7. Juni 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Blindensignale, Sachstand

FB 61/0945/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Müller erläutert die Planungen für die drei in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen.

Frau Rhie stellt folgende Fragen:

  1. In Bezug auf den letzten Absatz fragt sie, ob die „vielfachen“ Beschwerden sich quantifizieren lassen und ob man
  2. die Signale dann auch per Knopfdruck regeln könnte.

Zu 2. antwortet Herr Müller, diese Art der Anpassung gebe es in Aachen noch nicht. Es finde aber eine automatische Anpassung an die Umgebungslautstärke statt, d. h. wenn die Umgebung lauter wird, werden die Signale auch lauter. Der Vorschlag der Verwaltung sei deshalb die probeweise Abschaltung an einer Kreuzung.

Frau Breuer plädiert dafür, die Abschaltungszeiten genau festzulegen, z. B. nicht vor 22 Uhr und nicht nach 6 Uhr.

Frau Poth weist auf die doppelte Bedeutung der Signalanlagen hin:

-Zum einen solle für Blinde oder Sehbehinderte durch einen Signalton die Grünphase zum Queren angezeigt werden.

-Zum anderen soll das Auffinden erleichtert werden, das hieße, an allen Anlagen, bei denen nachts der Signalton abgeschaltet werden soll, müssten taktile Elemente bzw. Vibrationstaster vorhanden sein. Das müsse mit den Verbänden neu besprochen werden.

Herr Blum würde eine Nachtabschaltung befürworten, wenn die Querungsstellen mit anderen Möglichkeiten wie Vibrationsalarm ausgestattet werden könnten, sonst könne die Situation für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer schwierig werden.

Auch Frau Rhie befürchtet Schwierigkeiten für Sehbehinderte bei einer kompletten oder phasenweisen Nachtabschaltung. Eleganter fände sie es, das laute Signal abzumildern oder per Knopfdruck zu regeln.

Frau Conradt bezweifelt, dass bei Abschaltung des akustischen Signals ein Vibrationsalarm ausreichen würde, wenn in der Straße keine taktilen Elemente eingebaut wären.

Frau Poth meint, dass lediglich die Auffindung ersetzbar wäre, nicht aber die Gefahrenwarnung.

Schließlich bittet Frau Rhie die Verwaltung, die in der Diskussion angesprochenen Punkte mitzunehmen und zu prüfen.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der für 2018 laut Vorlage geplanten Maßnahmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Umsetzung der für 2018 laut Vorlage geplanten Maßnahmen.

Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der für 2018 laut Vorlage geplanten Maßnahmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Um blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland eine sichere und ungehinderte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, werden unter anderem Lichtsignalanlagen mit akustischen Blindensignalen ausgestattet.

Dabei gibt es einen Pilotton, der das Auffinden der Fußgängerfurt sowie des Signalgebermastes mit Anforderungstaster und taktilen Informationen erleichtert. Darüber hinaus gibt es noch einen Freigabeton, damit Blinde oder Sehbehinderte die Grünzeit erkennen.

In Aachen sind von 215 signalgeregelten Knotenpunkten 56 Anlagen teilweise oder komplett mit Blindensignalen ausgestattet.

Im Haushalt stehen für den Ausbau der akustischen Blindensignale jährliche Mittel von insgesamt 50.000,- Euro beim PSP- Element 5-120202-900-00900-300-1 „Lichtsignalanlage mit Blindensignalen und Leitelementen“ zur Verfügung.

Hierbei gibt es 30.000,- Euro im Sachkonto „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ und 20.000,- Euro im Sachkonto „Tiefbaumaßnahmen“.

Maßnahmenumsetzung 2017

An folgenden Kreuzungen wurden die Signalanlagen in 2017 mit akustischen Blindensignalen aufgerüstet:

- Römerstraße/ Kurbrunnenstraße (Furt an der Apotheke)

- Kaiserplatz (Furt über die Stiftsumfahrt)

- Boxgraben/ Mozartstraße (alle Furten, außer der langen Furt über die Karmeliterstraße).

Darüber hinaus sind in 2017, auf Wunsch von Vertretern der Blindenverbände Pro Retina und Blinden- und Sehbehindertenverein der Städte Region Aachen an folgenden Lichtsignalanlagen Zusatzlautsprecher angebracht worden:

- Wilhelmstraße/ Zollernstraße

- Peterstraße/ Eingang VHS

- Peterstraße/ Adalbertstraße am Glaskubus.

Hintergrund für die Anbringung der zusätzlichen Lautsprecher waren zahlreiche Beschwerden von Blinden und Sehbehinderten, die die akustischen Signale als zu leise empfanden.

Planung für 2018

Für 2018 wurde mit den Blindenvertretern abgestimmt, folgende Maßnahmen in der vorgegeben Priorität umzusetzen:

1. Kaiserplatz: 6 Furten sollen mit Blindensignalen ausgestattet werden. Die Furten über die Wilhelmstraße, den Adalbertsteinweg und die Heinrichsallee erhalten akustische Signale. Hierbei kann die Busspur in Mittellage in der Heinrichsallee keine Blindensignale erhalten, weil keine Signalisierung vorhanden ist.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen 16.720 Euro. Außer den akustischen Signalen werden noch zusätzliche taktile Elemente benötigt, damit Blinde und Sehbehinderte erkennen, wenn sie sich auf der Mittelinsel befindet. Die Kosten für den zusätzlichen Tiefbau werden auf 8.000,- Euro geschätzt.

2. Peterstraße/ Blondelstraße: Alle Fußgängerfurten sollen mit Blindensignalen aufgerüstet werden.

Die Kosten belaufen sich hierfür auf 11.680 Euro.

3. Boxgraben/ Mozartstraße: Die noch nicht mit Blindenakustiken ausgestattete Furt über die Karmeliterstraße soll ebenfalls mit akustischen Blindensignalen aufgerüstet werden.

Die Kosten werden 3.823 Euro betragen.

Unter PSP-Element 5-120202-900-00900-300-1 / 4-120202-920-2 "LSA mit Blindensignal- u. Leitelementen" und PSP-Element 5-120102-800-00600-400-1 / 4-120202-802-5 "Maßn. Fussgängerschutz an Ampeln" sind jeweils jährliche Mittel i.H.v. 50.000 € zur Umsetzung von Maßnahmen im Haushalt verfügbar.

Der Hansemannplatz soll auf Wunsch der Blindenverbände in 2019 signaltechnisch barrierefrei umgestaltet werden.

Abschaltung von Signalanlagen in den Nachtstunden

Vielfach beschweren sich Anwohner über die akustischen Signale, vor allem wenn Maste sehr nah an Wohngebäuden stehen. Dies betrifft insbesondere die Nachtzeit.

In einigen Städten wird die „Nachtabschaltung“ von akustischen Blindensignalen praktiziert.

Damit wird auf die Anwohner in den Nachtstunden besonders Rücksicht genommen und dadurch auch die Akzeptanz für die Blindensignale zu den Tagesstunden höher.

Die Blindenverbände in Aachen haben einer Testphase zugestimmt, in der die Akustik nachts an der Kreuzung Bahnhofstraße/ Theaterstraße probeweise abgeschaltet wird. Diese Maßnahme soll ebenfalls in 2018 umgesetzt werden.

Bei erfolgreichem Abschluss der Probephase könnte die Nachtabschaltung der Akustik auch an anderen Anlagen, wo Anwohnerbeschwerden gehäuft vorkommen, umgesetzt werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120202-900-00900-300-1 "LSA mit Blindensignal- u. Leitelementen“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

50.000

50.000

150.000

150.000

0

0

Ergebnis

50.000

50.000

150.000

150.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120202-920-2 "LSA mit Blindensignal- u. Leitelementen"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Ergebnis

30.000

30.000

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90.000

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1 "Maßn. Fussgängerschutz an Ampeln“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

50.000

50.000

150.000

150.000

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Ergebnis

50.000

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150.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120202-802-5 "Maßn. Fussgängerschutz an Ampeln"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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50.000

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150.000

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Ergebnis

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50.000

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150.000

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-18 FB 61_0945_WP17 Blindensignale_ Sach SAO.pdf

7.11.2024

103.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirates
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 07.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:49