können. Als Konsequenz hieraus sieht die Arbeitsgruppe zwei Handlungsstränge, die parallel angegangen werden sollen:

  • Start einer Qualifizierungsoffensive als kurzfristige Maßnahme
  • Aufsetzen eines Projektes als langfristige Maßnahme

Qualifizierungsoffensive

Es bedarf einer umfangreichen Qualifizierungsoffensive, um den trägerübergreifenden Wissenstransfer in der frühkindlichen Bildung und Erziehung zu gewährleisten. Ziel ist es dabei, die Mitarbeitenden in Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen zu befähigen, mit einer „inklusiven Haltung“ ihre Aufgaben im jeweiligen Feld wahrzunehmen. Hierbei soll zunächst der Fokus auf die Kinder mit (drohender) Behinderung gelegt werden.

Ziel soll es sein, dass eine Unterstützung individuell für die jeweilige Einrichtung möglich ist und die Träger über die konkrete Art der Unterstützung die Entscheidung treffen. Hierfür benötigen insbesondere die freien Träger der Jugendhilfe Ressourcen, um diese Unterstützungsleistungen einkaufen zu können. Inhaltlich sind hier Fortbildungen, Prozessbegleitung, Supervision und die Fachberatung durch Fachstellen wie die Frühförderstelle der Lebenshilfe oder des Sozialpädiatrischen Zentrums o.ä. wünschenswert.

Aufsetzen eines Projektes

Um tatsächlich alle Kinder zu erreichen, bedarf es eines größer angelegten Prozesses. Aus Sicht der Arbeitsgruppe kommt hierfür ein Projekt in Frage, welches wissenschaftlich begleitet wird. Ziel soll es sein, einheitliche Qualitätsstandards für die Stadt zu entwickeln, die Grundlage des gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes sein sollen, in dem zusätzlich eine Differenzierung hinsichtlich möglichen Teilhabehindernissen und Besonderheiten der jeweiligen Sozialräume stattfindet. Ein Wissenstransfer aus den ehemaligen integrativen und heilpädagogischen Einrichtungen in die jeweiligen Sozialräume soll selbstverständlich auch strukturiert trägerübergreifend geschehen. Dies gilt aber auch für andere Themen, in den schon heute Fachkompetenz vorhanden ist (z.B. interkulturelles Handeln).

Idealerweise soll im Winter 2018/19 mit einem trägerübergreifenden Fachtag Inklusion der Startschuss für dieses Projekt gegeben werden, um danach Meilensteine zu entwickeln und sukzessive die frühkindliche Bildungslandschaft hin zur Inklusion entwickeln zu können. Dabei ist aus Sicht der Arbeitsgruppe davon auszugehen, dass dies ein Prozess sein muss, der mehrere Jahre dauern wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-03 FB 45_0488_WP17 Zwischenstand_ Gesam SAO.pdf

7.11.2024

103.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 29.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:46

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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