7. Juni 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Eginhardstraße - Erneuerung,Ausführungsbeschluss

FB 61/0862/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Poth weist auf die zuvor verteilte Tischvorlage hin:

-Neuausbau der Eginhardstraße nach Sanierung von Abwasserleitungen durch STAWAG

Bürgerinformation am 07.03.2018

Sie ist als Anlage zu dieser Niederschrift einsehbar.

Frau Breuer erklärt, zwar sei in 2017 zunächst ein Empfehlungsbeschluss gefasst worden. Es habe sich aber im Nachhinein herausgestellt, dass die Mehrkosten auf die Anwohner umgelegt werden sollen. Diese hätten sich dagegen zur Wehr gesetzt, da es sich nur um eine Anliegerstraße handele. Die STAWAG solle nun verpflichtet werden, die Straße nach der Kanalbaumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, der dem vorherigen entspricht. Die Baumaßnahme betreffe nur ein Teilstück und sei als Reparatur zu betrachten.

Frau Poth hält einen Vortrag, der ebenfalls als Anlage erfasst ist.

Die STAWAG könne nicht einen ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, da der heutige Zustand eben nicht ordnungsgemäß sei. Für den Kanal gebe es unbestritten einen extremen Handlungsbedarf. Das Verfahren sei zweistufig:

  1. Zuerst werde ein Beschluss gefasst; Grundlage sei eine grobe Kostenschätzung.
  2. Es folge ein Aufstellungsbeschluss mit konkreter Kostenaufstellung.

In diesem Fall hätten sich Änderungen ergeben, die so nicht vorhersehbar waren. Es gelte nun, funktionale Mängel zu beseitigen, was bei einem niveaugleichen Ausbau möglich wäre. Durch diesen Umbau würde die Straße wiederhergestellt, aber in einem regelkonformen Zustand. Die Stadt sei gehalten, diese Kosten umzulegen.

Auf die Frage des Herrn Lindemann, wie hoch die STAWAG dann beteiligt würde, antwortet Frau Poth, die STAWAG würde die Kosten tragen, die bei einer Wiederherstellung des vorherigen Zustands entstanden wären.

Frau Rhie fragt

  1. Welche Konsequenz es hätte, den vorherigen Zustand wiederherzustellen und
  2. was für Folgen es hätte, wenn der Zustand in Zukunft einmal so schlecht wird, dass dann enorme Kosten entstehen und ob diese auch komplett umgelegt würden.

Herr Lindemann stellt die Frage, ob Bestandsschutz besteht.

Frau Poth erklärt, der Ausschuss müsse entscheiden, die Verwaltung könne nur etwas empfehlen und das sei der regelkonforme Ausbau. Sie könne keine Prognose geben, wann die Eginhardstraße zusammenfalle. Die Straße sei 60 Jahre alt und der Zustand nicht der schlechteste. Durch die Kanalerneuerung gebe es jetzt einen Anlass, die Straße neu zu planen. Bisher sei ein regelwidriges Verhalten geduldet worden, d. h. es kam zu Situationen, bei denen große Fahrzeuge den Gehweg nutzen mussten. Wenn eines Tages die Straße komplett erneuert werden muss, müssten die Anwohner die Kosten komplett selbst tragen.

Herr Larosch gibt ergänzend zu bedenken, wenn die Straße im Rahmen der Kanalbaumaßnahme erneuert werde, könnten die Kosten, welche die STAWAG tragen müsste, abgezogen werden, so dass es eine definitive Ersparnis für die Anwohner gebe.

Die Frage der Frau Rhie, ob das bei der Bürgerinformation auch so vermittelt wurde, wird bejaht.

Herr Neumann plädiert dafür, den Verwaltungsvorschlag anzunehmen. Es sei eben auf den Punkt gebracht worden, dass es jetzt günstiger für die Anwohner sei als später.Außerdem sei der jetzige Zustand schlecht und sollte deshalb korrigiert werden. Das müsse man den Anwohnern auch so vermitteln. Ein weiterer Aspekt sei die Entstehung neuer Baumfelder.

Frau Poth teilt ergänzend mit, es würden 6 neue Baumfelder entstehen.

Frau Conradt führt aus, die Eginhardstraße beschäftige die Politik und Verwaltung schon seit Monaten und man habe sich die Situation vor Ort angesehen. Sie schätze das Engagement der Verwaltung, etwas völlig neues darzustellen. Hier handele es sich lediglich um eine Anwohnerstraße. Die Bürger hätten sich dazu geäußert, die Straße sei o. k. wie sie ist und sie solle so wiederhergestellt werden. Es sei der Wunsch der Anwohner, aber auch deren Risiko. In Aachen gebe es Straßen, deren Zustand viel schlechter ist. Sie denke, der Ausschuss sollte konform mit den Anwohnern beschließen.

Frau Poth stellt fest, über die Erneuerungsbedürftigkeit des Kanals gebe es keinen Diskurs. Man könne die Diskussion eigentlich auf die Beitragspflicht reduzieren.

Frau Breuer wünscht eine Auszeit für eine Beratung über das weitere Vorgehen.

Herr Höfken erklärt, er habe vollstes Verständnis für das Anliegen der Bürger. Als Jurist stelle er aber die rechtliche Frage, wer haftet, wennder vorherige Zustand der Straße wiederhergestellt ist,obwohl jetzt die Möglichkeitbesteht, einen ordnungsgemäßen Zustand zu schaffen, und beispielsweise eines Tages ein Kind von einem Müllfahrzeug überfahren wird. Er könnte sich die Frage selbst beantworten, wolle aber eine Aussage der Verwaltung hierzu bekommen.

Herr Wingenfeld regt an zu prüfen, inwieweit es möglich ist, einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Zeichen 325 der StVO einzurichten, ohne niveaugleichen Ausbau der Straße. Möglicherweise könnte es sich bei der Eginhardstraße um einen Grenzfall handeln.

Frau Poth führt hierzu aus, verkehrsberuhigte Bereiche würden hauptsächlich in Wohngebieten eingerichtet. In der Regel bedeute es den niveaugleichen Ausbau. Da gebe es aber Grenzfälle; das müsse juristisch geklärt werden.

Nach weiteren Wortmeldungen der Frau Breuer, des Herrn Neumann sowie des Herrn Brantin unterbricht Herr Lindemann die Sitzung um 18.35 Uhr; die Beratungen werden um 18.45 Uhr wieder aufgenommen.

Herr Brantin stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Höfken habe eine haftungsrechtliche Frage aufgeworfen. Die Frage sei nun, ob die Baumaßnahme die Verpflichtung auslöse, einen regelkonformen Zustand herzustellen. Die Koalition aus CDU und SPD wolle, dass diese Frage beantwortet wird, bevor ein Beschluss gefasst wird. Sie beantrage deshalb, diese haftungsrechtliche Frage durch den Fachbereich Recht klären und beantworten zu lassen.

Herr Achilles erklärt, er lehne das ab, weil er nicht einem Ausbau zustimmen werde, der nicht regelkonform ist.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße. Er beauftragt die Verwaltung, die Frage rechtlich zu klären, ob die anstehenden Bauarbeiten die Verpflichtung nach sich ziehen, den regelkonformen Zustand herzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Eginhardstraße werden im Abschnitt zwischen Haus Nr. 12 und 42 Abwasserleitungen durch die STAWAG erneuert. Dabei werden große Teile der Verkehrsflächen tangiert. Eine eventuelle Erneuerung der Versorgungsleitungen wird noch geprüft. Die Bauarbeiten am Leitungsnetz werden 2018 durchgeführt.

Bei der anschließenden niveaugleichen Erneuerung der Verkehrsfläche können die funktionalen Mängel, wie z.B. die sehr schmalen Gehwege, beseitigt werden. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Straßenraum (Parken, Gehen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (enger Straßenraum) sind derzeit nicht verträglich miteinander zu kombinieren.

2. Heutige Situation

Die Eginhardstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie schließt an die Passstraße, Normannenstraße und Alkuinstraße an. Die Straße ist im Trennprinzip (Fahrbahn und Gehweg) ausgebaut und Teil einer Tempo 30-Zone. Von der Passstraße in Richtung Normannenstraße ist sie als Einbahnstraße ausgewiesen. Lediglich der Straßenabschnitt zwischen Alkuinstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 2 ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar.

Der Fahrbahnquerschnitt liegt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m. Bei dieser Fahrbahnbreite ist ein Parken am Fahrbahnrand wegen der abschnittsweisen Unterschreitung der erforderlichen Restfahrbahn gemäß StVO nicht zulässig.

Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen kaum oder gar nicht möglich ist.

Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich 24 regelkonforme Parkplätze am Fahrbahnrand, dort wo neben einem parkenden Fahrzeug die Vorbeifahrt von Feuerwehr und Müllfahrzeugen möglich ist. Tatsächlich festgestellt wurden bei einer Begehung im September 2016 max. 36 Fahrzeuge.

3. Planung

Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau der Eginhardstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor. Die Fahrbahngasse ist 3,50 m breit, so dass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge zukünftig gewährleistet ist.

Das Parken ist ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen erlaubt. Durch die neue Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 1 legal möglich. Es können 33 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.

Die Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge wurden in Absprache mit der Feuerwehr an den notwendigen Stellen vorgesehen. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Haus Nr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die Kurvenfahrt der Feuerwehrfahrzeuge von der Passstraße kommend nicht ausreicht.

Am 17.05.2017 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte der Planungsbeschluss für die vorgestellte Variante 1 gefasst. Auf dieser Basis wurde die vorliegende Ausführungsplanung erstellt.

Eine Bürgerinformation findet am 07. März 2018 statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Baumbilanz

Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich der T-Kreuzung insgesamt sechs Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit aufmerksam machen, als auch den Straßenraum gliedern und gestalten.

Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit ist neben dem niveaugleichen Ausbau durch Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte für Quer- und Längsneigungen gewährleistet. Außerdem können sich sehbehinderte Menschen zukünftig an einem taktilen Leitsystem orientieren.

Ausbauelemente

Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.

10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10

4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil

20 cmDränbetontragschicht 0/45 mm

31 cmFrostschutzschicht 0/56 mm

65 cmGesamtaufbau

Entwässerung

Anstelle von den derzeit beidseitig im Dachprofil angeordneten Rinnen mit entsprechenden Abläufen erfolgt die Entwässerung nach dem niveaugleichen Ausbau über eine mittige Rinne in den vorhandenen Mischwasserkanal.

Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung der Eginhardstraße wurde bereits auf LED-Leuchten umgestellt. Im Zuge des Ausbaus werden von der STAWAG die alten Beleuchtungsmaste durch neue ersetzt.

4. Kosten und Finanzierung

Abweichend von der Vorlage zum Planungsbeschluss wurde bei der detaillierten Planung des Projektes festgestellt, dass der durch die Leitungsarbeiten verursachte Eingriff deutlich geringer als zunächst angenommen ausfällt. Da der bauliche und funktionale Zustand aber eine grundhafte Erneuerung erfordert, soll diese anschließend durchgeführt werden. Dabei ergeben sich Baukosten in Höhe von 600.000 €. Davon wird ein Anteil von 100.000 € der Erneuerung der Abwasserleitung zugeordnet. Der Ausbau der Straße ist für 2019 vorgesehen.

Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW dar, für die Ausbaubeiträge zu erheben sind.

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag für 2019 vorbereitet.

Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die STAWAG wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausbaupläne unabhängig vom Straßenbau bereits 2018 ausgeführt. Die Asphaltdecke wird durch die STAWAG im Anschluss daran bis zum geplanten Ausbau wieder provisorisch geschlossen.

Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes erfolgt der Straßenausbau im Haushaltsjahr 2019.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

2017_057-L1
743.9 KB · PDF
2017_057_RQ1
162.1 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-01-23 FB 61_0862_WP17 Eginhardstrasse - Ern SAO.pdf

7.11.2024

999.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirates
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 07.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:49

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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