29. Mai 2018 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Neu-Konzeptionierung des Sozialraumteams IX - Kriseninterventionsteam -

FB 45/0490/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Drews und Herr Mommertz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule stellen das Sozialraumteam IX, das Kriseninterventionsteam, gemeinsam anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Frau Drews weist zudem auf ausgelegte Plakate des Sozialraumteams hin.

Sie berichtet, dass durch den Personal- und Verwaltungsausschuss im Sommer 2017 vor dem Hintergrund des hohen Personaldrucks und der Arbeitsintensität in den Sozialraumteams eine neue Teamleitung und drei Vollzeitstellen für Bezirkssozialarbeiter eingerichtet worden seien. Die Fachabteilung habe als Antwort auf die Frage, wie das hinzugewonnene Personal sinnvoll zur Entlastung für die übrigen Teams eingesetzt werden könne, das Konzept zur Einrichtung eines weiteren Teams entwickelt. Zur inhaltlichen Ausrichtung des Teams als ein Kriseninterventionsteam im Bereich Kindeswohlgefährdungen habe die hohe Belastung der Teams durch die Bearbeitung der Gefährdungsmeldungen beigetragen. Im Jahr 2015 habe es rund 1.000 Meldungen gegeben, in 2016 1.063 und in 2017 1.106. Da es bereits drei Teams mit besonderen und sozialraumübergreifenden Spezialgebieten gebe (Eingliederungshilfe, die Begleitung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Pflegekinderdienst) habe man sich zur Einrichtung eines Kriseninterventionsteams entschlossen.

Herr Mommertz stellt sich als der neue Teamleiter des Kriseninterventionsteams vor. Hinsichtlich der Herangehensweise bei der Bildung des Teams erläutert er, dass man sich von Beginn an zum einen an den Standards der Stadt Aachen beim Umgang mit Gefährdungsmeldungen und zum anderen an den Modellen und Konzepten anderer Kommunen orientier habe. Hierbei habe sich herausgestellt, dass auch andere Kommunen ein derartiges Spezialteam einrichten würden. Im Dezember 2017 habe sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus allen Sozialraumteams gebildet, welche der Fragestellung nach der inhaltlichen Ausrichtung nachgegangen sei. So sei das Profil des Teams entstanden, den telefonischen Notdienst zu übernehmen und somit der Erstansprechpartner bei Meldungen zu sein. Es erfolge jedoch lediglich eine kurz- bis mittelfristige Bearbeitung der Fälle und keine Einrichtung von klassischen Hilfen zur Erziehung. Nach Aufnahme des Falls werde dieser umfassend dokumentiert und bei einer erforderlichen Maßnahme der Hilfe zur Erziehung an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Sozialraumteams abgegeben. Es sei geplant, die Arbeit des Kriseninterventionsteams erstmalig nach zwei Jahren zu evaluieren. Die eingerichtete Arbeitsgruppe soll weiterhin bestehen bleiben um auch vor der Evaluierung zu prüfen, ob das Ziel der Entlastung der Teams erreicht werde. Das Team werde im Bezirk Eilendorf verortet sein und zum 11. Juni 2018 seine Tätigkeit aufnehmen.

Frau Scheidt verweist auf die aktuelle öffentliche Berichterstattung zur Belastung von Jugendämtern. Mit der Einrichtung des Kriseninterventionsteams könne ein erster Schritt zur Entlastung der sozialraumbezogenen Teams getan werden. Sie begrüße es, dass das Team zusätzlich zu den bestehenden Teams eingerichtet und nicht Personal aus den Kernbereichen abgezogen worden seien. Sie sei der Meinung, dass man in Aachen über lange Jahre immer wieder die erfreuliche Beobachtung habe machen können, dass die umgesetzten Veränderungen die Situation verbessern würden und Vorteile brächten.

Frau Drews ergänzt, dass in diesem Jahr alle Sozialraumteams einen Organisationsprozess, welcher vom Fachbereich Personal und Organisation begleitet werde, durchlaufen würden, um den gesamten Bereich nach Möglichkeit optimal auszugestalten. Die Bildung des Kriseninterventionsteams sei ein Teilergebnis dieses Prozesses. Derzeit würden sämtliche Prozesse detailliert beschrieben und mit Zeiten bewertet, sodass Optimierungsbedarfe qualifiziert benannt werden könnten. Sie weist darauf hin, dass andere Kommunen diesen Prozess auf die Begleitung durch externe Berater zurückgreifen müssten und zeigt sich erfreut, dass die Stadt Aachen dies behutsam und verantwortlich eigenständig durchführen könne.

Herr Krott lobt die Verwaltung für die Vorstellung des Kriseninterventionsteams. Zwar handele es sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, aber er halte es dennoch für wichtig, dass auch der Ausschuss über derartige Prozesse informiert werde. Die Frage nach dem Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sei seiner Ansicht nach sehr schwierig und er begrüße daher, dass die Verwaltung den erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Raum schaffe, wo jeder Fall in Ruhe abgewogen und entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten gefunden werden könnten. Er regt abschließend an, das Team nicht als Sozialraumteam IX zu führen, da dies vor dem Hintergrund des sozialräumlich aufgeteilten Stadtgebietes zu Irritationen führen könne.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangsposition
Durch den bereits im Jahr 2017 begonnen Organisationsprozess durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) wurde die Entscheidung für ein weiteres Sozialraumteam getroffen.

Grundlagezum Zeitpunkt der Entscheidung war die hohe personelle Belastung der bisherigen Sozialraumteams und die Suche nach einer möglichst kurzfristig herbeizuführenden Entlastungsmöglichkeit für das gesamte Personal der Sozialraumteams.

Auch auf der Grundlage der in den letzten Jahren weiter gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Meldungen (siehe Anlage 1) und Prüfungen Kindeswohlgefährdungen wurde abgewogen,inwiefern ein weiteres Fachteam in Form eines „Kriseninterventionsdienstes“ innerhalb der Sozialraumteams konzeptionell umsetzbar wäre. Alternativ hierzu stand die Überlegung, ein weiteresreguläres Sozialraumteam zu konzipieren.

Seit Juni 2017 und seit Dezember 2017 stehen den Sozialraumteams zur ersten Entlastung zusätzlich drei weitere Vollzeit-arbeitende Sozialarbeiter und eine weitere Teamleitung zur Verfügung.

Im April 2018 wurde nach einem Mitarbeiter orientierten Konzeptionsprozess die Entscheidung zu Gunsten des „Kriseninterventionsdienstes“ getroffen.

2. Grundsätzliches

Die Konzeption des „Kriseninterventionsdienstes“ orientiert sich im Wesentlichen an der Arbeit und der Aufgabenstellung im Hinblick auf die hoheitliche Aufgabe der Wahrnehmung des Kinderschutzes in der Stadt Aachen. Diese Aufgabe wurde bisher durch die „Büro-/ Bereitschaftsdienste“, rollierend durch die Sozialraumteams I bis V, gewährleistet.

Diese Aufgabenstellung soll nun durch das „Kriseninterventionsteam“, in Form eines weiteren Fachteams, für die gesamte Stadt Aachen zentralisiert werden. Ab dem 01.06.2018 sollen alle Hinweiseingänge einer Kindeswohlgefährdung und deren Überprüfung über das Fachteam (SRT IX) abgedeckt werden und zu einer Entlastung der Bezirksteams I bis V und der anderen Fachteams (Eingliederungshilfe, Pflegekinderdienst und UMA –Team) führen.

Grundlage dazu sind die in der Geschäftsprozessordnung (GPO) fixierten Prozessketten im Bereich der „Inobhutnahme“, gem. § 42 SGB VIII bzw. der Prüfung von Kindeswohlgefährdung, gem. § 8a (1), SGB VIII, sowie des „unspezifischen Erstkontaktes“ und der weiteren Bearbeitung, aber auch die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren § 8a (2), SGB VIII.

Die abzudeckenden Dienstzeiten werden in der Zeit von montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erbracht.

Die Dienstzeiten werden durch entsprechendes Personal verbindlich abgedeckt. Die Regelung zur gleitenden Arbeitszeit der Stadt Aachen soll selbstverständlich weiterhin erhalten bleiben. Angedacht ist eine Personalplanung, die beiden Kriterien gerecht wird. Eine vergleichbare Situation ergab sich bereits in den „Bürodiensten“ der jeweiligen SRTs.

Das Konzept der Familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) soll von der Umstrukturierung unberührt bleiben und weiterhin die Zeiten im Anschluss an den „Bürodienst“ abdecken. Diese sind in der Regel von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr und an den Wochenenden von freitags 13:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr.

Die Rufbereitschaft/Hintergrunddienste der Teamleiter, sowie der Sachgebietsleitung und Abteilungsleitung bleiben weiterhin erhalten und werden rollierend fortgeführt.

Die Inobhutnahmefälle gem. § 42a SGB VIII des UMA-Teams (SRT VIII) bleiben aufgrund der Spezialisierung für minderjährige Flüchtlinge ebenfalls unberührt und sollen in der jetzigen Form weiter geführt werden.

Grundlage der Gefährdungsbewertung im SRT IX wird weiterhin das bereits genutzte Programm „Infokid“ sein. Zur Dokumentation und Datenverwaltung wird weiterhin das Programm „LogoData“ genutzt.

Die konzeptionelle Ausarbeitung beruht auf den Grundlagen der eigens dazu gebildeten Arbeitsgruppe, an der alle bisherigen ASD- und Fachteams beteiligt waren.

3. Strukturqualität

3.1 Personal

Vorgesehen ist zunächst auf Grundlage der aktuellen Statistikauswertung 7,5 Vollzeitstellen plus Teamleitung im SRT IX vorzuhalten.

Ein eigenes Sekretariat und Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind für das SRT IX nicht vorgesehen. Angedacht ist die Mitnutzung des bestehenden Sekretariates im SRT III (Bsp. für Bestellungen von Büromaterial…). Die Zuständigkeit von kostenrelevanten Fällen, für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, orientiert sich an der bisherigen Zuordnung über das Straßenverzeichnis und verbleibt in den SRTs I - VII.

3.2 Räumlichkeiten

Das SRT IX wird im Verwaltungsgebäude Heinrich-Thomas Platz 2, in Aachen-Eilendorf, verortet. Die Räumlichkeiten werden modernisiert und den Bedingungen eines Kriseninterventionsdienstes angepasst (Besprechungsräume, Sicherheitskonzept, Mitarbeiterbelegung, Ausstattung…)

Die Räumlichkeiten lassen konzeptionell 4 Doppelbüros und zwei Einzelbüros zu.

Es sind ein separater Besprechungsraum und ein Aufenthaltsraum für Kinder und Jugendliche vorhanden. Die Räumlichkeiten verfügen über eine eigene Küche und drei separate WCs und Waschmöglichkeiten. Die Fenster im Erdgeschoss sind mit einer Ausnahme aus Sicherheitsglas.

3.3 Produktqualität

Die Produktqualität wird grundsätzlich durch die GPO (Geschäftsprozessordnung) der Stadt Aachen, in den Prozessen der Prüfung Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII sichergestellt und beschrieben.

Zur Qualitätssicherung der Arbeitsabläufe soll die Arbeitsgruppe, die sich zur Konzeptionierung des SRT IX gefunden hat, in personell reduzierter Form erhalten bleiben, die bereits an der konzeptionellen Entwicklung, unter der Einbeziehung aller Sozialraumteams, beteiligt war.

Zur Qualitätssicherung der Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung besteht weiterhin die interne Arbeitsgruppe (Qualitätszirkel Kinderschutz), sowie der jährlich stattfindende „Runder Tisch Inobhutnahme“ an dem auch externe Stellen beteiligt sind.

Geplant ist der regelmäßige Austausch zwischen dem SRT IX und den externen Kooperationspartnern, in Form der Inobhutnahme-Gruppen - KasparX Change, Zentrum für soziale Arbeit Burtscheid - im Rahmen eines monatlichen Jour Fixe Termins. So sollen die Belegungssituationen reflektiert und Perspektivvereinbarungen bezüglich der Kinder- und Jugendlichen getroffen werden.

Analog der bisherigen Jour Fixe Termine im Bereich der FBB- Unterbringungen (Familiäre Bereitschaftsbetreuung), sollen die federführenden Mitarbeiter der Sozialraumteams zu den Perspektivgesprächen eingeladen werden. So wird vermieden, dass Kinder- und Jugendliche längerfristig in den Kriseninterventionsgruppen untergebracht bleiben, obwohl deren eigentliche Kapazitäten eine Unterbringung bis zu drei Monaten vorsehen.

3.5 Ausgangsqualität

Der Zuständigkeitswechsel der Fälle vom SRT IX zurück in die SRT´s I-VIII ist abhängig von der Bewertung und Bearbeitung der geprüften Kindeswohlgefährdung. Detailliert wird dies in der Schnittstellenbeschreibung festgehalten.

In Fällen, in denen eine Prüfung durch das SRT IX erfolgt ist, aber kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, kann der Vorgang ohne weitere Kontaktaufnahme zu den SRT´s I-VIII beendet und z.d.A. geschrieben werden. Alle erforderlichen Dateneingaben erfolgen dabei durch das SRT IX. In Fällen einer Prüfung und eines bereits fallführenden Mitarbeiters, wird dieser über die Meldungsbearbeitung informiert und Daten in Form einer Handakte übermittelt. Bereits im Vorfeld sollte eine Vereinbarung zwischen dem SRT IX und dem fallführenden Mitarbeiter, über das Maß seiner Beteiligung bei der Meldungsbearbeitung erfolgt sein.

In geprüften Fällen durch das SRT IX und der geäußerten/empfohlenen Annahme von HZE durch die Betroffenen (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ebenfalls eine Handakte an den betroffenen ASD Mitarbeiter übermittelt. Diese beinhaltet neben der Dokumentation der Prüfung (Infokid) auch eine weisungsunabhängige Handlungsempfehlung für die weiter fallführende Fachkraft. Die Zuständigkeit der Teams orientiert sich dabei weiterhin an der Zuordnung der Lebensräume und Straßen in den jeweiligen Sozialraumteams.

In Fällen einer tatsächlichen Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen durch das SRT IX, verbleibt die Zuständigkeit im Rahmen der Inobutnahme (Krisenintervention) zunächst im SRT IX. Muss die Inobhutnahme aufrecht erhalten bleiben, oder sind die Betroffenen bereit, Hilfen zur Erziehung anzunehmen, soll binnen fünf Werktagen ein persönliches Übergabegespräch stattfinden. Daran sind das SRT IX (Federführung), das zuständige SRT, die Betroffenen, ggfls. Sorgeberechtigte (Vormund) und die betreuende Einrichtung zu beteiligen. Die Fallverantwortlichkeit wechselt mit der dokumentierten Übernahmeerklärung des SRT-Mitarbeiters. Das SRT IX übermittelt alle kostenrelevanten Daten der Unterbringung an die zuständige Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Beantragte Hilfen zur Erziehung (HZE) werden grundsätzlich durch das fallführende SRT I-VIII geprüft und beschieden.

4. Evaluation und Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung und Evaluation soll die bestehende Arbeitsgruppe ihre Arbeit weiterfortführen. Dazu sollen regelmäßige Treffen alle drei Monate stattfinden. Jedes Sozialraumteam stellt ein Mitglied der Arbeitsgruppe um Transparenz über die Arbeit zu schaffen und inhaltliche Themen transportieren zu können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen dazu in den Teams berichten und Themen aus den Teams in die Arbeitsgruppe miteinbringen.

Parallel dazu laufen weiterhin die bereits bestehenden Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel/Dialoge zu den Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung der Stadt Aachen. Das SRT IX ist an den Arbeitsgruppen und Qualitätszirkeln beteiligt. Die Federführung und Qualitätssicherung wird in bisheriger Form weitergeführt.

Die inhaltliche Arbeit des SRT IX wird in regelmäßigen Gesprächen mit der Sachgebiets- und Abteilungsleitung reflektiert und ggfls. angepasst.

Alle Mitarbeiter/innen des SRT IX haben die Möglichkeit, regelmäßig Supervision und Fortbildungen zu nutzen. Kollegiale Beratung von Kinderschutzfällen ist verpflichtend innerhalb des Teams zu gewährleisten. Bewertungen von Kindeswohlgefährdungen werden gem. der Standards in der Stadt Aachen grundsätzlich mit einer „insoweit erfahrenen“ Fachkraft gem. § 8a SGB VIII reflektiert und weitere Handlungen im Team ggfls. mit Leitung abgestimmt. Das bedeutet, dass eine speziell hierfür vorgehaltene qualifizierte Weiterbildung durchlaufen wurde und auch eine mindestens zwei-jährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.

Geplant ist, dass die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes mit Beginn des Echtbetriebes am 01.06.2018 zunächst für die Dauer von zwei Jahren zur Erprobung startet.

Die Fachverwaltung wird in der Ausschuss-Sitzung die Neukonzeption des Kriseninterventionsdienstes im Rahmen einer PPt vorstellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Keine, da Sachstandsbericht

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-07 FB 45_0490_WP17 Neu-Konzeptionierung SAO.pdf

7.11.2024

167.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 29.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:46

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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